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Forum / Wissenschaft und Technik
Teilegutachten

Dinosocken - 16
Profi
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 10:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.11.2005 um 10:50 Uhr
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Ne gute Freundin von mir hat sich ne Stoßstange (Teilegutachten) gekauft.
Diese hat sie dann zu ner Werkstadt zum Anmontieren gebracht.
Dann hat der Mechaniker allerdings gemeint, dass die Bohrungen (also zum Befestigen) nicht übereinstimmen, und dass wenn er jetzt an der Stoßstange was verändert, dass Gutachten verfällt und sie somit kein Tüv bekommt.
Ich glaube aber, das dieses Teilegutachten nur dafür da ist, zu bestimmen, aus welchem Material die Stoßstange besteht (Widerstandsfähigkeit, im falle eines Unfalls zecks Splitterwirkung , usw...).
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich vermute, dass sie die Stange doch eingetragen bekommt, wenn sie die Befestingungen ändern lässt.
Kennt sich damit jemand genauer aus bzw hat jemand was ähnliches erlebt?
http://www.kein-tempolimit.de
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DB2004 - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 10:54 Uhr
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Zitat: Ne gute Freundin von mir hat sich ne Stoßstange (Teilegutachten) gekauft.
Diese hat sie dann zu ner Werkstadt zum Anmontieren gebracht.
Dann hat der Mechaniker allerdings gemeint, dass die Bohrungen (also zum Befestigen) nicht übereinstimmen, und dass wenn er jetzt an der Stoßstange was verändert, dass Gutachten verfällt und sie somit kein Tüv bekommt.
Ich glaube aber, das dieses Teilegutachten nur dafür da ist, zu bestimmen, aus welchem Material die Stoßstange besteht (Widerstandsfähigkeit, im falle eines Unfalls zecks Splitterwirkung , usw...).
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich vermute, dass sie die Stange doch eingetragen bekommt, wenn sie die Befestingungen ändern lässt.
Kennt sich damit jemand genauer aus bzw hat jemand was ähnliches erlebt?
Eigentlich hab ich keine Ahnung...aber ruf doch einfach mal schnell beim TÜV an. Die sind eigentlich recht freundlich und geben dir bestimmt Auskunft...
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SX - 42
Profi
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 12:00 Uhr
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Zitat: Zitat: Ne gute Freundin von mir hat sich ne Stoßstange (Teilegutachten) gekauft.
Diese hat sie dann zu ner Werkstadt zum Anmontieren gebracht.
Dann hat der Mechaniker allerdings gemeint, dass die Bohrungen (also zum Befestigen) nicht übereinstimmen, und dass wenn er jetzt an der Stoßstange was verändert, dass Gutachten verfällt und sie somit kein Tüv bekommt.
Ich glaube aber, das dieses Teilegutachten nur dafür da ist, zu bestimmen, aus welchem Material die Stoßstange besteht (Widerstandsfähigkeit, im falle eines Unfalls zecks Splitterwirkung , usw...).
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich vermute, dass sie die Stange doch eingetragen bekommt, wenn sie die Befestingungen ändern lässt.
Kennt sich damit jemand genauer aus bzw hat jemand was ähnliches erlebt?
Eigentlich hab ich keine Ahnung...aber ruf doch einfach mal schnell beim TÜV an. Die sind eigentlich recht freundlich und geben dir bestimmt Auskunft...
Freundlich!?! Naja hast halt Glück gehabt!
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SX - 42
Profi
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Dabei seit 10.2004
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 12:04 Uhr
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Zu dem Teilegutachten! Es stimmt das dieser erlischt, wenn man diese Teil verändert in welcher Form auch immer. Nur ehrlich gesagt das Merkt doch keiner ob die Löcher jetzt woanderst gebohrt sind. Es sollt natürlich halten, wenn du sie nämlich verliehrst und ein Autfahrer hinter dir fährt in den Graben und idt verletzt und es wird dann festgestellt, das die Stoßstange nicht im Orginalzustand war, kann sein, das dein Versicherungschutz erlischt.
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SX - 42
Profi
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Dabei seit 10.2004
615
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 12:05 Uhr
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Zitat: Zu dem Teilegutachten! Es stimmt das dieser erlischt, wenn man diese Teil verändert in welcher Form auch immer. Nur ehrlich gesagt das merkt doch keiner ob die Löcher jetzt woanderst gebohrt sind. Es sollt natürlich halten, wenn du sie nämlich verliehrst und ein Autofahrer hinter dir fährt in den Graben und idt verletzt und es wird dann festgestellt, das die Stoßstange nicht im Orginalzustand war, kann es sein, das dein Versicherungschutz erlischt.
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zizi - 44
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2003
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 12:22 Uhr
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Zitat: Zitat: Zu dem Teilegutachten! Es stimmt das dieser erlischt, wenn man diese Teil verändert in welcher Form auch immer. Nur ehrlich gesagt das merkt doch keiner ob die Löcher jetzt woanderst gebohrt sind. Es sollt natürlich halten, wenn du sie nämlich verliehrst und ein Autofahrer hinter dir fährt in den Graben und idt verletzt und es wird dann festgestellt, das die Stoßstange nicht im Orginalzustand war, kann es sein, das dein Versicherungschutz erlischt.
Genau so is es !
Auserdem ist das Normal das Zuberhör und insbesonders Tuningstoßstangen (Meistens Aus GFK ) nicht richtig passen und ans Auto angepasst werden müssen!
Darauf weisen auch viele Tunigteile hersteller hin !
Schtutum
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punktundaus - 48
Fortgeschrittener
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 13:14 Uhr
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Zitat: Ne gute Freundin von mir hat sich ne Stoßstange (Teilegutachten) gekauft.
Diese hat sie dann zu ner Werkstadt zum Anmontieren gebracht.
Dann hat der Mechaniker allerdings gemeint, dass die Bohrungen (also zum Befestigen) nicht übereinstimmen, und dass wenn er jetzt an der Stoßstange was verändert, dass Gutachten verfällt und sie somit kein Tüv bekommt.
Ich glaube aber, das dieses Teilegutachten nur dafür da ist, zu bestimmen, aus welchem Material die Stoßstange besteht (Widerstandsfähigkeit, im falle eines Unfalls zecks Splitterwirkung , usw...).
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich vermute, dass sie die Stange doch eingetragen bekommt, wenn sie die Befestingungen ändern lässt.
Kennt sich damit jemand genauer aus bzw hat jemand was ähnliches erlebt?
Ist es ein Teilegutachten, oder ist es eine AGB (allgemeine Betriebserlaubniss)?????
Ein Teilegutachte, sagt nur etwas über das Material, die Eigenschaft und so aus. Wenn es am Auto angebracht wird, musst Du sofort zum TÜV und die Bautechnische Veränderung eintragen lassen.
Eine Eintragung beim TÜV ist nicht notwendig, wenn Du eine "allgemeine Betriebserlaubniss" hast. Dies ist ja dier Erlaubniss um ein Teil am Auto zu montieren und wurde extra diversen Tests vom TÜV nterzogen so das die Sicherheit gewährt wurde.
Wenn jetzt jedoch die Stossstange nicht passt und Bohrungen nicht stimmen, ist das ein Problem.
Den Stossstangen, haben einen Eisenträger welcher direkt in die Karoserie des Autos gesteckt und dort verschaubt werden.
Wenn die Löcher nun nict überein stimmen, passt die Stossstange nicht.
Mein Tipp:
Bring sie zurück.
Montierst Du sie und es pasiert etwas, hast Du weder Versicherungsschutz noch Eigenschutz unter Umständen.
Also seiklug und besorg das pasende oder lass es.
*nachgedacht* [zitat] egal... [/zitat]
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Dinosocken - 16
Profi
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 14:00 Uhr
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Danke für die Antworten euch allen!
Ich wollte sie nämlich aufhalten, dass sie sie zurückbringt.
Das lass ich dann mal sicherheitshalber.
Sie hat sich halt so hammer aud die gefreut und jetzt passt die nicht...naja egal.
Auf jeden Fall mal Danke an euch!!!
http://www.kein-tempolimit.de
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punktundaus - 48
Fortgeschrittener
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Dabei seit 11.2005
96
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 14:08 Uhr
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Zitat: Danke für die Antworten euch allen!
Ich wollte sie nämlich aufhalten, dass sie sie zurückbringt.
Das lass ich dann mal sicherheitshalber.
Sie hat sich halt so hammer aud die gefreut und jetzt passt die nicht...naja egal.
Auf jeden Fall mal Danke an euch!!!
Bitte, ist auch das beste ws Du machen konntest.
Im Zweifel immer zurück mit solchen Teilen.
Ich fahre einen 2er Golf, ich habe an Ärger schon alles durch was geht und das war ned gerade wenig. Aber sowas kommt davon wenn man einen Vollumbau macht.
Der TÜV und das Finanzamt sind 2 Institue mit dennen man nicht Spaßt, vorallem der TÜV legt dein Auto schneller still als Du *bab* sagen kannst.
Also, immer auf sicher gehen und zur Not 50 mal nachfragen.
Aber wenn ein Teil nicht ans Auto passt, ist es falsch.
Gerade wenn es um Sicherheitsrelevante Teile geht.
Also, viel Spass beim Schrauben noch.
*nachgedacht* [zitat] egal... [/zitat]
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RS4Quattro - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2005 um 21:15 Uhr
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Das Material Gutachten sagt nur etwas über Steifigkeiten, Splitterverhalten usw. aus. Dabei ist eine Einzelabnahme per § 21 StVZO nötig.
Bei einem Teilegutachten wurde das Teil extra für dein Auto geprüft, das heisst es wird nach § 19 StVZO abgenommen was wesentlich billiger und einfacher ist.
Da Schürzen meistens über die Serien Stossfänger geschraubt und geklebt werden, ist immer eine gewisse nacharbeit erforderlich. Deswegen erlischt dieses Gutachten nicht!!! Das ist normal!
Du baust es an, passt es an und dann kommt der TÜVer und sagt: Ja, das ist ordentlich montiert das geht in Ordnung. Dann hast du auch keine Probleme!
Nur wenn du es nicht richtig montierst, dann gibts Mängelberichte! Da ist man dann aber selbst schuld (bzw. der Mechaniker ders gemacht hat).
In Zweifelsfällen vor jedem Umbau den TÜV fragen, das erspart Geld, Nerven und Material!
Gruß, Quattro
...charged!
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