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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Befreiung Sutdiengebühren

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pisulki - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
20 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 22:54 Uhr

Hallo erstmal^^

Hab heute erfahren, dass man von der studiengebühr befreit ist, wenn man 2 Geschwister hat...jetzt meine frage:
Meine beiden Geschwister sind beide jünger als ich und haben auch beide noch nicht stuiert...gilt diese befreiung dann für mich?!
marks91 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2007
2 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 22:58 Uhr

soweit ich weiss kannst du dich befreien lassen wenn du weisst dass deine geschwister auch studieren wollen ?
the-Unity - 35
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
2173 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 22:59 Uhr

ja, die befreiung gilt unabhängig vom alter der geschwister. allerdings kann durch dieses kriterium nur 1 kind von den studiengebühren befreit werden

Seht wie die Kurve tobt,gegen Stadionverbot!Niemand kriegt uns klein,wir stehn immer ein-für den BVB

pisulki - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
20 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:00 Uhr

Zitat von the-Unity:

ja, die befreiung gilt unabhängig vom alter der geschwister. allerdings kann durch dieses kriterium nur 1 kind von den studiengebühren befreit werden


Ja das wär mir ja dann egal wenn ich zuerst studier :-D
marks91 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2007
2 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:00 Uhr

richtig
so hab ich das auch mitbekommen
SwenY - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
171 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:04 Uhr

Meines Wissens bezieht sich das aber immer auf das dritte Studierende Kind, weil es vorallem ja nicht mal sicher ist, dass diene Geschwister studieren.
pisulki - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
20 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:06 Uhr

Zitat von SwenY:

Meines Wissens bezieht sich das aber immer auf das dritte Studierende Kind, weil es vorallem ja nicht mal sicher ist, dass diene Geschwister studieren.


Genau das ist meine frage!
Ist das so oder nicht?!
nur antworten wer etwas weiß...wer glaub kann in die kirche gehen...
Bastile - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
68 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2009 um 23:07 Uhr

nene, is schon so wie The-Unity es gesagt hat:

Egal ob deine Geschwister studieren oder nicht,
du kannst die Befreiung in Anspruch nehmen.
Würd ich auch gleich beim ersten Kind machen,
du weißt ja nicht was deine Geschwister mal machen und
wie lang diese Regelung Bestand hat.

Und ja ich bin mir 100% sicher.
Ist bei mir dasselbe, auch wenn ich das zweite Kind bin.

Was soll ich macheeeen ?

pisulki - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
20 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:11 Uhr

Zitat von Bastile:

nene, is schon so wie The-Unity es gesagt hat:

Egal ob deine Geschwister studieren oder nicht,
du kannst die Befreiung in Anspruch nehmen.
Würd ich auch gleich beim ersten Kind machen,
du weißt ja nicht was deine Geschwister mal machen und
wie lang diese Regelung Bestand hat.

Und ja ich bin mir 100% sicher.
Ist bei mir dasselbe, auch wenn ich das zweite Kind bin.


Danke! =)
SwenY - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
171 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2009 um 23:13 Uhr

Okay, jetzt hab ich den Bericht, wo es drin stand gefunden und nochmals durchgelesen. Das ist in Bayern bzw. Baden-Württenberg anderst:

Zitat:

Geschwister studieren auch

Familien mit vielen Kindern, die studieren, wird in Baden-Württemberg und Bayern die Studiengebühren zum Teil erlassen. Aber auch hier sind die Unterschiede im Detail drastisch:

In Baden-Württemberg wird erst ab dem dritten Kind von Gebühren befreit und auch nur, wenn die anderen beiden tatsächlich Studiengebühren zahlen oder früher für mindestens sechs Semester gezahlt hatten.

In Bayern dagegen werden alle Geschwister befreit, sofern es für mindestens drei davon Kindergeld gibt (was ja bald in der Regel nur noch bis zum 25. Lebensjahr der Fall ist).


Quelle


Das müsste meiner Meinung nach heißen, dass du es in Baden-Würtemberg nicht bekommst, und da du schon 24 bist in Bayern nur noch für ein Jahr bekommst.


belight - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
33 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:13 Uhr

um des korrekt beantworten zu können sollte bekannt sein, in welchem bundesland du studieren willst.
ich geh mal davon aus, dass es badenwürtemberg is. dann stimmt es, dass man nur 2 geschwister braucht, die die befreiung noch nicht in anspruch genommen haben (d.h. es ist egal wie alt die sind und studieren, arbeiten oder nicht, sowie können es auch halbgeschwister sein). allerdings geht des ganze nur 6 semester pro familie
death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:14 Uhr

So, ich weiß nochmal mehr: Kommt drauf an, wo du studierst! In Bayern (hier z.B. für Uni Augsburg) z.B. wird man befreit, solange die Eltern für mind. drei Kinder Kindergeld erhalten. D.h. wenn ihr Drillinge seid, dann werden alle befreit... ^^
In BaWü ist es so, wie oben schon einer geschrieben hat: Bei mind. drei Kindern kann einer für 6 Semester befreit werden (hier z.B. Uni Ulm).
Hoffe, ich konnte helfen...

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

pisulki - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
20 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2009 um 23:15 Uhr

Ja was jetzt?^^
will in BaWü studieren...
belight - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
33 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:15 Uhr

Zitat von SwenY:

Okay, jetzt hab ich den Bericht, wo es drin stand gefunden und nochmals durchgelesen. Das ist in Bayern bzw. Baden-Württenberg anderst:

Zitat:

Geschwister studieren auch

Familien mit vielen Kindern, die studieren, wird in Baden-Württemberg und Bayern die Studiengebühren zum Teil erlassen. Aber auch hier sind die Unterschiede im Detail drastisch:

In Baden-Württemberg wird erst ab dem dritten Kind von Gebühren befreit und auch nur, wenn die anderen beiden tatsächlich Studiengebühren zahlen oder früher für mindestens sechs Semester gezahlt hatten.

In Bayern dagegen werden alle Geschwister befreit, sofern es für mindestens drei davon Kindergeld gibt (was ja bald in der Regel nur noch bis zum 25. Lebensjahr der Fall ist).


Quelle


Das müsste meiner Meinung nach heißen, dass du es in Baden-Würtemberg nicht bekommst, und da du schon 24 bist in Bayern nur noch für ein Jahr bekommst.



die quelle ist zu alt. in badenwürtemberg isses jetzt wie oben beschrieben.
SwenY - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
171 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:16 Uhr

Zitat von pisulki:

Ja was jetzt?^^
will in BaWü studieren...


Ich würde dir einfach mal Empfehlen, dass da anzufragen, wo du vor hast zu studieren. Die müssten das ja am Besten wissen.
death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2009 um 23:18 Uhr

Zitat von SwenY:

Quelle

Das müsste meiner Meinung nach heißen, dass du es in Baden-Würtemberg nicht bekommst, und da du schon 24 bist in Bayern nur noch für ein Jahr bekommst.


Schau lieber direkt auf der Seite deiner Uni und frag zur Not bei der Studentenkanzlei/beim Studiensekretariat/... nach, da steht, was genau für dich gilt und darauf kannst du dich dann auch berufen...

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

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