EHRDI - 46
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:10 Uhr
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Hi,
eigntlich hab ich geglaubt, dass diese Frage ganz einfach zu beantworten ist, aber irgendwie weiß das keiner. Jetzt lasst mich bitte nicht im Stich. Wurde am 02.05.2011 offiziell aus der Schule entlassen, bin also seitdem kein Schüler mehr, Studium geht erst im Oktober los, wobei ich noch keine Zusage habe, da ja die Berwerbungsfristen noch nicht verstrichen sind. Was für einen Stauts habe ich immo?? Ich frage deswegen, weil ich jetzt nen Ferienjob gemacht hab, 6 Wochen lang, jetzt ziehen die mir Sozialabgaben ab und das nicht zu knapp. Ich dachte bis jetzt immer in der Übergangszeit zwischen Schule und Studium bin ich Spzialversicherungsfrei, aber die Sachbearbeiterin in der Firma kann mich nicht einordnen, deswegen muss ich zahlen, Bitte helft mir! -.-
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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SiiickBoy - 35
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:12 Uhr
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dann bist du entweder Arbeiter oder arbeitssuchend
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:13 Uhr
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bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler
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EHRDI - 46
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 15:16 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
endlich mal eine handfeste aussage, danke, gibt es das irgendwo schriftlich?? War vorhin in meiner ehemaligen Schule und die haben eifnach nur gesagt, ich wurde entlassen und ende^^
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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SiiickBoy - 35
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:18 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
Wieso sollte er Schüler sein, wenn er im Mai aus der Schule entlassen wurde?
http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/
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heggadohne - 41
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:21 Uhr
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Zitat von SiiickBoy: Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
Wieso sollte er Schüler sein, wenn er im Mai aus der Schule entlassen wurde?
weils schuljahr bis zum ferien beginn dauert
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damast - 48
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 15:28 Uhr
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seit wann sind ferien- bzw. minijobs von abgaben befreit?
ich schätze mal du wirst in 6 wochen über 400 euro verdient haben und dementsprechend sind auch abgaben dafür fällig, da anscheinend niemand weiß wo er dich einordnen soll würde ich an deiner stelle dort nachfragen wo die sozialabgaben hinfließen. (zbsp. bei der rentenversicherung)
angenommen dein betrieb liegt mit seiner pauschalen abgabe richtig, entsteht dir nämlich genau dort (rentenversicherung) eine lücke, die es aufzufüllen gilt wenn dafür keine abgaben gezahlt werden-wurden.
gruß
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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SiiickBoy - 35
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:25 Uhr
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Zitat von heggadohne: Zitat von SiiickBoy: Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
Wieso sollte er Schüler sein, wenn er im Mai aus der Schule entlassen wurde?
weils schuljahr bis zum ferien beginn dauert
hahaha...witzig^^
b2t: habe grade gehört, dass 4 Monate zwischen Schule und Studium als Übergangszeit angesehen werden
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 15:29 Uhr
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Zitat von EHRDI: Zitat von Der666Diablo: bis zum 1 aug. bist du derzeit noch schüler 
endlich mal eine handfeste aussage, danke, gibt es das irgendwo schriftlich?? War vorhin in meiner ehemaligen Schule und die haben eifnach nur gesagt, ich wurde entlassen und ende^^
das schuljahr in deutschland beginnt mit dem 1 august und geht folglich bis zum letzten juli tag.
danach bist du aber wahrscheinlich schon wieder über Kindergeld etc im 'Studiumsdasein' - außer, du verdienst mehr, als die Freibeträge es erlauben.
Zitat: Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in § 7 (Schuljahr, Unterrichtszeit):Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.[4])
Im Schulgesetz von Hessen § 57 heißt es: Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres, und ebenso in § 53 des Schulgesetzes von Berlin. Die übrigen deutschen Bundesländer haben entsprechende Regelungen.[5]
keine lust das bw-awü' zu zitieren
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EHRDI - 46
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:27 Uhr
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Zitat von damast: seit wann sind ferien- bzw. minijobs von abgaben befreit?
ich schätze mal du wirst in 6 wochen über 400 euro verdient haben und dementsprechend sind auch abgaben dafür fällig, da anscheinend niemand weiß wo er dich einordnen soll würde ich an deiner stelle dort nachfragen wo die sozialabgaben hinfließen. (zbsp. bei der rentenversicherung)
angenommen dein betrieb liegt mit seiner pauschalen abgabe richtig, entsteht dir nämlich dann genau dort (rentenversicherung) eine lücke, die es aufzufüllen gilt wenn dafür keine abgaben gezahlt werden-wurden.
gruß
Ferienjobs sind immer abgabenfrei, vrs. man bleibt unter den 50 Tagen im Jahr. Bei mir ist es ja kein Ferienjob, da ich ja keine Ferien hab, da ich ja kein Schüler mehr bin^^. Bei der rentenversicherung, stimmt, da hab ich noch nicht angerufen, dann geh ich mal wieder telefonieren.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2011 um 15:29 Uhr
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Also cih bin mir ziemlich sicher, dass es ncihts damit zu tun hat, ob du offiziell noch Schüler bist oder sonstwas, sondern einzig mit dem Einkommen.
Wenn du als Schüler mehr als 400€/Monat verdienst musst du auch sozialversicherung zahlen. Zummindest RV.
Aber am einfachsten rufst du bei denen an, die dir das abziehen. Die sind im Zweifel acuh die einzigen die das evtl rückgängig machen können.
E Wenn du aus der Schule entlasseen worden bist zählst du AFAIK als ganz normaler Arbeiter. Wieso sollte es auch anders sein?
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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EHRDI - 46
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:28 Uhr
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Zitat von SiiickBoy:
hahaha...witzig^^
b2t: habe grade gehört, dass 4 Monate zwischen Schule und Studium als Übergangszeit angesehen werden
genau, es wird als Übergangszeit angesehen, aber was bin ich dann?? Genau an dieser Stelle verzweifle ich gerade
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:30 Uhr
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Zitat von EHRDI: Zitat von damast: seit wann sind ferien- bzw. minijobs von abgaben befreit?
ich schätze mal du wirst in 6 wochen über 400 euro verdient haben und dementsprechend sind auch abgaben dafür fällig, da anscheinend niemand weiß wo er dich einordnen soll würde ich an deiner stelle dort nachfragen wo die sozialabgaben hinfließen. (zbsp. bei der rentenversicherung)
angenommen dein betrieb liegt mit seiner pauschalen abgabe richtig, entsteht dir nämlich dann genau dort (rentenversicherung) eine lücke, die es aufzufüllen gilt wenn dafür keine abgaben gezahlt werden-wurden.
gruß
Ferienjobs sind immer abgabenfrei, vrs. man bleibt unter den 50 Tagen im Jahr. Bei mir ist es ja kein Ferienjob, da ich ja keine Ferien hab, da ich ja kein Schüler mehr bin^^. Bei der rentenversicherung, stimmt, da hab ich noch nicht angerufen, dann geh ich mal wieder telefonieren.
falsch: auch, wenn du zu viel verdienst gibt es probleme - aber, das muss man erstmal schaffen
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Sp3ak3r - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:30 Uhr
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Du bist arbeitslos oder arbeissuchend aber keinesfalls noch schüler!!!
regel das mal mit dem arbeitsamt, dann kriegst genaue auskunft!
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EHRDI - 46
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:31 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von EHRDI: Zitat von damast: seit wann sind ferien- bzw. minijobs von abgaben befreit?
ich schätze mal du wirst in 6 wochen über 400 euro verdient haben und dementsprechend sind auch abgaben dafür fällig, da anscheinend niemand weiß wo er dich einordnen soll würde ich an deiner stelle dort nachfragen wo die sozialabgaben hinfließen. (zbsp. bei der rentenversicherung)
angenommen dein betrieb liegt mit seiner pauschalen abgabe richtig, entsteht dir nämlich dann genau dort (rentenversicherung) eine lücke, die es aufzufüllen gilt wenn dafür keine abgaben gezahlt werden-wurden.
gruß
Ferienjobs sind immer abgabenfrei, vrs. man bleibt unter den 50 Tagen im Jahr. Bei mir ist es ja kein Ferienjob, da ich ja keine Ferien hab, da ich ja kein Schüler mehr bin^^. Bei der rentenversicherung, stimmt, da hab ich noch nicht angerufen, dann geh ich mal wieder telefonieren.
falsch: auch, wenn du zu viel verdienst  gibt es probleme - aber, das muss man erstmal schaffen 
Naja, um über diese Hürde zu kommen braucht man schon einen verdammt ordentlichen Studenlohn
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.07.2011 um 15:32 Uhr
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Zitat von EHRDI: Zitat von SiiickBoy:
hahaha...witzig^^
b2t: habe grade gehört, dass 4 Monate zwischen Schule und Studium als Übergangszeit angesehen werden
genau, es wird als Übergangszeit angesehen, aber was bin ich dann?? Genau an dieser Stelle verzweifle ich gerade 
bis zum 1.aug schüler, danach bist du nichts :P
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