X_FISH - 50
Champion
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Geschrieben am: 14.01.2006 um 23:03 Uhr
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Stimmt. Wer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle - und davon gibt's bekanntlich genug - Vollgas gibt, wird erstmal nicht kontrolliert... Somit hängt viel vom Verhalten des Fahrers ab.
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erhard - 54
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.01.2006 um 17:31 Uhr
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Zitat: Zitat: moin, hab mal ne andre frage die den fahrzeugschein betrifft:
stimmt es, dass wenn man seinen fahrzeugschein (nicht fahrzeugbrief) im auto liegen lässt und dieses gestohlen wird, dass der versicherungsschutz erlischt und die versicherung mit regressforderungen kommen kann? dies hat n kumpel von mir steif und fest behauptet und ich glaubs irgendwie ned... in der fahrschule wird einem doch gesagt, dass man den fahrzeugschein im auto lassen soll, oder irr ich mich?
nein, beim fahrzeugschein macht des nix aus.. beim brief allerdings schon, wenn den im auto liegen lässt erlischt der versicherungsschutz, wie gesagt.
ich persönlich lass meinen schein nie im auto, geschweige denn den brief... der schein is immer schön im geldbeutel, da man den eh immer dabei hat wenn man wohin fährt
Ja dann kannst dich vom Fahrzeug gleich verabschieden, wenns den Brief liegen lässt. Weil der den Brief hat, dem gehört au das Auto. Also Brief immer zu Hause aufbewahren und Schein mit sich führen!!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die FRESSE halten!!!!
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Steckn - 40
Profi
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Geschrieben am: 15.01.2006 um 17:40 Uhr
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Zitat: Zitat: Zitat: moin, hab mal ne andre frage die den fahrzeugschein betrifft:
stimmt es, dass wenn man seinen fahrzeugschein (nicht fahrzeugbrief) im auto liegen lässt und dieses gestohlen wird, dass der versicherungsschutz erlischt und die versicherung mit regressforderungen kommen kann? dies hat n kumpel von mir steif und fest behauptet und ich glaubs irgendwie ned... in der fahrschule wird einem doch gesagt, dass man den fahrzeugschein im auto lassen soll, oder irr ich mich?
nein, beim fahrzeugschein macht des nix aus.. beim brief allerdings schon, wenn den im auto liegen lässt erlischt der versicherungsschutz, wie gesagt.
ich persönlich lass meinen schein nie im auto, geschweige denn den brief... der schein is immer schön im geldbeutel, da man den eh immer dabei hat wenn man wohin fährt
Ja dann kannst dich vom Fahrzeug gleich verabschieden, wenns den Brief liegen lässt. Weil der den Brief hat, dem gehört au das Auto. Also Brief immer zu Hause aufbewahren und Schein mit sich führen!!
sag ich doch.....!
Sollte man ärztlichen Rat einholen, wenn die Möbel in der Wohnung von Zeit zu Zeit verrückt werden?
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Tuner-lph - 33
Profi
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Geschrieben am: 15.01.2006 um 18:51 Uhr
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des ist net gut
----- Nicht Schuldig im Sinne der Anklage -----
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Tuner-lph - 33
Profi
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Geschrieben am: 15.01.2006 um 18:52 Uhr
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Zitat: Stimmt. Wer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle - und davon gibt's bekanntlich genug - Vollgas gibt, wird erstmal nicht kontrolliert... Somit hängt viel vom Verhalten des Fahrers ab. 
ohh man dem fahren sie dann aber auch hinterher
----- Nicht Schuldig im Sinne der Anklage -----
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Downfire - 38
Experte
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Geschrieben am: 15.01.2006 um 22:44 Uhr
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Ja und meistens griegen sie die auch.
Hifi ist eine Lebenseinstellung
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TIB90 - 35
Experte
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 17:48 Uhr
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hey leute,
kann mir jemand sagen, was es kostet etwas in den Fahrzeugschein schreiben zu lassen...
also den fahrzeugschein zu ändern?
ich lass mir alufelgen drauf machen die eintragungspflichtig sind.... was kostets? hab aufm landratsamt angerufen, aber die gehen ned hin^^
lang lebe mehmet scholl
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