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Saisonkennzeichen - Parkplatzfrage

-RACiNGBEAT- - 40
Profi (offline)

Dabei seit 11.2002
430 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.06.2011 um 10:03 Uhr

Tach zusammen,

folgende problemstellung. ich habe ein auto mit saisonkennzeichen. Momentan ist es außerhalb der saison. ich habe das auto auf einem privatparkplatz, mit absprache des besitzers abgestellt. Dieser privatparkplatz grenzt aber an einer öffentlichen straße an, ist nicht abgesperrt und frei zugänglich. aber wie gesagt, es ist privatgrund einer firma. dient dieser als parkplatz für besucher.

jetzt habe ich letztens ein knöllchen bekommen, das ich mein fahrzeug außerhalb der saison auf öffentlichem grund stehen habe.
genauer wortlaut:

"Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab" § 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat

Bin ich jetzt im Recht oder liegt das Problem daran das dieses Privatgrundstück nicht abgesperrt ist?

Das Auto hat noch TÜV, ist verkehrssicher, hat keine gefährlichen, spitzigen kanten an denen sich spielende kinder verletzen könnten, es läuft nix raus oder sonst was. es wird sogar alle 2 wochen ausgefahren und alle 2 monate gewaschen.

wisst ihr was? weil noch könnte ich einspruch einlegen.

Gründer - Autotreffen Neu-Ulm - Autofreaks Ulm

FeedZ - 27
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2011
9 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:10 Uhr

wissen tu ich leider nichts, aber ich hab schon öfters autos die nur im sommer zugelassen war im winter an der straße stehen gesehen. ich würde mir einfach mal die paragraphen genau durchlesen und schauen was da so drinn steht. ich mein wenn der parkplatz ner firma gehört ist es ja privat. die autohäuser haben ja auch ihre fahrzeuge im hof stehen und die sind ja net mal angemeldet.......
TheRaider - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
205 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:15 Uhr

bist du sicher dass der parkplatz der firma gehört? gibt ja auch den fall, dass ein Teil des grundstückes für straßen "enteignet" wird...
DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:16 Uhr

Am besten zum Amt gehen und den Vorfall schildern, evtl hat die Politesse nicht aufgepasst ^^

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:21 Uhr

Zitat von -RACiNGBEAT-:

Tach zusammen,

folgende problemstellung. ich habe ein auto mit saisonkennzeichen. Momentan ist es außerhalb der saison. ich habe das auto auf einem privatparkplatz, mit absprache des besitzers abgestellt. Dieser privatparkplatz grenzt aber an einer öffentlichen straße an, ist nicht abgesperrt und frei zugänglich. aber wie gesagt, es ist privatgrund einer firma. dient dieser als parkplatz für besucher.

jetzt habe ich letztens ein knöllchen bekommen, das ich mein fahrzeug außerhalb der saison auf öffentlichem grund stehen habe.
genauer wortlaut:

"Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab" § 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat

Bin ich jetzt im Recht oder liegt das Problem daran das dieses Privatgrundstück nicht abgesperrt ist?

Das Auto hat noch TÜV, ist verkehrssicher, hat keine gefährlichen, spitzigen kanten an denen sich spielende kinder verletzen könnten, es läuft nix raus oder sonst was. es wird sogar alle 2 wochen ausgefahren und alle 2 monate gewaschen.

wisst ihr was? weil noch könnte ich einspruch einlegen.


ich würde sagen wenn der parkplatz tatsächlich im privat besitz der firma ist, hast du recht. dann kannst du so argumentieren. vielleicht wusste das die politesse nicht oder hat sich gedacht vielleicht zahlt er ja...
ich würde einspruch einlegen

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:37 Uhr

Nicht zugelassene Fahrzeuge (und dazu gehören auch Fahrzeuge mti Saisonkennzeichen, wenn sie außerhalb der Saison sind), dürfen nicht auf öffentlichen Straßengrund abgestellt oder betrieben werden - öffentlich ist alles - auch privates Gelände - das nicht abgesperrt ist.

Wo das genau steht, kann ich dir nicht sagen. Hatte den Fall aber vor einigen Jahren mal in der Nachbarschaft...
Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:42 Uhr

Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ist wie nicht zugelassen.
Ich hatte ein abgemeldetes Auto vor meiner eigenen Garage geparkt-Strafzettel.
Begründung es bestehe die Möglichkeit jederzeit mit diesem Auto auf die Straße zufahren,zurollen ect.
Hätte ich einen Zaun mit Einfahrt(Tor) wäre das kein Problem,müsste ja bewußt geöffnet werden um auf die Straße zugelangen,aber so ist es trotzdem ,das es sich um Privatbesitz handelt-öffentlich!?! Tja,ich mußte zahlen und das Auto in die Garage stellen.

Hier könnte ihre Werbung stehn !

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