Geschrieben am: 21.05.2010 um 00:16 Uhr
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Zitat von _anita_: Zitat von Hard_Eddy: Hi TU, habe mal eine Frage:
Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann frühestens vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn ein Arbeitsvertrag nun aber am 30. Juni ausläuft, man aber dann am 4. wie gewohnt zur Arbeit geht, kann man demjenigen doch erst zum 31.08. kündigen oder habe ich mich da nun verrechnet?
Gewohnheitsrecht gilt ja wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, solange man mindestens 10 Minuten an dem Tag nach Ende des gewöhnlichen Vertrages beim Arbeiten war.
also du schreibst du hast einen unbefristeten arbeitsvertrag ja und dann sagst du dass dein vertrag im juni abläuft. iwi stimmt da was nciht weil wenn du einen unbefristeten arbeitsvertrag hast dann gibts da auch keine frist wielange du ncoh arbeiten tust oder musst. dass heisst unbefristet ist unbefristet. da arbeitest du dann solange bis du selber kündigst oder du nur scheisse baust und dein arbeitgeber dir dann kündigen tut
WO LEST IHR DAS DENN ALLE?
Also bin ich blöd? Das steht da doch nirgends...
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
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