Mr-Monk - 47
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Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:36 Uhr
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Also 1. ich bin 30 Jahre, 2. habe eine Schwester, die nicht studiert und einen Halbbruder, der schon vor Jahren studiert hat und ich habe den Antrag genehmigt bekommen.
Hier einige Zeilen zum durchlesen der aktuellen änderung:
( aus eine Mail von meiner Hochschule)
So, nun kommen wir zu der Neuerung, die Sie wohl am meisten interessiert, da ich hier
schon die meisten Anfragen hatte. § 6 Absatz 1 Nr. 2 LHGebG: Lockerung der Geschwisterregelung.
Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen
zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift (Geschwisterregelung) in Anspruch nehmen
oder genommen haben werden auf Antrag von der Gebührenpflicht befreit. Wurde ein
Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die
verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen
werden.
Voraussetzung ist hier das Vorhandensein von mindestens zwei weiteren Geschwistern,
die nicht studieren müssen (wie das bis jetzt Voraussetzung war). Sie können noch Kindergarten-
oder Schulkinder sein, eine Ausbildung absolvieren oder auch älter als Sie
sein und bereits ihr eigenes Geld verdienen. Wichtig ist nur, wenn mehrere gleichzeitig
studieren, kann sich nur eines (von dreien; zwei von vieren usw.) wegen der Geschwisterregelung
in Baden-Württemberg befreien lassen. Ist eines Ihrer Geschwister z.B. wegen
praktischen Studiensemester, Kindererziehung,… an seiner Hochschule befreit ist
grundsätzliche eine Befreiung für Sie nach der Geschwisterregelung möglich (unter Vorbehalt,
sofern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-
Württemberg nichts Gegenteiliges sagt).
Strittig ist die Anzahl der zu befreienden Semester. Auf Grund der Regelung “ wurde ein
Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die
verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen
werden“, ist noch nicht ganz klar diese Bestimmung geprüft und ausgelegt werden soll.
Hierzu versuche ich über entsprechende Personen und Institutionen an Informationen zu
gelangen. Fakt ist, dass momentan keine Hochschule in Baden-Württemberg genau sagen
kann, wie die Anwendung dieser Regelung zu erfolgen hat.
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 15:53 Uhr
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hm, hey kann ich was dagegen machen, wenn mein großer Bruder des in Anspruch nehmen will?
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rochus - 40
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 16:49 Uhr
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Zitat von -TeDdY_92-: hm, hey kann ich was dagegen machen, wenn mein großer Bruder des in Anspruch nehmen will?
Mit deinen Eltern und ihm reden.
bashian roulette: $ ((RANDOM%6)) || rm -rf /
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death_angel - 38
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 18:23 Uhr
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Wieso willst du überhaupt was dagegen tun, wenn er das in Anspruch nehmen will? Wer weiß, ob du mal überhaupt studieren willst...
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 19:00 Uhr
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Hallo?
Des hab ich mir fest vorgeschrieben!
Ich bin doch kein Baka!
Natürlich ich werd auf jeden Fall studieren, hm am besten gleich mit promotion und habilitation!
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death_angel - 38
Champion
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 20:34 Uhr
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Zitat von -TeDdY_92-: Hallo?
Des hab ich mir fest vorgeschrieben!
Ich bin doch kein Baka!
Natürlich ich werd auf jeden Fall studieren, hm am besten gleich mit promotion und habilitation!
Aber man weiß nie, wie's kommt, und deshalb würd ich ihm die Chance lassen. Im Endeffekt entlastet es ja vermutlich nicht ihn persönlich, sondern eure Eltern - oder müsst ihr alles allein bezahlen? Aber kannst ja immernoch schauen, ob du parallel in nem anderen Bundesland nichts zahlen musst... ;)
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 10:56 Uhr
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Da gibts nichts zum schauen, entweder studium oder gar nichts!
Außerdem werd ich dem arroganten Arsch, bestimmt meine 6 Semester geben???
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death_angel - 38
Champion
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 20:43 Uhr
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Zitat von -TeDdY_92-: Da gibts nichts zum schauen, entweder studium oder gar nichts!
Außerdem werd ich dem arroganten Arsch, bestimmt meine 6 Semester geben??
Ui, sehr gutes Geschwisterverhältnis, könnte fast ich mit meinem Bruder sein... :D
Also müsst ihr das selbst bezahlen?
Sage nur "schauen", weil bei uns viele studieren wollten, aber nach 13 Jahren eben so die Schnauze voll hatten, dass sie dann doch ne Ausbildung angefangen haben... Gibt ja durchaus auch Ausbildungen, für die man das Abi braucht!
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 20:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 10:57 Uhr
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Ich werd mich von sowas doch net aufhalten müssen.
Mhm, ja wirklich wir sind net die besten Freunde.
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 20:52 Uhr
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Mhm, wie kann man die Schnauze vom lernen voll haben?
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death_angel - 38
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 21:23 Uhr
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Ach, es gibt immer wieder Zeiten, wo man da die Schnauze sehr leicht voll haben kann! Erst beim Abi und an der Uni in der Prüfungszeit erst recht... Geht zumindest den meistens Menschen so, die ich kenn... Die Kunst ist eben, trotzdem nicht das Handtuch zu werfen... ;)
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 22:26 Uhr
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Und sie selber?
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DjKoma - 40
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 22:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2009 um 22:33 Uhr
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Besser dein Bruder nutzt das jetzt, vielleicht gibt es die Regelung ja bis du studierst garnicht mehr. Am Besten einigt ihr euch, so dass dein Bruder vll die Hälfte der Studiengebühr auf ein Konto für dich einzahlt.
Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!
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pisulki - 41
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 22:33 Uhr
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Zitat von -TeDdY_92-: hm, hey kann ich was dagegen machen, wenn mein großer Bruder des in Anspruch nehmen will?
Kannst eigentlich rein gar nix dagegen unternehmen!
das ist auch gut so..deswegen werd auch ich als älteste von 3 Kindern umsonst studieren
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-TeDdY_92- - 32
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Geschrieben am: 24.04.2009 um 23:46 Uhr
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Ihr habt Vorstellungen, würdet ihr euren kleinen Geschwistern Geld zahlen?
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