manman22
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:38 Uhr
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ich hätte mal n paar fragen an fertige oder angehende juristen. oder besser ich bräuchte n paar paragraphen.
-wo steht, dass ich als kunde ein 14 tägiges rückgaberecht hab (insofern, kassenbon vorhanden und ware ovp)?
-wo steht, dass aufforderungen von polizeibeamten nicht nachkommen muss, wenn die keinen dienstausweis vorweisen können oder wollen?
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Trefzger1991
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:46 Uhr
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das schweigen im walde...
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manman22
Profi
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:52 Uhr
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solche blöden kommentare kannste dir sparen
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Silencio - 38
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:55 Uhr
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Zitat von manman22: ich hätte mal n paar fragen an fertige oder angehende juristen. oder besser ich bräuchte n paar paragraphen.
-wo steht, dass ich als kunde ein 14 tägiges rückgaberecht hab (insofern, kassenbon vorhanden und ware ovp)?
-wo steht, dass aufforderungen von polizeibeamten nicht nachkommen muss, wenn die keinen dienstausweis vorweisen können oder wollen?
bei der ersten Frage kann ich dir helfen: das steht im BGB, nur leider hab ich das grad net zur Hand.
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tortuga87 - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:58 Uhr
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davon hab ich letztens in meiner vorlesung au was gehört....hhmm....wo stand denn des....wenn ich mich net täusch irgend n paragraph mit 300 und noch was..
*Lasst uns doch n bissle schr(eien & t)anzen?!*
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Silencio - 38
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:01 Uhr
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so hab im Netz den Paragraph noch gefunden: BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
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tortuga87 - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:05 Uhr
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Zitat von Silencio: so hab im Netz den Paragraph noch gefunden: BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
jaa...genau des wars...ich sollt in den vorlesungen besser aufpassen u net psp zocken.....tschuldigung prof zwecker....ich werd mich bessern *gg*
*Lasst uns doch n bissle schr(eien & t)anzen?!*
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Sani23 - 41
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:19 Uhr
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Deine Zweite These ist Müll! Die gibt es nicht!
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manman22
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:24 Uhr
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mag zwar sein dass des net in irgend nem gesetzesbuch drin steht, aber des so, dass du beamten keine auskunft geben musst, wenn sie sich nicht ausweisen können
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Sani23 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:27 Uhr
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Da stellt sich die Frage, wodurch sich ein Beamter als Polizeibeamter ausweisen kann, oder?
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manman22
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:34 Uhr
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dann lass eben "beamter" weg, und nenn die damen und herren einfach polizisten. und wodurch sich die ausweisen??? --> duch ihren dienstausweis!!!
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Sani23 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:38 Uhr
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Richtig, Dienstausweis! Aber zu deiner Überraschung können sich Polizisten auch noch durch andere Dinge ausweisen!
Denn es ist so, Polizisten müssen, um als solche auftreten zu können erkennbar sein! Das kann durch drei Dinge geschehen:
1. seine Uniform
2. seinen Dienstausweis
3. seine Waffe!
Also, wenn ein Polizist sich mit einem der drei Dinge erkennbar macht, dann musst du ihn als solchen akzeptieren! Und das heißt, Papiere aushändigen und seinen Aufforderungen Folge leisten!
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fotogucker - 13
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:49 Uhr
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rechtsbeistand nur on rechtsanwälten! alles andere is illegal..
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Sani23 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:51 Uhr
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Zitat von fotogucker: rechtsbeistand nur on rechtsanwälten! alles andere is illegal..
Hä? Was willst du uns damit sagen?
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Steffente - 37
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 18:19 Uhr
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Naja dies gilt doch nur für förmliche Rechtsberatungen, und das dürfte hier sicherlich nicht der fall sein
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Sani23 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 18:26 Uhr
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Ist ja nur ein Info-/Forumsportal!
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