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Juristen

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Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2007 um 19:02 Uhr

Zitat von manman22:

ich hätte mal n paar fragen an fertige oder angehende juristen. oder besser ich bräuchte n paar paragraphen.

-wo steht, dass ich als kunde ein 14 tägiges rückgaberecht hab (insofern, kassenbon vorhanden und ware ovp)?
-wo steht, dass aufforderungen von polizeibeamten nicht nachkommen muss, wenn die keinen dienstausweis vorweisen können oder wollen?


ersteres: so steht das NIRGENDS. Es gibt kein allgemeines Rückgaberecht, nur für bestimmte Verkaufsformen, wie zum Beispiel Versandhandel (also Katalog-Bestellungen, Mailorder etc.).

zweiteres: ichweiß nicht wo es steht, aber es ist doch eigentlich gesunder Menschenverstand. Wenn mein Gegenüber sich nicht als Polizist ausweisen kann, dann habe ich ihn auch nicht als Polizist zu behandeln.

Zitat von Sani23:

Richtig, Dienstausweis! Aber zu deiner Überraschung können sich Polizisten auch noch durch andere Dinge ausweisen!

Denn es ist so, Polizisten müssen, um als solche auftreten zu können erkennbar sein! Das kann durch drei Dinge geschehen:
1. seine Uniform
2. seinen Dienstausweis
3. seine Waffe!

Also, wenn ein Polizist sich mit einem der drei Dinge erkennbar macht, dann musst du ihn als solchen akzeptieren! Und das heißt, Papiere aushändigen und seinen Aufforderungen Folge leisten!


die diskussion hierüber findet grad in einem anderen Thread statt und zwar hier

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

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