7654321111 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2009 um 14:03 Uhr
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Kann mir jemand sagen zu welchen Zeiten ich rein rechtlich in einer Garage in Ulm lärm machen darf. also schleifen flexen etc...
danke schon mal
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Zack_Hiro - 35
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2009 um 14:05 Uhr
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müsste von 8-22 Uhr sein (kann auch schon ab 7 uhr der fall sein so genau weiß ich es nicht...aber bis max 22 uhr länger nich)
gilt glaub deutschlandweit
edit: gibts eigentlich noch soetwas, wie mittagsruhe? Oo
http://www.pown.it/1759?r=393591
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Yoshy - 39
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2009 um 14:08 Uhr
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meines wissen ist es morgens von 7uhr oder 6.30 bis 12.30 und von 15 bis 21 uhr war zumindest mal so
aber da schaust am besten mal wo anderst!!
edt:
also zwischen 22uhr und 6uhr ist es verboten habe ich gerade gelesen!
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:08 Uhr
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ruhezeiten gelten bundesweit
von von 12-14 uhr und von 22-7 uhr ist ruhezeit
is halt so.. :P
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Yoshy - 39
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:08 Uhr
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habe gerade gegoogelt und habe nichts gefunden von wegen mittagsruhe also wie gesagt zwischen 22 und 6 uhr ist es verboten lärm zu machenq
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simplyred - 55
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:09 Uhr
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kommt drauf an wo die garage steht.... denke mal in einem reinen wohngebiet sind deine nachbarn sicherlich nicht sehr erfreut wenn du bis 22 uhr schleifst.
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:09 Uhr
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Zitat von simplyred: kommt drauf an wo die garage steht.... denke mal in einem reinen wohngebiet sind deine nachbarn sicherlich nicht sehr erfreut wenn du bis 22 uhr schleifst.
mag sein aber, die polizei könnte ihm deshalb nichts anhaben.
is halt so.. :P
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XtremeLiming - 37
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:09 Uhr
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soweit ich weiß gibt es keine mittagsruhe mehr
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7654321111 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2009 um 14:12 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von simplyred: kommt drauf an wo die garage steht.... denke mal in einem reinen wohngebiet sind deine nachbarn sicherlich nicht sehr erfreut wenn du bis 22 uhr schleifst.
mag sein aber, die polizei könnte ihm deshalb nichts anhaben.
ich glaub maschienenlärm und normale ruhezeit is irgentwie noch mal was anders...
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:12 Uhr
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der nachbar von meiner mutter hat sie angezeitg weil sie zu laut redet und das war am abend und die polizei hat nur gemeint das er das recht dazu hat sobald er sich gestört dadurch fühlt. der polizist meinte noch das es keine ruhezeiten mehr gibt. sobald man sich durch jemanden gestört fühlt durch lärm egal um wieviel uhr ist es ruhestörung.
lieber HARTZ4 als S04
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UserDan - 36
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:12 Uhr
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fang einfach an....wenns jemand stört, dann wird er sich melden
aaaaapeX *** ̿̿̿̿ ̿̿̿'̿'\̵͇̿̿\-(•̪ ●)-/̵͇̿̿/'̿̿'̿ ̿̿̿̿ ̿̿̿ www.eternal-gaming.eu
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7654321111 - 35
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:12 Uhr
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das hab ich grad gefunden
Rasenmähen und andere durch Geräte und Maschinen verursachte Ruhestörungen
Die Benutzung von Rasenmähern sowie anderen zu einer Ruhestörung führende Geräten und Maschinen (gemäß der Aufzählung im Anhang der 32.BImSchV) ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 32.BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) für den Bereich von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.
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UserDan - 36
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:15 Uhr
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Zitat von 7654321111: das hab ich grad gefunden
Rasenmähen und andere durch Geräte und Maschinen verursachte Ruhestörungen
Die Benutzung von Rasenmähern sowie anderen zu einer Ruhestörung führende Geräten und Maschinen (gemäß der Aufzählung im Anhang der 32.BImSchV) ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 32.BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) für den Bereich von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.
dann hau rein ^^
aaaaapeX *** ̿̿̿̿ ̿̿̿'̿'\̵͇̿̿\-(•̪ ●)-/̵͇̿̿/'̿̿'̿ ̿̿̿̿ ̿̿̿ www.eternal-gaming.eu
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:20 Uhr
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Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) vom 06.09.2002 wurde die europäische Richtlinie 2000/14/EG in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher. Alle diese Produkte müssen beim Inverkehrbringen mit einer Kennzeichnung versehen sein, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Bestimmte Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in der europäischen Richtlinie genau geregelt sind.
Die Maschinenlärmschutzverordnung legt zudem zeitliche Beschränkungen für den Betrieb zahlreicher Maschinen- und Gerätearten in lärmempfindlichen Gebieten fest. So ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu nutzen. In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie z.B. für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Einschränkungen festlegen, aber auch Ausnahmen von den zeitlichen Betriebseinschränkungen zulassen. Daneben gibt es weiterhin Regelungen von Ländern und Gemeinden u.a. zur Wahrung der Mittagsruhe.
lieber HARTZ4 als S04
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KnC - 39
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 14:56 Uhr
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Schau doch einfach auf die Satzung deiner Gemeinde/Stadt. Da sollte das vermerkt sein. Manchmal leider aber auch ein wenig versteckt.
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Kano - 35
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Geschrieben am: 25.03.2009 um 16:44 Uhr
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Zitat von Yoshy: habe gerade gegoogelt und habe nichts gefunden von wegen mittagsruhe also wie gesagt zwischen 22 und 6 uhr ist es verboten lärm zu machenq
Mein ich auch 06-22 Uhr
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