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Forum / Campusleben, Job und Karriere

schlüssel verloren - 150€ selber bezahlen?

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
JohnRambo7 - 39
Experte (offline)

Dabei seit 01.2010
1778 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 17:13 Uhr

hi leute.
meine freundin ist in der ausbildung und hat im mom außeneinsatz in einer anderen klinik.
nun hat sie den schlüssel verloren für außentüren/innentüren der klinik.
ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht

du hältsch dein Schnauze!

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 17:19 Uhr

Sie kann froh sein,wenn sie NUR 150€ selber bezahlen muß.
Hat sie ne (ordentliche) Haftpflichtversicherung? Dann mal genau schaun ob die sowas evt. übernehmen.

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 17:27 Uhr

Ich nehme mal an, dass sich dei 150 aus der Selbstbeteiligung einer Schlüsselvbersicherung ergeben. Wenn es ihre eigne ist, dann ist es eben so. Wenn es die der FIrma ist, kann sie noch schauen ob sie es über Ihre eigne Haftpflicht regeln kann.

Aber rechtens ist das grundsätzlich (meiner Einschätzung nach)

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 17:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2013 um 17:29 Uhr

Wie schon erwähnt, mit 150€ kommt sie noch gut weg. Würd ich meinen Schlüssel verlieren dürft ich 1000 bezahlen..
red_diamond - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
25 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 17:32 Uhr

Zitat von hipi:

Ich nehme mal an, dass sich dei 150 aus der Selbstbeteiligung einer Schlüsselvbersicherung ergeben. Wenn es ihre eigne ist, dann ist es eben so. Wenn es die der FIrma ist, kann sie noch schauen ob sie es über Ihre eigne Haftpflicht regeln kann.

Aber rechtens ist das grundsätzlich (meiner Einschätzung nach)


Wenn es nicht von der Versicherung aus geht, würde ich sagen kommt es auf die Arbeitnehmerhaftung an, sprich als wie fahrlässig alles eingestuft wird.
Desweitern kommt es eben auch drauf an ob sie was, und wenn ja, was sie bei der Schlüsselübergabe und in ihrem Vertrag unterschrieben hat, bezüglich des Schlüsselverlustes
Suny88 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2013
9 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 18:18 Uhr

dafür gibts ne haftpflicht^^

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DerAssiate - 69
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2012
68 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 20:21 Uhr

ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht


ich denke auch nicht!

Sie sollte mindestens einen 4 stelligen Betrag bezahlen! Dummheit muss bestraft werden.

- Keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen!
- Unfähig auf ihre Sachen aufzupassen!

Es ist ja nicht teuer so eine Schließ-Anlage zu ersetzen.

PULL UP OR SHUT UP

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 20:26 Uhr

Wieso sollte Sie für Ihren Fehler nicht verantwortlich gemacht werden?
Es ist ein Schaden dadurch entstanden, dass Sie den Schlüssel verloren hat, also muss Sie dafür auch aufkommen.
red_diamond - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
25 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 20:27 Uhr

Zitat von DerAssiate:

ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht


ich denke auch nicht!

Sie sollte mindestens einen 4 stelligen Betrag bezahlen! Dummheit muss bestraft werden.

- Keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen!
- Unfähig auf ihre Sachen aufzupassen!

Es ist ja nicht teuer so eine Schließ-Anlage zu ersetzen.


eine Privathaftpfilchtversicherung würde da nur in den wenigsten Fällen haften
dumhinio - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2004
948 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 21:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2013 um 21:26 Uhr

link

Zitat:

Wann muss der Arbeitnehmer haften?
Mitarbeiter haften, wenn sie während der Arbeit ihren Arbeitgeber schuldhaft schädigen. Wenn sie also fahrlässig oder vorsätzlich etwas zerstören oder auf andere Weise Schaden anrichten.

Grundsätzlich muss ein Mitarbeiter haften, wenn er einen Schaden verursacht – bestimmt wird diese Haftung nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ist dann Schadenersatz zu leisten, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig – also schuldhaft – die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und hierdurch ein Schaden entstanden ist.

Fahrlässig zu handeln bedeutet, nicht so zu agieren, wie es von einem „normalen“ Mitarbeiter verlangt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht schränkt jedoch die Arbeitnehmerhaftung für alle Tätigkeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind, auf Vorsatz und in aller Regel auf grobe Fahrlässigkeit ein. Bei leichter Fahrlässigkeit soll der Mitarbeiter eben nicht haften. Bei normaler Fahrlässigkeit ist der Schaden in aller Regel unter Berücksichtigung aller Umstände anteilig von Mitarbeiter und Arbeitgeber zu tragen. Erst bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz trägt der Mitarbeiter die Hauptlast, unter Umständen sogar den gesamten Schaden.

Ausschlaggebend für den Haftungsanteil des Mitarbeiters ist:,
- der Grad des vorwerfbaren Verschuldens,
- die Gefahrgeneigtheit der Arbeit (eine Tätigkeit, bei der auch dem sorgfältigen Mitarbeiter gelegentlich Fehler unterlaufen können),
- die Höhe des Schadens,
- ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder durch eine Versicherung deckbares Risiko,
- die Höhe des Arbeitsentgelts.

Im Streitfall ziehen Arbeitsgerichte mitunter auch die persönlichen Umstände des Mitarbeiters wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter und seine Familienverhältnisse heran.


in anbetracht dessen, halte ich eine kostenbeteiligung in dem fall für in ordnung.
Schneggale68 - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2012
250 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 21:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.03.2013 um 21:48 Uhr

wenn sie glück hat und vernünftig mit ihrem chef redet dann gibt es da sicher eine möglichkeit den verlust zu ersetzen...... da wird sich doch eine einigung finden lassen oder? kein mensch ist unfehlbar ;-)
sorry aber das kann doch mal passieren.......


hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.03.2013 um 22:06 Uhr

Klar kann das mal passieren. Nur wenn man Mist baut muss man eben auch mit den Konsequenzen leben. Es gibt SChlüsselversicherungen wenn man sich durch einen solchen VErlust absichern möchte. Sonst bleibt "nur noch" das Wohlwollen des Chefs.

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Core2Extreme - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2009
876 Beiträge

Geschrieben am: 09.03.2013 um 23:21 Uhr

Man darf ja nicht nur den Fehler betrachten, dass sie den Schlüssel verloren hat.
Grad an einer Klinik, an der es viele Medikamente gibt, evtl. muss durch die Hausordnung oder sogar von der Gesetzeseite her mehrere Schlösser getauscht werden, damit dritte die den Schlüssel gefunden bzw. evtl geklaut haben(soll ja vorkommen). Nicht diese Medikamente stehlen können oder sich unbefugt Zutritt zu Patientendaten etc. verschaffen kann, wenn man es von der Seite betrachtet sind 150 € echt nichts.

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Wirklich reich ist der, der mehr Träume in seiner Seele hat, als die Wirklichkeit zerstören kann .

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 10.03.2013 um 09:17 Uhr

Zitat von DerAssiate:

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xXLuderXx - 39
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 10.03.2013 um 10:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.03.2013 um 10:29 Uhr

Zitat von red_diamond:



eine Privathaftpfilchtversicherung würde da nur in den wenigsten Fällen haften


es gibt haftpflichtversicherungen, mit dieser option... muss man nur die richtige abgeschlossen haben...
wenn ich meinen Schlüsselbund verliere zahlt die Versicherung für jeden einzelnen Schlüssel und eventuellen Schaden (schlössertausch...)

abgesehen davon sind 150€ wirklich nicht sehr viel...
wobei die frage ist, für was genau der chef das verlangt... zum schlüssel nachmachen ist es zu viel... ;-)


ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 10.03.2013 um 10:44 Uhr

Zitat von JohnRambo7:

hi leute.
meine freundin ist in der ausbildung und hat im mom außeneinsatz in einer anderen klinik.
nun hat sie den schlüssel verloren für außentüren/innentüren der klinik.
ist es rechtens das sie selber nun 150€ bezahlen soll? was denkt ihr? ich denke nicht


150 Euro ist verdammt wenig! Das würde ich an Eurer Stelle ohne zu Zögern zahlen! Schliessanlagen zu tauschen sind teuer und aufwendig. Das kann ohne entsprechende Versicherung schnell mal paar 1000 Euro werden.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

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