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Forum / Wissenschaft und Technik

Tüv-Plakette

imgUL - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2004
10 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2006 um 21:11 Uhr

Kann mir einer nochmal kurz sagen was das hier jetzt bedeutet?

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

Muss am 01.01.1999 der Tüv erneuert sein oder hab ich den Januar noch (also bis zum 31.01.1999)
Bei mir ist nämlich April 2006 und dann sollte ich langsam mal die Mängel reparieren lassen, die er vor 2 Jahren festgestellt hat ... :pfeiffer:
Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2006 um 21:14 Uhr

du hast den januar noch.

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

spartan - 34
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
868 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2006 um 21:14 Uhr

also soweit ich weis musst du im januar eine neue plakette holen...also du hast den ganzen januar zeit!

Profi/Daddelgott

Stefan_Ulm - 39
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2004
1588 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2006 um 21:15 Uhr

Also das ist so:

Du hast bis 31.01.1999 Zeit, dein Fahrzeug dem Tüv vorzuzeigen und eine neue Plakette zu bekommen.

In deinem Fall: Also bis zum 30.04.2006 sollte der Tüv erfolgt sein und die neue Plakette am Kennzeichen kleben.

Soweit ich informiert bin, "darst" du ohne Bußgeld 6 Wochen überziehen, was allerdings nicht gerade vorteilhaft ist.

Wie heißt das für Schweißbrenner? Acetylen! Ja ein Azaleenbrenner,hast du sowas nicht in der Tasche?

imgUL - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2004
10 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2006 um 21:18 Uhr

Passt, dann hab ich da jetzt wenigstens keinen Stress.
Dankeschön!
X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2006 um 06:55 Uhr

Errr... Die hier als Meinung angegebene 3-Monats-Regelung ist so nicht ganz richtig:

Direkt vom TÜV:

Zitat:

Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:

Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
Bis zu zwei Monaten: € 15,--
Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder SP erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachrprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Bei der HU selbst spielt eine Überziehung des HU-Termins nur insofern eine Rolle, als das der neue HU-Termin entsprechend zurückdatiert werden muss.


Das ist ein Link

Erfahrungsgemäß ist es so, dass bei einem Fahrzeug mit überschrittenem TÜV-Termin auch »gründlicher gesucht« wird. Die meisten Fahrzeuge werden ja nicht aus Versehen oder aus »Zeitmangel« nicht zum TÜV gebracht, sondern weil irgendwelche Reparaturen nicht gemacht werden konnten (oder irgendwie vertuscht werden sollten). Daher => rechtzeitig gehen und gut ist's.
the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 22.03.2006 um 23:26 Uhr

Hm, da fällt mir ein: Mit'm Passat vonnen Ellis muss ich auch noch zu den Jungs. Ich glaub, das mach ich nächste Woche, wenn meiner auch TÜV bekommt.

Gruß WarLord

Grüße vom WarLord

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