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Ins kino mit einer Begleitperson ?

  -1- -2- vorwärts >>>  
Jasiix33 - 24
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
51 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:36 Uhr

Hei weiß zwar nicht obs zum Thema passt aber ich würd gern ins kino in en film ab 16 nur bis ich halt erst 12 deshalb wollzlt ich fragen ob man da mit ner Begleitperson rein kann ? :D

|| ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ || [̲̅ə̲̅٨̲̅٥̲̅٦̲̅] ღ ℐɕℎ ℒ℩ℯɓℯ ɗ℩ɕℎ ღ ♥

pixel - 39
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 03.2006
3363 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:39 Uhr

Ich glaube nicht.
Zumindest steht in der Hausordnung von Xinedome folgendes:

Zitat:

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 1. April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter Ihnen gerne. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.)


If it moves and shouldn't, use duct tape. If it doesn't move and it should, use WD40.

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 10:42 Uhr

Wenn die Begleitperson erziehungsberechtigt ist,ja
Also mit deinem Vater dürftest du rein,mit deinem 18 jährigen Freund aber nicht ;-)

edit,nach Pixels Auszug:

Ich war mit meinem 12 jährigen Sohn in einem FSK 16 und nach dem ich bestätigt und nachgewiesen hatte,das ich die Mutter bin,gabs keine Probleme.

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Jasiix33 - 24
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
51 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:41 Uhr

Zitat von Twister75:

Wenn die Begleitperson erziehungsberechtigt ist,ja
Also mit deinem Vater dürftest du rein,mit deinem 18 jährigen Freund aber nicht ;-)


& mit einer 19 jährigen Schwester ? :D

|| ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ || [̲̅ə̲̅٨̲̅٥̲̅٦̲̅] ღ ℐɕℎ ℒ℩ℯɓℯ ɗ℩ɕℎ ღ ♥

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:42 Uhr

Zitat von Jasiix33:

Zitat von Twister75:

Wenn die Begleitperson erziehungsberechtigt ist,ja
Also mit deinem Vater dürftest du rein,mit deinem 18 jährigen Freund aber nicht ;-)


& mit einer 19 jährigen Schwester ? :D


Nein

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EnjeruNyu - 29
Experte (offline)

Dabei seit 11.2010
1022 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 10:56 Uhr

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Eisregen - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
246 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:00 Uhr

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


dito, damals als ich 15 ( ! ) war hab ich meine mom für nen FSK 16 Film ins Kino mitgeschleppt. vergebens,... wie bei dir halt.

Scheinbar wenn das auffliegt muss das Kino ne fette Strafe zahlen . Ob das jetzt stimmt oder nicht, du kommst nicht rein.


Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:01 Uhr

Zitat von Eisregen:

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


dito, damals als ich 15 ( ! ) war hab ich meine mom für nen FSK 16 Film ins Kino mitgeschleppt. vergebens,... wie bei dir halt.

Scheinbar wenn das auffliegt muss das Kino ne fette Strafe zahlen . Ob das jetzt stimmt oder nicht, du kommst nicht rein.



Bei uns hats im Dietrich letztes Jahr zumindest geklappt ;-)

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EnjeruNyu - 29
Experte (offline)

Dabei seit 11.2010
1022 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:09 Uhr

So war es im Xinedome zumindest, vom Dietrich habe ich keine Ahnung ^^

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

spasS_T - 26
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:11 Uhr

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


FSK?!

Freiwillige
Selbst
Kontrolle?!

Liegt also nicht mehr im ermessen der Eltern?
Hört, hört.

Fernseher, du parasitäre Gewalt- und Verrohungsschleuder, dein BannUrteilt naht!! <3


stalk, fly and bite! --^,,^--

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 11:19 Uhr

"Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die Ausnahme nicht."

Quelle: Jugenschutzgesetz

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:16 Uhr

Zitat von spasS_T:

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


FSK?!

Freiwillige
Selbst
Kontrolle?!

Liegt also nicht mehr im ermessen der Eltern?
Hört, hört.

Fernseher, du parasitäre Gewalt- und Verrohungsschleuder, dein BannUrteilt naht!! <3


Es gibt einen Unterschied zwischen Öffentlichkeit und Zuhause!

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EnjeruNyu - 29
Experte (offline)

Dabei seit 11.2010
1022 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 11:16 Uhr

Zitat von spasS_T:

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


FSK?!

Freiwillige
Selbst
Kontrolle?!

Liegt also nicht mehr im ermessen der Eltern?
Hört, hört.

Fernseher, du parasitäre Gewalt- und Verrohungsschleuder, dein BannUrteilt naht!! <3

Die "Freiwillige Selbst Kontrolle" wird leider nur schwer für ein Kino ausfallen wenn es darauf ankommt dass das Kino im Endeffekt eine saftige Strafe zahlen muss wenn sie Leute nicht davon abhalten in Filme über ihrer FSK zu gehen. Ich werde nurnoch den Artikel im Grundgesetz raussuchen dann hast du deine Antwort.

edit: Sundown73 hat dir ja schon gut darauf geantwortet ^^

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2013 um 11:19 Uhr

Zitat von EnjeruNyu:

So war es im Xinedome zumindest, vom Dietrich habe ich keine Ahnung ^^


Glaube ich nicht. Wird das Kino bei sowas erwischt ist eine Strafe is zu 50.000 Euro zu entrichten!

Jugendschutz

Natürlich kann es sein, dass die an der Kasse davon keine Ahnung hat und das Kind mit Elternteil reinlässt.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

spasS_T - 26
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2013 um 11:33 Uhr

Zitat von EnjeruNyu:

Zitat von spasS_T:

Zitat von EnjeruNyu:

Short Version.
Darfst du nicht dieses Begleiten gilt nur bis zu FSK 12 ab FSK 16 ist dies durch "spezielle Gewaltdarstellung" u.A. Nichtmehr möglich.
Wurde mir damals immer gesagt ^^


FSK?!

Freiwillige
Selbst
Kontrolle?!

Liegt also nicht mehr im ermessen der Eltern?
Hört, hört.

Fernseher, du parasitäre Gewalt- und Verrohungsschleuder, dein BannUrteilt naht!! <3

Die "Freiwillige Selbst Kontrolle" wird leider nur schwer für ein Kino ausfallen wenn es darauf ankommt dass das Kino im Endeffekt eine saftige Strafe zahlen muss wenn sie Leute nicht davon abhalten in Filme über ihrer FSK zu gehen. Ich werde nurnoch den Artikel im Grundgesetz raussuchen dann hast du deine Antwort.

edit: Sundown73 hat dir ja schon gut darauf geantwortet ^^


uuhuhu, u got n upgrade to TU! ^^

Es ist auch nicht die Aufgabe des Kinos sich gegen die Eltern aufzulehen, bzw diese und das Balg zu erziehen! -.-

Dann müsste unter Strafe verboten sein, wenn nicht Geeigneten, dementsprechend ungeeignetes, mediales Material zu gänglich gemacht wird, bzw gemeinsam konsumiert!
Hmm, was es auch ist, allerdings beziehen sich gerade alle Beispiele die mir einfallen auf "verbotenes" bzw indiziertes Material. Das ist ja rechtlich nicht mit einem standart Film zu vergleichen und ist auch vom "freien" Handel ausgeschlossen!

stalk, fly and bite! --^,,^--

Love-Muffin - 25
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2011
77 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2013 um 13:48 Uhr

Nein, kann man nicht (leider D:)... Nur mit ner Begleitperson in einen Film ab 12 wenn man noch nicht 12 ist geht, alles andere auch mit Begleitperson nicht.
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