Verdammnis - 46
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 10:48 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von DerAssiate: Dummheit muss bestraft werden
Du hast noch nie was verloren?
Er ist perfekt, macht auch nie Fehler.
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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damast - 48
Experte
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 11:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.03.2013 um 11:44 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von DerAssiate: Dummheit muss bestraft werden
Du hast noch nie was verloren?
der is eh n affe.
noch keine 50 beiträge und bereits so unbeliebt.
wenn dummheit bestraft werden soll, müßte er prügel bekommen das
er sich einscheißt bis zum hosenbund.
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 11:56 Uhr
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Zitat von Schneggale68: wenn sie glück hat und vernünftig mit ihrem chef redet dann gibt es da sicher eine möglichkeit den verlust zu ersetzen...... da wird sich doch eine einigung finden lassen oder? kein mensch ist unfehlbar
sorry aber das kann doch mal passieren.......
du hast wohl relati wenig mit schliessanlagen zu tun, was? :D
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 12:01 Uhr
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Zitat von Sundown73: Zitat von JohnRambo7: hi leute.
meine freundin ist in der ausbildung und hat im mom außeneinsatz in einer anderen klinik.
nun hat sie den schlüssel verloren für außentüren/innentüren der klinik.
ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht
150 Euro ist verdammt wenig! Das würde ich an Eurer Stelle ohne zu Zögern zahlen! Schliessanlagen zu tauschen sind teuer und aufwendig. Das kann ohne entsprechende Versicherung schnell mal paar 1000 Euro werden.
imho hatte die swu doch das problem, dass sie beim neubau die schleissanlage nicht einberechnet hat - waren am ende doch locker im mittleren 5 stelligen bereich mit den mehrkosten...und ich denke eine klinik ist i.d.r größer?
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Thomas1106
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 12:48 Uhr
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Hilfreich ist ein Blick auf die Bestätigung die die Verliererin beim Empfang des Schlüssels unterschrieben hat. Die Haftung und die Folgen eines Verlustes sind da meistens drauf.
Das wird hier keiner wissen drum denke ich wäre es sinnvoll sich eine Kopie davon geben zu lassen und die dann durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Eventuell ist da seitens des Unternehmens sogar eine Haftpflichtversicherung dabei, die das Unternehmen als Gruppen- oder Sammelversicherung abgeschlossen hat.
www.schwabenhypnose.de
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Jackthebest - 50
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 12:56 Uhr
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Ihr seid schon recht freundlich zueinander..... koppschüttel
des Lesens ist anscheindend auch keiner mächtig, in diesem Fall heißt das Zauberwort:
"in Ausbildung". Azubis brauchen noch keine eigene Privathaftpflicht(auser es wäre die 2.te Ausbildung), da sie bei den Eltern noch mitversichert sind!
Ergo: Den Schaden der Haftpflicht der Eltern melden und gut is, die meisten Versicherer haben die Schlüssel mit versichert und werden die 150€ übernehmen, und selbst wenn nicht ist immer noch ein Kulanzantrag möglich.
Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destilat
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dune7 - 60
Anfänger
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 13:16 Uhr
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das ist echt blöd für deine Freundin:(
wie lange ist das her? war sie beim Fundbüro/Polizei? manchmal tauchen die Dinge da wieder auf.. Es gibt noch ehrliche Leute
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xtrame97
Profi
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 13:28 Uhr
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Zitat von DerAssiate: ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht
ich denke auch nicht!
Sie sollte mindestens einen 4 stelligen Betrag bezahlen! Dummheit muss bestraft werden.
- Keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen!
- Unfähig auf ihre Sachen aufzupassen!
Es ist ja nicht teuer so eine Schließ-Anlage zu ersetzen.
Es kommt auch auf den Schlüsseltyp an. General Schlüssel oder nur für einen bestimmeten bereich. Oder ist es ein Chip schlüssel.
Erst denken, dann schreiben
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JohnRambo7 - 39
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 13:51 Uhr
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ich meine eben das es eher die versicherung der klinik zahlen sollte. jetzt hat sie ne rechnung von 62€, nicht 150€.
ich meine, es kann auch passieren das der schlüssel geklaut wird. ist auch nicht viel anders. wenn man dann selber bezahlen muss, finde ich es nicht i.o.
du hältsch dein Schnauze!
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hipi - 38
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 14:00 Uhr
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Woher kommen jetzt die 62€?
Wenn das echt alles ist was sie zaheln soll, dann zahlen und der Kuchen ist gegessen, sich wegen 62 € mit dem Arbeitgeber streiten ist es echt nicht Wert!
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JohnRambo7 - 39
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 14:03 Uhr
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bekam halt ne rechnung mit 62€. gesagt wurde 150.
du hältsch dein Schnauze!
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 14:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.03.2013 um 14:07 Uhr
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Also wie gesagt für 62€ würde ich mich nicht mit meinem Arbeitgeber streiten. Aber ist es überhaupt IHR Arbeitgeber, weil in deinem ersten Post irgendwas von "Außeneinsatz" steht?!
Naja seis drum....im ZWeifelsfall hat sie die Schäden und Folgeschäden zu verantworten. SO ist meine EInschätzung der Lage (als Nicht-jurist)
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JohnRambo7 - 39
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 14:15 Uhr
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sie ist dort nur noch diese woche. ich an ihrer stelle würde es nicht bezahlen ;P
ist ja nicht ihr richtiger arbeitgeber
du hältsch dein Schnauze!
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hipi - 38
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 14:20 Uhr
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Ja nur einfach nicht bezahlen wird eher zu noch mehr Ärger bzw. kosten führen.
Wenn dann schriftlich wiederspruch einlegen... aber wie gesagt...ich weiß nicht ob es 62 euro wert sind....
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damast - 48
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Geschrieben am: 10.03.2013 um 18:16 Uhr
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Zitat von Jackthebest: Ihr seid schon recht freundlich zueinander..... koppschüttel
des Lesens ist anscheindend auch keiner mächtig, in diesem Fall heißt das Zauberwort:
"in Ausbildung". Azubis brauchen noch keine eigene Privathaftpflicht(auser es wäre die 2.te Ausbildung), da sie bei den Eltern noch mitversichert sind!
Ergo: Den Schaden der Haftpflicht der Eltern melden und gut is, die meisten Versicherer haben die Schlüssel mit versichert und werden die 150€ übernehmen, und selbst wenn nicht ist immer noch ein Kulanzantrag möglich.
seid ja alle so nett zueinander.
lesen kann auch niemand...
ich bin ja so schlau, lest mich alle... buhu......
also was jetzt?
nett zueinander oder den anderen superschlau vorwerfen das keiner lesen kann? -und dabei selbst nichtmal richtig gelesen.
es dreht sich hierbei um den verlust eines DIENSTLICHEN schlüssel, die angesprochene haftpflicht ist aber eine PRIVAT haftpflicht, für PRIVATE schäden.
die meisten privathaftpflichtversicherungen versichern schon gegen schlüsselverlust ABER gegen auf aufpreis.
und das zahlen wiederum die wenigsten versicherungsnehmer.
und selbst wenn, gibt es für sowas eine BETRIEBShaftpflicht, wenn die wiederum das nicht abdeckt, bleibt der schaden am verursacher hängen.
da der TE azubi ist, sollte sowas durch die BETRIEBShaftpflicht abgedeckt sein.
ja und ne QUELLE anstatt nur schlau daher zu labern, gibts auch noch obendrauf.
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