Geschrieben am: 15.03.2006 um 06:55 Uhr
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Errr... Die hier als Meinung angegebene 3-Monats-Regelung ist so nicht ganz richtig:
Direkt vom TÜV:
Zitat: Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:
Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
Bis zu zwei Monaten: € 15,--
Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder SP erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachrprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Bei der HU selbst spielt eine Überziehung des HU-Termins nur insofern eine Rolle, als das der neue HU-Termin entsprechend zurückdatiert werden muss.
Das ist ein Link
Erfahrungsgemäß ist es so, dass bei einem Fahrzeug mit überschrittenem TÜV-Termin auch »gründlicher gesucht« wird. Die meisten Fahrzeuge werden ja nicht aus Versehen oder aus »Zeitmangel« nicht zum TÜV gebracht, sondern weil irgendwelche Reparaturen nicht gemacht werden konnten (oder irgendwie vertuscht werden sollten). Daher => rechtzeitig gehen und gut ist's.
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