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Forum / Wissenschaft und Technik
HTC Desire S - Kosten trotz Garantie

C-styla - 33
Halbprofi
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Dabei seit 04.2006
206
Beiträge
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Geschrieben am: 13.11.2011 um 18:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.11.2011 um 18:28 Uhr
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Hallo,
habe im April/Mai mir das HTC Desire S neu gekauft (kein Vertrag !) nun hat es in letzter Zeit immer öfter rumgespackt und hatte so gut wie gar kein Empfang mehr.
Nun habe ich es bei Media Markt abgegeben, wurde eingeschickt und bekam einen Brief dass die Reparatur 150 € kostet, da es sich um Eigenverschulden handelt und das obwohl ich noch Garantie habe.
Andere Möglichkeit wäre, dass sie mir das Handy wieder zurückschicken, aber super dann hab ich für das Handy 400 € ausgegeben und hab dann eins wo ich zwar rumspielen kann, aber weder Telefonieren noch SMS schreiben kann.
Dazu muss ich sagen dass das Handy einige Kratzer hat.
Hat man da gar keine Chanche dass HTC die Kosten übernimmt und es auf Garantie läuft?
Oder dass ich wenigstens ein komplett neues Handy bekomme?
Jamaram Stylee my Friend :-)
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scw - 41
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
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Geschrieben am: 13.11.2011 um 18:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.11.2011 um 18:46 Uhr
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Wenn HTC sagt, dass es Eigenverschulden ist, sind deine Chancen nicht sonderlich gut. Du könntest natürlich gegen HTC klagen. Ob sich das lohnt ist allerdings eine andere Frage.
Hat HTC dir wenigstens geschrieben, was kaputt bzw. wieso es Eigenverschulden ist?
EDIT: Wenn man es genau nimmt, müsstest du HTC beweisen, dass der Defekt/Fehler schon beim Kauf bestand, da der Kauf länger wie 6 Monate in der Vergangenheit liegt und sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt.
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Didde - 35
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2006
81
Beiträge
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Geschrieben am: 13.11.2011 um 18:55 Uhr
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Zitat von Didde: Zitat von scw: Wenn HTC sagt, dass es Eigenverschulden ist, sind deine Chancen nicht sonderlich gut. Du könntest natürlich gegen HTC klagen. Ob sich das lohnt ist allerdings eine andere Frage.
Hat HTC dir wenigstens geschrieben, was kaputt bzw. wieso es Eigenverschulden ist?
EDIT: Wenn man es genau nimmt, müsstest du HTC beweisen, dass der Defekt/Fehler schon beim Kauf bestand, da der Kauf länger wie 6 Monate in der Vergangenheit liegt und sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt.
Normal ist das doch keine Eigenverschuldung, dass ist doch ein technischer Defekt von HTC. Oder etwa net?
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden.
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meexx - 31
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2009
911
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Geschrieben am: 13.11.2011 um 19:21 Uhr
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Naja, wenn's dir paar mal runtergefallen ist, dann ist es Eigenverschulden. Bei mir ist erst letzte Woche die Netzhaut beim Touchscreen gerissen. Das Handy ist mir zu dem Zeitpunkt nicht runtergefallen, jedoch da vor (habe das Handy seit Dezember (DHD)). Ich bin zur Telekom gegangen, am nächsten Tag bekam ich ein nagel neues HTC Desire HD :)
Aber wird schwer für dich, klagen bringt nichts, damit wärst du schlechter dran als wenn du dir einfach ein neues kaufst. ^^
Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam :)
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Penta_Phi - 54
Experte
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Dabei seit 02.2011
1541
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Geschrieben am: 13.11.2011 um 20:08 Uhr
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Zitat von C-styla:
Oder dass ich wenigstens ein komplett neues Handy bekomme?
Wenigstens ist gut 
Aber ganz ernst, deine Chance auf ein kostenloses neues Handy gehen gegen Null.
Von dem kam denn der Brief? Media Markt oder HTC? Steht was über den Schaden drin, bzw. eine Ursache für die Fehlfunktion?
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Arogunz - 27
Profi
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Dabei seit 07.2009
900
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Geschrieben am: 15.11.2011 um 15:48 Uhr
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ist das htc desire S überhaupt schon aufm markt??
GTA V
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lupo-52 - 73
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 05.2010
44
Beiträge
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Geschrieben am: 24.11.2011 um 15:41 Uhr
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Zitat von scw: Wenn HTC sagt, dass es Eigenverschulden ist, sind deine Chancen nicht sonderlich gut. Du könntest natürlich gegen HTC klagen. Ob sich das lohnt ist allerdings eine andere Frage.
Hat HTC dir wenigstens geschrieben, was kaputt bzw. wieso es Eigenverschulden ist?
EDIT: Wenn man es genau nimmt, müsstest du HTC beweisen, dass der Defekt/Fehler schon beim Kauf bestand, da der Kauf länger wie 6 Monate in der Vergangenheit liegt und sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt.
Du verwexelst Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung).
HTC muss gar nichts beweisen! Das Thema Beweislastumkehr betrifft Gewährleistung. Und für Letzteres ist der Mediamarkt als Verkäufer zuständig. Aber nach > 6 Monaten muss der Käufer den Beweis erbingen, daß der Fehler beim Kauf bereits vorlag. Das passt hier also nicht.
Für Garantie gilt: Wenn der "Hersteller" zusätzlich Garantie anbietet, dann legt er dazu die Bedingungen nach seiner Vorstellung fest. Sein gesetzliches Recht!
Und nur darauf hat man dann Anspruch wenn es zum Ernstfall kommt. Wenn eindeutige Misshandlungsschäden vorliegen, kann der Hersteller jegliche Leistung gemäß _seiner_ Bedingungen ablehnen.
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