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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Kündigungsschutz

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Hard_Eddy
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
350 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.05.2010 um 21:09 Uhr

Hi TU, habe mal eine Frage:

Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann frühestens vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn ein Arbeitsvertrag nun aber am 30. Juni ausläuft, man aber dann am 4. wie gewohnt zur Arbeit geht, kann man demjenigen doch erst zum 31.08. kündigen oder habe ich mich da nun verrechnet?

Gewohnheitsrecht gilt ja wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, solange man mindestens 10 Minuten an dem Tag nach Ende des gewöhnlichen Vertrages beim Arbeiten war.

Ja, ich weiß.

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:13 Uhr

Dein Vertrag läuft aus, d.h. nach dem 30. Juni hast du keinen Vertrag mehr.
Kommst du danach weiter zum Arbeiten und keiner sagt was dagegen, hast du Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der dann eben nach gesetzlicher bzw. tariflicher bzw. einzeltariflicher Regelung gekündigt werden kann.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

Hard_Eddy
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
350 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:19 Uhr

Jo und das wäre ja dann mit 4 Wochen frist, also zum 31.08. oder?

Ja, ich weiß.

lola99999
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:30 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Dein Vertrag läuft aus, d.h. nach dem 30. Juni hast du keinen Vertrag mehr.
Kommst du danach weiter zum Arbeiten und keiner sagt was dagegen, hast du Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der dann eben nach gesetzlicher bzw. tariflicher bzw. einzeltariflicher Regelung gekündigt werden kann.


absolut korrekt, wobei ich deinen Text nicht ganz verstehe: du schreibst, dass du einen unbefristeten Vertrag hast, der aber zum 30.06. ausläuft, das wäre dann ein befristeter Vertrag...
Diese Grundlage ist entscheidend, denn für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz....
DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:34 Uhr

Zitat von lola99999:

Zitat von DCaTroH:

Dein Vertrag läuft aus, d.h. nach dem 30. Juni hast du keinen Vertrag mehr.
Kommst du danach weiter zum Arbeiten und keiner sagt was dagegen, hast du Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der dann eben nach gesetzlicher bzw. tariflicher bzw. einzeltariflicher Regelung gekündigt werden kann.


absolut korrekt, wobei ich deinen Text nicht ganz verstehe: du schreibst, dass du einen unbefristeten Vertrag hast, der aber zum 30.06. ausläuft, das wäre dann ein befristeter Vertrag...
Diese Grundlage ist entscheidend, denn für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz....


Wo schreibt er das?

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:35 Uhr

Zitat von Hard_Eddy:

Jo und das wäre ja dann mit 4 Wochen frist, also zum 31.08. oder?


Es muss nicht immer 4 Wochen zum Monatsende sein, kann auch zum 15. sein ...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

lola99999
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:37 Uhr

Zitat von Hard_Eddy:

Hi TU, habe mal eine Frage:

Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann frühestens vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn ein Arbeitsvertrag nun aber am 30. Juni ausläuft, man aber dann am 4. wie gewohnt zur Arbeit geht, kann man demjenigen doch erst zum 31.08. kündigen oder habe ich mich da nun verrechnet?

Gewohnheitsrecht gilt ja wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, solange man mindestens 10 Minuten an dem Tag nach Ende des gewöhnlichen Vertrages beim Arbeiten war.


naja, Ausnahme ist während der Probezeit, da kann vertraglich eine 14-tägige K-frist vereinbart werden......
Gewohnheitsrecht, naja in diesen >Fällen eher schwierig, Gesetz gibts da keins, wenn dann nur die Rechtsprechung, und ob da 10 Minuten realistisch sind.......
Ich kenne das eher so: Wenn der zuständige "Kündigungsberechtigte", also Personalleiter (o.ä. mit Berechtigung zu Kündigungen) es erfährt, dass der Mitarbeiter noch arbeitet, muss er sofort reagieren. Tut der Personaler das nicht, kommt ein unbefristeter Vertrag zustande....

so mein Kenntnisstand........., und ich arbeite täglich damit......
lola99999
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:39 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Zitat von lola99999:

Zitat von DCaTroH:

Dein Vertrag läuft aus, d.h. nach dem 30. Juni hast du keinen Vertrag mehr.
Kommst du danach weiter zum Arbeiten und keiner sagt was dagegen, hast du Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der dann eben nach gesetzlicher bzw. tariflicher bzw. einzeltariflicher Regelung gekündigt werden kann.


absolut korrekt, wobei ich deinen Text nicht ganz verstehe: du schreibst, dass du einen unbefristeten Vertrag hast, der aber zum 30.06. ausläuft, das wäre dann ein befristeter Vertrag...
Diese Grundlage ist entscheidend, denn für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz....


Wo schreibt er das?


also gut, dann wohl doch ein befristeter Vertrag...., aber dann wäre auch wichtig zu wissen, welche K-frist im Arbeitsvertrag vereinbart ist, ob ein Betriebsrat oder Betriebsvereinbarungen bestehen, oder ob man vielleicht einem Tarifvertrag unterliegt.....
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:48 Uhr

außerdem nicht vergessen: bei Kleinbetrieben gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gar nicht.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:49 Uhr

Zitat von Barmonster:

außerdem nicht vergessen: bei Kleinbetrieben gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gar nicht.


wie ich sagte: einzelvertragliche Vereinbarungen...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:52 Uhr

Ich arbeite auch damit ;)

Und wir hatten erst ne Arbeitsrechtschulung und da hieß es, wenn wir den ehemaligen Mitarbeiter nicht davon abhalten, zur Arbeit zu kommen bzw. eben an seinen Arbeitsplatz, dann besteht sein Vertrag weiterhin bzw. er hat Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das Beispiel hierzu war allerdings:
Mitarbeiter kommt um befristeten Vertrag zu unterschreiben, geht allerdings sofort zu seinem Arbeitsplatz anstatt in die Personalabteilung. Somit hat er Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag.
Können wir allerdings nachweisen, ihn darüber unterrichtet zu haben, dass er sofort, VOR Arbeitsantritt den befristeten Vertrag unterschreiben muss, sind wir da wieder raus.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 21:54 Uhr

Nochmal zur Klarstellung:

Es geht doch darum, wie aus einem befristeten Arbeitsvertrag, der am 30. Juni ausläuft, ein unbefristeter werden kann - nämlich durch weiterarbeiten. Richtig?
Dann sind nämlich Kündigungsfrist und das alles doch scheißegal, weil er hat ja NOCH keinen unbefristeten Vertrag und das vom befristeten ist egal, weil er den auslaufen lässt...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

lola99999
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2010 um 22:00 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Ich arbeite auch damit ;)

Und wir hatten erst ne Arbeitsrechtschulung und da hieß es, wenn wir den ehemaligen Mitarbeiter nicht davon abhalten, zur Arbeit zu kommen bzw. eben an seinen Arbeitsplatz, dann besteht sein Vertrag weiterhin bzw. er hat Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das Beispiel hierzu war allerdings:
Mitarbeiter kommt um befristeten Vertrag zu unterschreiben, geht allerdings sofort zu seinem Arbeitsplatz anstatt in die Personalabteilung. Somit hat er Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag.
Können wir allerdings nachweisen, ihn darüber unterrichtet zu haben, dass er sofort, VOR Arbeitsantritt den befristeten Vertrag unterschreiben muss, sind wir da wieder raus.


Also ganz ehrlich, ich wollte nur helfen, bin seit Jahren Personalleiterin, aber das ist zuviel .........
Probierts aus, vor dem Richter lernt ihr ganz viel.........
Ich wünsche einen schönen Abend
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2010 um 23:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.05.2010 um 00:03 Uhr

Zitat von lola99999:


Ich kenne das eher so: Wenn der zuständige "Kündigungsberechtigte", also Personalleiter (o.ä. mit Berechtigung zu Kündigungen) es erfährt, dass der Mitarbeiter noch arbeitet, muss er sofort reagieren. Tut der Personaler das nicht, kommt ein unbefristeter Vertrag zustande....

so mein Kenntnisstand........., und ich arbeite täglich damit......

"Oh Hoppla, wie der war 6 Monate hier arbeiten? Das geht ja mal gar nicht, na dem Kündigen wir besser mal zwischendurch."
Als Personalverantwortlicher hast DU dich drum zu kümmern, das zu erfahren, nicht er. Und wenn dir zu spät einfällt, dass du dich zu kümmern hast, hast du die Arschkarte.
Und du hast ihn auch vom Arbeiten abzuhalten. Tritt ein MA aus Gewohnheit seinen Job am Folgetag nach Ablauf eines befristeten Vertrages an, hat er einen unbefristeten.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 21.05.2010 um 00:10 Uhr

Zitat von lola99999:

Zitat von DCaTroH:

Ich arbeite auch damit ;)

Und wir hatten erst ne Arbeitsrechtschulung und da hieß es, wenn wir den ehemaligen Mitarbeiter nicht davon abhalten, zur Arbeit zu kommen bzw. eben an seinen Arbeitsplatz, dann besteht sein Vertrag weiterhin bzw. er hat Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das Beispiel hierzu war allerdings:
Mitarbeiter kommt um befristeten Vertrag zu unterschreiben, geht allerdings sofort zu seinem Arbeitsplatz anstatt in die Personalabteilung. Somit hat er Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag.
Können wir allerdings nachweisen, ihn darüber unterrichtet zu haben, dass er sofort, VOR Arbeitsantritt den befristeten Vertrag unterschreiben muss, sind wir da wieder raus.


Also ganz ehrlich, ich wollte nur helfen, bin seit Jahren Personalleiterin, aber das ist zuviel .........
Probierts aus, vor dem Richter lernt ihr ganz viel.........
Ich wünsche einen schönen Abend


Was war daran jetzt zu viel?

Danke, dir auch.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

_anita_ - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
151 Beiträge
Geschrieben am: 21.05.2010 um 00:11 Uhr

Zitat von Hard_Eddy:

Hi TU, habe mal eine Frage:

Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann frühestens vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn ein Arbeitsvertrag nun aber am 30. Juni ausläuft, man aber dann am 4. wie gewohnt zur Arbeit geht, kann man demjenigen doch erst zum 31.08. kündigen oder habe ich mich da nun verrechnet?

Gewohnheitsrecht gilt ja wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, solange man mindestens 10 Minuten an dem Tag nach Ende des gewöhnlichen Vertrages beim Arbeiten war.


also du schreibst du hast einen unbefristeten arbeitsvertrag ja und dann sagst du dass dein vertrag im juni abläuft. iwi stimmt da was nciht weil wenn du einen unbefristeten arbeitsvertrag hast dann gibts da auch keine frist wielange du ncoh arbeiten tust oder musst. dass heisst unbefristet ist unbefristet. da arbeitest du dann solange bis du selber kündigst oder du nur scheisse baust und dein arbeitgeber dir dann kündigen tut

mein schatz und meine tochter 4 ever >>>liebe euch beiden über alles

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