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Juristen

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manman22
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:38 Uhr

ich hätte mal n paar fragen an fertige oder angehende juristen. oder besser ich bräuchte n paar paragraphen.

-wo steht, dass ich als kunde ein 14 tägiges rückgaberecht hab (insofern, kassenbon vorhanden und ware ovp)?
-wo steht, dass aufforderungen von polizeibeamten nicht nachkommen muss, wenn die keinen dienstausweis vorweisen können oder wollen?
Trefzger1991
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
392 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:46 Uhr

das schweigen im walde...
manman22
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:52 Uhr

solche blöden kommentare kannste dir sparen :schlaeger:
Silencio - 38
Profi (offline)

Dabei seit 09.2002
856 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:55 Uhr

Zitat von manman22:

ich hätte mal n paar fragen an fertige oder angehende juristen. oder besser ich bräuchte n paar paragraphen.

-wo steht, dass ich als kunde ein 14 tägiges rückgaberecht hab (insofern, kassenbon vorhanden und ware ovp)?
-wo steht, dass aufforderungen von polizeibeamten nicht nachkommen muss, wenn die keinen dienstausweis vorweisen können oder wollen?


bei der ersten Frage kann ich dir helfen: das steht im BGB, nur leider hab ich das grad net zur Hand.
tortuga87 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
496 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:58 Uhr

davon hab ich letztens in meiner vorlesung au was gehört....hhmm....wo stand denn des....wenn ich mich net täusch irgend n paragraph mit 300 und noch was..

*Lasst uns doch n bissle schr(eien & t)anzen?!*

Silencio - 38
Profi (offline)

Dabei seit 09.2002
856 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:01 Uhr

so hab im Netz den Paragraph noch gefunden: BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
tortuga87 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
496 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:05 Uhr

Zitat von Silencio:

so hab im Netz den Paragraph noch gefunden: BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


jaa...genau des wars...ich sollt in den vorlesungen besser aufpassen u net psp zocken.....tschuldigung prof zwecker....ich werd mich bessern *gg*

*Lasst uns doch n bissle schr(eien & t)anzen?!*

Sani23 - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:19 Uhr

Deine Zweite These ist Müll! Die gibt es nicht!

manman22
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:24 Uhr

mag zwar sein dass des net in irgend nem gesetzesbuch drin steht, aber des so, dass du beamten keine auskunft geben musst, wenn sie sich nicht ausweisen können
Sani23 - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:27 Uhr

Da stellt sich die Frage, wodurch sich ein Beamter als Polizeibeamter ausweisen kann, oder?
manman22
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:34 Uhr

dann lass eben "beamter" weg, und nenn die damen und herren einfach polizisten. und wodurch sich die ausweisen??? --> duch ihren dienstausweis!!!
Sani23 - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:38 Uhr

Richtig, Dienstausweis! Aber zu deiner Überraschung können sich Polizisten auch noch durch andere Dinge ausweisen!

Denn es ist so, Polizisten müssen, um als solche auftreten zu können erkennbar sein! Das kann durch drei Dinge geschehen:
1. seine Uniform
2. seinen Dienstausweis
3. seine Waffe!

Also, wenn ein Polizist sich mit einem der drei Dinge erkennbar macht, dann musst du ihn als solchen akzeptieren! Und das heißt, Papiere aushändigen und seinen Aufforderungen Folge leisten!
fotogucker - 13
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
434 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:49 Uhr

rechtsbeistand nur on rechtsanwälten! alles andere is illegal..
Sani23 - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:51 Uhr

Zitat von fotogucker:

rechtsbeistand nur on rechtsanwälten! alles andere is illegal..


Hä? Was willst du uns damit sagen?
Steffente - 37
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 18:19 Uhr

Naja dies gilt doch nur für förmliche Rechtsberatungen, und das dürfte hier sicherlich nicht der fall sein
Sani23 - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2007 um 18:26 Uhr

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