Crankr - 32
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 04:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 04:26 Uhr
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Guten Morgen,
gibt es jemanden von euch der ein Auto ohne Strassenzulassung hat und trotzdem es an bestimmten Orten fahren kann?
Wuerde mich interessiren, wo man alles mit solch einem Auto fahren darf, wie man es von einem Ort zum anderen Transportieren darf und ob es andere Zulassungen fuer bestimmte Orte/Strecken haben muss.
Mir geht es darum die Kosten fuer TÜV, Steuern und Versicherung soweitgehend fuer ein Auto, welches nicht fuer den Alltag gebaut ist zu umgehen.
PS: Nein, ich hab jetzt nicht die Idee mir ein Auto zu kaufen und es taeglich fuer den Schulweg/Arbeitweg ohne Zulassung zu verwenden.
PSS: Bitte sachlich bleiben. Falls ihr etwas dagegen habt, dass sich Jugendliche mit Autos beschaeftigen, so macht bitte einen neuen Thread auf. Sowas wie "Sollten Jugendliche noch autofahren duerfen?"
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NoOneKnows
Champion
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 05:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 05:35 Uhr
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Zitat: gibt es jemanden von euch der ein Auto ohne Strassenzulassung hat und trotzdem es an bestimmten Orten fahren kann?
Wuerde mich interessiren, wo man alles mit solch einem Auto fahren darf, wie man es von einem Ort zum anderen Transportieren darf und ob es andere Zulassungen fuer bestimmte Orte/Strecken haben muss.
wird sich wohl, allein schon aus versicherungsgründen, nur auf privatgelände/grundstücke etc beschränken. sobald du damit auf die straße willst, bzw am "öffentlichen verkehr" damit teilnehmen willst, muss das ding ne zulassung haben.
ggf gibt es sowas wie überführungskennzeichen o.ä; da bin ich jedoch nicht vom fach.
ansonsten ist es latte, iirc. entweder du hast eine, oder eben keine.
wenn du kosten einsparen willst, ggf darüber nachgedacht es auf bestimmte monate zu begrenzen? viel mehr (legales und halblegales) würde mir jetzt aus dem stehgreif nicht einfallen.
edith, achja:
Zitat: darf und ob es andere Zulassungen fuer bestimmte Orte/Strecken haben muss.
iirc(!!!) nicht - höchstens solche umweltplaketten und dieses krampige zeugs.
"ein mann, der keinen latakia raucht, gehört in den ofen. s.h." dieter giermann
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Ostsee64 - 61
Anfänger
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 06:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 06:40 Uhr
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nooneknows hats sehr gut beschrieben, was mir noch einfällt, sobald du am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen willst, musst du auch tüv haben
und die einzige strecke die du - ohne zulassung - fahren darfst, ist der weg zur zulassungsstelle zum anmelden, nach absprache mit versicherung und landratsamt, und nach einer abmeldung wieder zurück nach hause
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1835_1349 - 50
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 09:53 Uhr
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Die einzige Ausnahme, die ich mir denken kann sind Fahrzeuge, die auf 6 km/h beschränkt sind. Soweit ich weiß, können die ohne jegliche Auflage betrieben werden, aber
a) ist das eigentlich keine wirkliche Alternative und
b) müsste man sich da nochmals genau informieren.
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Meister-Lamp - 36
Experte
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 10:31 Uhr
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du darfst sowas auf deinen eigenen privaten Grund fahren.. der aber nach aussen abgezäunt abgesperrt oder sonst was ist.
bzw auf Flächen wo es vom Betreiber aus gestattet ist sowas zu bewegen..
Transportieren kannst sowas nur mit Anhänger Autotransporter oder sowas.. setzt aber dementspreichend Fahrzeuge und Führerschein vorraus.
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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Charged
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 12:31 Uhr
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Wikipedia meint:
Zitat: Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Verkehrssicher sollte es aber meines Wissens trotzdem sein, also funktionierende Bremsen und Beleuchtungsanlage sollte vorhanden sein. ;)
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Anschlag
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 13:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 17:20 Uhr
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Das Ding muss auf jeden Fall verkehrssicher sein.
Wenn du dir nen 5-Tage-Kennzeichen holst brauchst du:
Fahrgestellnummer
Gewicht
Traglasten der Achsen
Höchstgeschwindigkeit
Ich fahr selber grad mit ner 5-Tage-Nummer.
Hol dir ne Doppelkarte(nnummer) bei der Versicherung (kostet zwischen 33 und 100€), aufm Amt kostet es nochmal 10,50€ und die Schilder kosten auch noch nen Zehner.
Aber wie gesagt. Verkehrssicher. Alles muss funktionieren und keine Schrottmühlen wo du dir denkst "Ach, das geht schon"
Schlagfertigkeit ist das, was dir ne Stunde später einfällt
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Crankr - 32
Champion
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 15:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 15:14 Uhr
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Zitat von Anschlag: Das Ding muss auf jeden Fall verkehrssicher sein.
Wenn du dir nen 5-Tage-Kennzeichen holst brauchst du:
Fahrgestellnummer
Gewicht
Traglasten der Achsen
Höchstgeschwindigkeit
Ich fahr selber grad mit ner 5-Tage-Nummer.
Hol dir ne Doppelkarte(nnummer) bei der Versicherung (kostet zwischen 33 und 100€), aufm Amt kostet es nochmal 10,50€ und die Schilder kosten auch noch nen Zehner.
Aber wie gesagt. Verkehrssicher. Alles muss funktionieren und keine Schrottmühlem wo du dir denkst "Ach, das geht schon"
Also koennte ich im Grunde etwas zusammenbasteln und um von Zuhause zum abesperrtem Ort zu kommen kann ich ein 5 Tage Kennzeichen verwenden?
Dass die Bremsen etc. funktionieren liegt ja auch in meinem Interesse, aber muss ich TUEV haben?
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Anschlag
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 17:20 Uhr
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Das Ding sollte das KBA wohl schonmal gesehen haben. Nen selbstgebauten Haufen würde ICH nicht auf die lassen. Ob er das Darf weiss ich nicht. Aber nachdem du ne Fahrgestellnummer angeben musst bezweifel ich dass du was selbergebautes fahren darfst.
Schlagfertigkeit ist das, was dir ne Stunde später einfällt
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Crankr - 32
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 17:22 Uhr
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Zitat von Anschlag: Das Ding sollte das KBA wohl schonmal gesehen haben. Nen selbstgebauten Haufen würde ICH nicht auf die lassen. Ob er das Darf weiss ich nicht. Aber nachdem du ne Fahrgestellnummer angeben musst bezweifel ich dass du was selbergebautes fahren darfst.
Also, mit Gebastelt meine ich ein Gefährt, welches zwar den TÜV bekommen wuerde, aber bei dem man saftig zahlen muesste wegen Einzelabnahme etc.
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bartsenden - 39
Profi
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 23:18 Uhr
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TÜV braucht man nicht zwingend, es muss nur verkehrssicher sein!! Es gibt noch länder, in dene es keinen TÜV oder sonstiges gibt. aus diese fahrzeuge dürfen durch und in D fahren aber wie gesagt verkehrssicher... und du brauchst ein kennzeichen und somit auch einen versicherungsschutz. egal ob ausländisches oder kurzzeitkennzeichen. auf privatgelände darfst alles fahren, sofern du die zustimmung des besitzers hast. lässt dich dein nachbar auf seinem hektar grossen feld mit dem selbstgebauten 2 rad fahren, so darfst du das ohne kennzeichen und ohne tüv. sobalt du aber ne öffentliche strasse überqueren musst, machst dich strafbar...
Ich hab nichts gegen Gott! Nur seine Fanclubs gehen mir auf den Sack!!
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Crankr - 32
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Geschrieben am: 04.06.2012 um 00:21 Uhr
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Also kann ich mit dem Fahrzeug selber fahren, wenn ich es von A nach B transporieren will mit einem Kurzzeitkennzeichen?
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