Cocainia - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 17:52 Uhr
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Hallo,
mein "Unfall"gegner möchte sich für die Überbrückungszeit für die Lackierung eines marginalen Kratzers einen Leihwagen nehmen.
Ist das rechtens? Bzw. inwieweit macht die Versicherung da mit?
Grüße
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:04 Uhr
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Also so wie ich weiß zahlt das die Versicherung.
Er kann sich ein gleichwertiges Leihfahrzeug nehmen während sein Wagen in der Werkstatt ist.
Wegen einem kleinen Lackschaden würde ich mir aber überlegen das ohne Versicherung
auszumachen...... aber das wird schon zu spät sein so wie du schreibst.
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:09 Uhr
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kommt auch drauf an ob das auto dringend benötigt wird.....is der jenige arbeitslos wird er dumm aus der wäsche gucken wenn er selber zahlen muß.....gibt noch genug andere faktoren wo ein leihwagen abgelehnt wird
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:19 Uhr
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Hab ich grad auf einer Rechtsanwaltsseite gefunden..... vll. hilft Dir das weiter:
Für die Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten bei entsprechenden Bedarf ein Anspruch auf einen Mietwagen zu.
Grundsätzlich darf nach einem unverschuldeten Unfall ein Wagen des gleichen Typs angemietet werden, allerdings muß sich der Geschädigte hier die sog. ersparten Eigenaufwendungen anrechnen lassen. Dabei handelt es um solche Kosten, die der Geschädigte ohne den Unfall hätte aufwenden müssen, z.B. Unterhalts- und Abnutzungskosten für seinen PKW.
Tatsächlich führt dies in der Praxis dazu, daß die Versicherer i.d.R.nur die Kosten für einen Mietwagen unterhalb der Klasse des eigenen PKW´s vollständig erstatten.
Da auch die Rechtsprechung diese Problematik nicht ganz einheitlich beurteilt, sollten Sie sich vor der Anmietung eines Ersatzwagens mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und sich erkundigen, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.
Dabei ist grundsätzlich zu beachten, daß die Kosten für einen Mietwagen nicht in allen Fällen übernommen werden. Dem Geschädigten obliegt im Falle eines Unfalls eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, daß der Geschädigte die Kosten für die Schadensregulierung nicht unnötig in die Höhe treiben darf.
Benötigt ein Geschädigten bspw. den Mietwagen nur für wenige Kilometer Wegstrecke, dann kann die Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten verweigern, weil die Inanspruchnahme eines Taxis wesentlich billiger gewesen wäre.
Grundsätzlich sollte folglich vor der Inanspruchnahme eines Mietwagens genau geprüft werden, ob ein solcher tatsächlich benötigt wird. In Zweifelsfällen empfiehlt sich stets, bei der gegnerischen Versicherung vorzusprechen und sich ggf. schriftlich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
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seb-89 - 36
Experte
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:21 Uhr
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ich möchte mal behaupten, das diese frage nur deine versicherung 100 % richtig beantworten kann
bzw würde ICH mir gut überlegen, den schaden selber zu zahlen, je nach dem, wie stark deine versicherung hoch geht.
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Berliner92 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2012 um 18:31 Uhr
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Zitat von seb-89: ich möchte mal behaupten, das diese frage nur deine versicherung 100 % richtig beantworten kann
bzw würde ICH mir gut überlegen, den schaden selber zu zahlen, je nach dem, wie stark deine versicherung hoch geht.
Die Schadenssumme kann man auch nach der Schadenregulieren der Versicherung zurück zahlen. (Je nach Versicherung sicherlich unterschiedlich).
Habe ich auch shcon gemacht, habe ein paar Monate später nach der Schadenregulierung den Betrag an die Versicherung zurück gezahlt, sodass die Prozente gleich geblieben sind.
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Cocainia - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 18:53 Uhr
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Zitat von Berliner92: Zitat von seb-89: ich möchte mal behaupten, das diese frage nur deine versicherung 100 % richtig beantworten kann
bzw würde ICH mir gut überlegen, den schaden selber zu zahlen, je nach dem, wie stark deine versicherung hoch geht.
Die Schadenssumme kann man auch nach der Schadenregulieren der Versicherung zurück zahlen. (Je nach Versicherung sicherlich unterschiedlich).
Habe ich auch shcon gemacht, habe ein paar Monate später nach der Schadenregulierung den Betrag an die Versicherung zurück gezahlt, sodass die Prozente gleich geblieben sind.
Eben das werde ich tun, jedoch möchte ich nicht, dass sich der Geschädigte auf meine Kosten gesundstößt. Inwiefern geht die Versicherung vor um evtl. Betrügereien zu unterbinden?
Ist mein erster Unfall, deswegen ein bisschen dumm gefragt.
Aber vielen Dank für die bisherigen Antworten.
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BScorpy2
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 19:00 Uhr
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Mal andersrum gefragt, stell dir vor jmd. macht in dein Auto einen Kratzer rein und dein Auto muss in die Werkstatt obwohl du auf dein Auto nicht verzichten kannst.
Du stellst es gerade ein bisschen so hin als ob es eine mega teuflische Untat wäre einen Leihwagen zu holen während das eigene Auto bei der Reperatur steht.
Wie hier schon des öfteren erwähnt, hat der Geschädigte ein Recht auf einen Leihwagen, standartmäßig in gleicher oder höheren Fahrzeugklasse.
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Schneggale68 - 57
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 19:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2012 um 19:27 Uhr
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Zitat von BScorpy2: Mal andersrum gefragt, stell dir vor jmd. macht in dein Auto einen Kratzer rein und dein Auto muss in die Werkstatt obwohl du auf dein Auto nicht verzichten kannst.
Du stellst es gerade ein bisschen so hin als ob es eine mega teuflische Untat wäre einen Leihwagen zu holen während das eigene Auto bei der Reperatur steht.
Wie hier schon des öfteren erwähnt, hat der Geschädigte ein Recht auf einen Leihwagen, standartmäßig in gleicher oder höheren Fahrzeugklasse.
Es ist dann eine mega teuflische Untat wenn der Unfallgegner nichts Gutes im Sinn hat.
Leider gibt es immer wieder so Fälle wo sich kleine Minikratzer die man eigentlich beilackieren könnte zum Auswechseln und komplett lackieren einer ganzen Türde entpuppen.
Und dann ist man da als Geschädigter der Gelackmeierte.
Das läuft dann einfach unter p.P. wenn man das so sagen kann. (p.P = persönliches Pech)
Leider gibt es auch hier immer wieder schwarze Schafe... sei froh dass es Dein erster Unfall war.
Hoffe dass Du nie jemandem hinten drauf fährst..... DAS kann unter Umständen richtig teuer werden wenn Du den falschen Wagen "triffst".
Vor kurzem hab ich mal was erlebt.... auf einem Supermarktparkplatz.
Jeder kennt diese netten alten Leute die es nicht so genau nehmen beim Türe aufmachen.
Da war dieser nette Opa der zufällig seine Türe ein kleines bischen an den Wagen gestoßen hat der li. neben ihm parkte. Typ im rostigen Passat saß noch drin und sprang ganz aufgeregt ums Auto.
Hey da hat man NICHTS gesehen..... was macht der Jung...... steckt dem Opa der kurz vor dem Herztod war weil er sich so erschrocken hatte eine Visitenkarte in die Hand und sagt er hat keine Zeit zu warten.... schreibt sich das Nummernschild auf und sagt ganz frech......den Rest macht dann die Versicherung.......
HALLO? Gehts noch? ..... diese Sorte von "schwarzen Schafen" hab ich gemeint.
Mir tat der Opa echt leid in dem Moment.
Da geht man einmal mit Polierpaste drüber und gut is.
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avalon1987 - 37
Profi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 19:39 Uhr
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Er hat die möglichkeit sich ein Mietwagen zu nehmen.
Sollte er auf den Mietwagen aber verzichten hat er das recht die sogennante
"Nutzungsausfallentschädigung" zu verlangen. D.h. er kann für jeden Tag ohne Auto den Betrag X verlangen ob es über die Versicherung läuft oder nicht!
Und wenn es nur ein "Kratzer" ist...kann es sein das man dadurch eventuell die Türe oder Kotflügel komplett lackieren muss damit man keinen Farbunterschied erkennt einen Farbangleich durchführen...sprich Kotflügel wird neu Lackiert und die Türe auch damit man den Farbunterschied nicht erkennt...
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Berliner92 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 19:39 Uhr
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Zitat von Cocainia: Zitat von Berliner92: Zitat von seb-89: ich möchte mal behaupten, das diese frage nur deine versicherung 100 % richtig beantworten kann
bzw würde ICH mir gut überlegen, den schaden selber zu zahlen, je nach dem, wie stark deine versicherung hoch geht.
Die Schadenssumme kann man auch nach der Schadenregulieren der Versicherung zurück zahlen. (Je nach Versicherung sicherlich unterschiedlich).
Habe ich auch shcon gemacht, habe ein paar Monate später nach der Schadenregulierung den Betrag an die Versicherung zurück gezahlt, sodass die Prozente gleich geblieben sind.
Eben das werde ich tun, jedoch möchte ich nicht, dass sich der Geschädigte auf meine Kosten gesundstößt. Inwiefern geht die Versicherung vor um evtl. Betrügereien zu unterbinden?
Ist mein erster Unfall, deswegen ein bisschen dumm gefragt.
Aber vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Hast du auch Bilder gemacht von dem beschädigten Teil ?
Denn wenn dort noch vorschäden sind, wird die deine Versicherung berücksichtigen. Versicherungen achten im generellen auf Betrügerein.
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avalon1987 - 37
Profi
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Geschrieben am: 03.12.2012 um 19:48 Uhr
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Eigentlich kann die Reparaturwerkstatt nicht ohne freigabe der Versicherung
(Kostenübernahme) reparieren und um diese zu erhalten muss die Werkstatt einen Kostenvoranschlag mit Bilder einreichen^^
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