takedrugz - 29
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 14:46 Uhr
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Als ich damals 14 war, bin ich mit meinem Papa in Jackass 3 (FSK 18) ohne Probleme reingekommen.
Wir hatten zuvohr angerufen und gefragt ob das geht. Die Mitarbeiterin sagte das sie große Probleme bekommen würde und das nicht machen kann.
Nichtsdestotrotz hatten wir bei voll Lust auf den Film und gingen trotzdem auf gut Glück ins Kino. Und es hat geklappt, weil die Kartenabreißerin keine Ahnung hatte. Versucht es einfach.
open your mind!
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KArschopf
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 15:28 Uhr
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Mit einer erziehungsberechtihten person dürfen die dich reinlassen, müssen aber nicht
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stbe - 37
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 15:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 15:45 Uhr
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Falsch, die dürfen dich eigentlich nicht reinlassen, weil es selbst mit Begleitperson das Jugenschutzgesetz verletzt. Du kannst auch nicht mit 12 in ne Kneipe gehen und sagen, wenn mein Vater neben mir steht kauf ich mir ein Bier.
Siehe für den Kinofall §11 JuSchG.
Sollten die das dennoch tun dann könnte das ein ziemlich hohes Bußgeld bedeuten. Beim ersten mal.
no windows, no gates and an apache inside.
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sunshine920
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 15:51 Uhr
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Zitat von KArschopf: Mit einer erziehungsberechtihten person dürfen die dich reinlassen, müssen aber nicht
machen sie auch nicht ^^
im xinedome zumindest nicht :(
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KArschopf
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 16:56 Uhr
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Zitat von stbe: Falsch, die dürfen dich eigentlich nicht reinlassen, weil es selbst mit Begleitperson das Jugenschutzgesetz verletzt. Du kannst auch nicht mit 12 in ne Kneipe gehen und sagen, wenn mein Vater neben mir steht kauf ich mir ein Bier.
Siehe für den Kinofall §11 JuSchG.
Sollten die das dennoch tun dann könnte das ein ziemlich hohes Bußgeld bedeuten. Beim ersten mal.
Wenn man 14 ist darf man des aber
Also des mit dem bier ?!
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stbe - 37
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 17:04 Uhr
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Der Verzehr von Alkohol ist erlaubt, wenn 14- und 15-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] sind). Achtung: Erziehungsbeauftragte
Personen dürfen den Konsum von Alkohol nicht gestatten.
Das ist korrekt. Ausgeschenkt werden darf der Alkohol meines Erachtens nach jedoch nicht an unter 16 jährige, das müssen dann deine Eltern regeln oder zumindest demjenigen, der das Zeug verkauft mündlich eindeutig mitteilen, dass der Verkauf durch die personensorgeberechtigte Person gestattet wird.
no windows, no gates and an apache inside.
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Jhin - 28
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 20:33 Uhr
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Du kommst auch mit Begleitperson nicht rein. Ich finde es sinnlos, dass man in Filme nicht einmal mit Erlaubnis der Eltern hineinkommt, aber Väter ihren 12-jährigen Kindern Black Ops 2 etc. kaufen können selbst wenn diese daneben stehen.
Eins weiß ich, das ewig lebt: des Toten Tatenruhm.
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stbe - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 20:37 Uhr
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Können sie ja eigentlich nicht, sie kaufen es für sich selbst, das lässt sich per Gesetz nicht verhindern, den Film sieht ein Kind ja auf jeden Fall.
no windows, no gates and an apache inside.
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KArschopf
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Geschrieben am: 20.01.2013 um 21:06 Uhr
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Naja, ich war in den ferien beim müller und hab mir death proof ( ab 16) gekauft
Gut ich bin schon über 16, aber die verkäuferin hat mich nach dem ausweis gefragt
Dann hat sie gesehn, dass mein vater neben mir stand und gesagt "aha eltern sind dabei"
Ich hab dann mein geldbeutel aus meiner hose gezogen und mit meinem geld bezahlt
Laut letztem post müsste mein vater des dann umständlich selber kaufen, wenn ich mich nicht ausweisen könnte?!
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