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Kündigungsschutz

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DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 21.05.2010 um 00:16 Uhr

Zitat von _anita_:

Zitat von Hard_Eddy:

Hi TU, habe mal eine Frage:

Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann frühestens vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn ein Arbeitsvertrag nun aber am 30. Juni ausläuft, man aber dann am 4. wie gewohnt zur Arbeit geht, kann man demjenigen doch erst zum 31.08. kündigen oder habe ich mich da nun verrechnet?

Gewohnheitsrecht gilt ja wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, solange man mindestens 10 Minuten an dem Tag nach Ende des gewöhnlichen Vertrages beim Arbeiten war.


also du schreibst du hast einen unbefristeten arbeitsvertrag ja und dann sagst du dass dein vertrag im juni abläuft. iwi stimmt da was nciht weil wenn du einen unbefristeten arbeitsvertrag hast dann gibts da auch keine frist wielange du ncoh arbeiten tust oder musst. dass heisst unbefristet ist unbefristet. da arbeitest du dann solange bis du selber kündigst oder du nur scheisse baust und dein arbeitgeber dir dann kündigen tut


WO LEST IHR DAS DENN ALLE?
Also bin ich blöd? Das steht da doch nirgends...

:nixblicker:

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

Hard_Eddy
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
350 Beiträge

Geschrieben am: 21.05.2010 um 00:20 Uhr

okay... das macht mich schlauer... danke leute... seid die besten

Ja, ich weiß.

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