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Beratung bzgl. Gewährleistung Gebrauchtwagen

Crankr - 30
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 08:34 Uhr

Guten Morgen zusammen,

habe mir ein Auto beim Händler gekauft gehabt, während der Händler ständig meinte "Und wenn innnerhalb von 6 Monaten Motor, Getriebe oder Differential kaputt gehen, müssen sowieso wir dafür haften."

Da schon ein paar Mängel nach dem Kauf gefunden wurden und ich gerne eine Absicherung für die Zukunft hätte, wollte ich nun wissen, wo ich mich beraten lassen kann.

Wo gehe ich nun am Besten hin, damit ich erfahre, was ich alles tun muss, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Rechtsanwalt? Dekra? Tüv? Adac?
RealGeizt
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
221 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 08:49 Uhr

Die Frage ist: worauf willst du hinaus?

Wie lang hast du das fz bereits?

Fakt ist, die ersten sechs Monate hast du ein Recht auf Nachbesserung bei Mängeln. Danach wird's schwer, da du beweisen musst das der Mangel bereits vor Kauf bestanden hat. Fast unmöglich.
RealGeizt
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
221 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 08:51 Uhr

Was noch möglich ist, ist eine extra Garantieversicherung. Davon rate ich aber ab.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Jonsen, ... mehr anzeigen

Crankr - 30
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 08:58 Uhr

Zitat von RealGeizt:

Die Frage ist: worauf willst du hinaus?

Wie lang hast du das fz bereits?

Fakt ist, die ersten sechs Monate hast du ein Recht auf Nachbesserung bei Mängeln. Danach wird's schwer, da du beweisen musst das der Mangel bereits vor Kauf bestanden hat. Fast unmöglich.

Habe das Auto erst seit Freitag, daher würde ich gerne im voraus wissen, wie ich mit dem Auto umgehen muss.
Die momentanen Mängel sind nicht höher als 5% des Kaufwertes, daher ist es mir noch nicht wichtig diese bezahlt zu kriegen, aber die Mängelliste könnte natürlich in Zukunft größer werden.
ck30 - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
19 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 10:24 Uhr

Zitat von Crankr:

Guten Morgen zusammen,

habe mir ein Auto beim Händler gekauft gehabt, während der Händler ständig meinte "Und wenn innnerhalb von 6 Monaten Motor, Getriebe oder Differential kaputt gehen, müssen sowieso wir dafür haften."

Da schon ein paar Mängel nach dem Kauf gefunden wurden und ich gerne eine Absicherung für die Zukunft hätte, wollte ich nun wissen, wo ich mich beraten lassen kann.

Wo gehe ich nun am Besten hin, damit ich erfahre, was ich alles tun muss, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Rechtsanwalt? Dekra? Tüv? Adac?


Guten Morgen,

du könntest mit dem Auto mal zum TÜV oder zur DEKRA gehen und das Auto komplett durchchecken lassen. Mit der Mängelliste gehst du dann zu dem Händler und bittest ihm um Nachbesserung.
Gleichzeitig kannst du dir von einem Rechtsanwalt in einem ersten Beratungsgespräch eine Meinung einholen (die Erstgespräche sind i.d.R. nicht ganz so teuer).

Mit den bisherigen Mängeln solltest du jedenfalls gleich zum Händler gehen und ihn um Nachbesserung bitten.

RealGeizt
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
221 Beiträge
Geschrieben am: 12.10.2015 um 12:28 Uhr

Würde die Mängel auch sofort beheben lassen. Egal wie teuer oder billig die sind.

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drummerboy1, ... mehr anzeigen

Jonsen - 35
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1566 Beiträge

Geschrieben am: 12.10.2015 um 13:56 Uhr

Darf man wissen was denn so im argen ist?

Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
532 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2015 um 15:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.10.2015 um 15:08 Uhr

Prinzipiell ist die Aussage, dass er 6 Monate für Mängel haftet, ja an sich schon mal falsch.

Die Frist für die Sachmängelhaftung beträgt bei einem Kauf eines Verbrauchers von einem Händler gesetzlich 2 Jahre. Lediglich bei Gebrauchtwagen kann diese vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.

Du hast also mind. 1 Jahr Gewährleistung von ihm. Sollte keine Regelung im Kaufvertrag oder in den AGBs diesbezüglich enthalten sein, kann es sogar sein, dass es 2 Jahre sind (aber das halte ich für ausgeschlossen).
RealGeizt
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
221 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2015 um 15:44 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Prinzipiell ist die Aussage, dass er 6 Monate für Mängel haftet, ja an sich schon mal falsch.

Die Frist für die Sachmängelhaftung beträgt bei einem Kauf eines Verbrauchers von einem Händler gesetzlich 2 Jahre. Lediglich bei Gebrauchtwagen kann diese vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.

Du hast also mind. 1 Jahr Gewährleistung von ihm. Sollte keine Regelung im Kaufvertrag oder in den AGBs diesbezüglich enthalten sein, kann es sogar sein, dass es 2 Jahre sind (aber das halte ich für ausgeschlossen).


Nun ja, dann Beweis mal nach sechs Monaten und zig gefahrenen km den Motorschaden das dieser Mangel bereits vor Kauf schon da war.

Nach sechs Monaten tritt die beweislastumkehr in Kraft.
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
532 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2015 um 16:20 Uhr

Zitat von RealGeizt:

Zitat von HugoHiasl:

Prinzipiell ist die Aussage, dass er 6 Monate für Mängel haftet, ja an sich schon mal falsch.

Die Frist für die Sachmängelhaftung beträgt bei einem Kauf eines Verbrauchers von einem Händler gesetzlich 2 Jahre. Lediglich bei Gebrauchtwagen kann diese vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.

Du hast also mind. 1 Jahr Gewährleistung von ihm. Sollte keine Regelung im Kaufvertrag oder in den AGBs diesbezüglich enthalten sein, kann es sogar sein, dass es 2 Jahre sind (aber das halte ich für ausgeschlossen).


Nun ja, dann Beweis mal nach sechs Monaten und zig gefahrenen km den Motorschaden das dieser Mangel bereits vor Kauf schon da war.

Nach sechs Monaten tritt die beweislastumkehr in Kraft.


Nach 6 Monaten hört sie auf. Aber stimmt. Du hast Recht.
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