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Forum / Campusleben, Job und Karriere
Berufsstatus zwischen Schule und Studium

Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 15:32 Uhr
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Zitat von Sp3ak3r: Du bist arbeitslos oder arbeissuchend aber keinesfalls noch schüler!!!
regel das mal mit dem arbeitsamt, dann kriegst genaue auskunft!
klar ist er bis zum 1. aug noch schüler -.-
ferner lt. seinen infos hat er das bereits getan :D
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:33 Uhr
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Zitat von EHRDI:
Naja, um über diese Hürde zu kommen braucht man schon einen verdammt ordentlichen Studenlohn 
war auch nur der korrektheit wegen, wobei ich auch schon leute gesehen hab, die in 4 wochen mit sonderzulagen schichtdienst usw als ferienjobber 3200€gemacht haben :D
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bockwurst82 - 42
Champion
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Dabei seit 08.2003
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:36 Uhr
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vielleicht hilft dir das weiter
etwas runterscrollen, dann kommen recht viele infos.
Ich bin wie gesagt der Meinung, dass es egal ist, ob du als Schüler gilst, es kommt darauf an, wie viel du arbeitest und wie viel du verdienst. Bin mir da aber nicht 100% sicher.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Barmonster - 40
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:36 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Also cih bin mir ziemlich sicher, dass es ncihts damit zu tun hat, ob du offiziell noch Schüler bist oder sonstwas, sondern einzig mit dem Einkommen.
Wenn du als Schüler mehr als 400€/Monat verdienst musst du auch sozialversicherung zahlen. Zummindest RV.
Aber am einfachsten rufst du bei denen an, die dir das abziehen. Die sind im Zweifel acuh die einzigen die das evtl rückgängig machen können.
E Wenn du aus der Schule entlasseen worden bist zählst du AFAIK als ganz normaler Arbeiter. Wieso sollte es auch anders sein?
nope, als Schüler bist du von der SV befreit. Selbst wenn dir was abgezogen wird, kriegst du alles am Jahresende zurück, wenn du ne Steuererklärung machst (Vorausgesetzt du bleibst unter den Freibeträgen)
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:39 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von bockwurst82: Also cih bin mir ziemlich sicher, dass es ncihts damit zu tun hat, ob du offiziell noch Schüler bist oder sonstwas, sondern einzig mit dem Einkommen.
Wenn du als Schüler mehr als 400€/Monat verdienst musst du auch sozialversicherung zahlen. Zummindest RV.
Aber am einfachsten rufst du bei denen an, die dir das abziehen. Die sind im Zweifel acuh die einzigen die das evtl rückgängig machen können.
E Wenn du aus der Schule entlasseen worden bist zählst du AFAIK als ganz normaler Arbeiter. Wieso sollte es auch anders sein?
nope, als Schüler bist du von der SV befreit. Selbst wenn dir was abgezogen wird, kriegst du alles am Jahresende zurück, wenn du ne Steuererklärung machst (Vorausgesetzt du bleibst unter den Freibeträgen)
eben, das sagt er ja auch, das sagen ja alle :D
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SiiickBoy - 35
Experte
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Dabei seit 09.2009
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:41 Uhr
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Zitat von EHRDI: Zitat von SiiickBoy:
genau, es wird als Übergangszeit angesehen, aber was bin ich dann?? Genau an dieser Stelle verzweifle ich gerade 
bis zum 1.aug schüler, danach bist du nichts :P
aber wieso ist er denn noch schüler, wenn die schule im mai beendet wurde?
ich mein, wenn ich z.b. einen ausbildungsvertrag bis 31. august habe, meine abschlussprüfung aber im juli ist (meine ausbildung dort also endet), dann bin ich doch auch nur bis im juli auszubildender...oder seh ich da jetzt was falsch?
http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/
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EHRDI - 46
Champion
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:45 Uhr
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Zitat von SiiickBoy: Zitat von EHRDI: Zitat von SiiickBoy:
genau, es wird als Übergangszeit angesehen, aber was bin ich dann?? Genau an dieser Stelle verzweifle ich gerade 
bis zum 1.aug schüler, danach bist du nichts :P
aber wieso ist er denn noch schüler, wenn die schule im mai beendet wurde?
ich mein, wenn ich z.b. einen ausbildungsvertrag bis 31. august habe, meine abschlussprüfung aber im juli ist (meine ausbildung dort also endet), dann bin ich doch auch nur bis im juli auszubildender...oder seh ich da jetzt was falsch?
das wirst du relativ schnell an deinem Lohnzettel sehen, soweit ich weiß wirst du im August noch mit dem Ausbildungsgehalt bezahlt^^
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:45 Uhr
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Zitat von SiiickBoy: Zitat von EHRDI: Zitat von SiiickBoy:
genau, es wird als Übergangszeit angesehen, aber was bin ich dann?? Genau an dieser Stelle verzweifle ich gerade 
bis zum 1.aug schüler, danach bist du nichts :P
aber wieso ist er denn noch schüler, wenn die schule im mai beendet wurde?
ich mein, wenn ich z.b. einen ausbildungsvertrag bis 31. august habe, meine abschlussprüfung aber im juli ist (meine ausbildung dort also endet), dann bin ich doch auch nur bis im juli auszubildender...oder seh ich da jetzt was falsch?
ja, weil die Schule ein staatliches Organ (per se) ist, von daher jucken die Mehrausgaben nicht. Wenn du in der Ausbildung bist, bis du ab bestehen deiner 'Gesellenprüfung' nicht nur ein 'ein jahr weiter', sondern direkt eine andere Art von ANgestellter und daher sollte eine bessere Besoldung, oder ein Stellenwechsel miteinhergehen.
Ist alles eine Frage des Geldes.
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Der666Diablo
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:46 Uhr
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Zitat von EHRDI:
das wirst du relativ schnell an deinem Lohnzettel sehen, soweit ich weiß wirst du im August noch mit dem Ausbildungsgehalt bezahlt^^
Nein, wird er nicht
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Buumann - 30
Champion
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 16:45 Uhr
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Zitat: hahaha...witzig^^
b2t: habe grade gehört, dass 4 Monate zwischen Schule und Studium als Übergangszeit angesehen werden
also ist er arbeitslos.
gibt doch 4 arten von Arbeitslosigkeit, das wär dann die Friktionelle Arbeitslosigkeit.
Die zeit von Kündigung bis Aufnahme einer neuen Tätigkeit die schon feststeht.
Sehet und stauned!
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schmati - 42
Halbprofi
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Dabei seit 03.2005
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 16:58 Uhr
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Zitat von heggadohne: Zitat von SiiickBoy: Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
Wieso sollte er Schüler sein, wenn er im Mai aus der Schule entlassen wurde?
weils schuljahr bis zum ferien beginn dauert
kommt drauf an was auf der Schulbescheinigung steht, bis wann er die Schule besucht hat.
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
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EHRDI - 46
Champion
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 17:21 Uhr
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Also hab jetzt nach langer Recherche rausgefudnen, dass ich recht habe^^
LINK
das wäre dann schonmal geklärt, aber jetzt muss ich meinem Arbeitgeber beweißen, dass ich studieren werde, es also nicht berufsmäßig ist. Aber genau hier zickt er rum und sagt, dass er dann ja der Vollarsch ist, wenn ich doch nicht studiere, da muss ich ihm voll und ganz zustimmen, aber das ist ja nicht mein Problem^^. Ne, aber jetzt mal im Ernst, ich bin doch nciht der erste, der ne kurzfristige Beschäftigung macht, ohne aber nen Immatrikulationsbescheid zu haben, ich mein, die Bewerbungsfrist dauert nunmal bis zum 15.07 und ob ich angenommen werde liegt ja nicht in meiner Hand. Naja, werd morgen mal mit der Knappschaft reden, wie das "normalerweiße" gehandhabt wird, aber danke für euer bemühen..
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 17:25 Uhr
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So lange du nicht sicher weißt das du studierst hast du dann auch die Sozialabgaben zu zahlen, bis jetzt "hoffst" du ja nur.
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EHRDI - 46
Champion
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 17:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 17:32 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: So lange du nicht sicher weißt das du studierst hast du dann auch die Sozialabgaben zu zahlen, bis jetzt "hoffst" du ja nur.
richtig (wobei der Studiengang in Stuttgart zulassungsfrei ist, von daher hab ich mit Sicherheit einen Platz, die Frage ist nur, im zulassungsbeschränkten Leipzig oder im zulassungsfreien Stuttgart^^), hier geht es wohl um das Vertrauen des ARbeitgebers zum Arbeitnehmer, naja, werds weiter probieren^^
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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Forum / Campusleben, Job und Karriere
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