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Ruhezeitenverordnungen Ulm

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xXLuderXx - 39
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2009 um 16:51 Uhr

Zitat von Kano:

Zitat von Yoshy:

habe gerade gegoogelt und habe nichts gefunden von wegen mittagsruhe also wie gesagt zwischen 22 und 6 uhr ist es verboten lärm zu machenq


Mein ich auch 06-22 Uhr


oje, ihr habt keine eigene wohnung??

Mittagszeiten sind FEST in der Hausordnung verankert.

Ruhezeiten
Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit ist das Musizieren verboten.
Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.


ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

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