Geschrieben am: 07.06.2011 um 10:21 Uhr
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Zitat von -RACiNGBEAT-: Tach zusammen,
folgende problemstellung. ich habe ein auto mit saisonkennzeichen. Momentan ist es außerhalb der saison. ich habe das auto auf einem privatparkplatz, mit absprache des besitzers abgestellt. Dieser privatparkplatz grenzt aber an einer öffentlichen straße an, ist nicht abgesperrt und frei zugänglich. aber wie gesagt, es ist privatgrund einer firma. dient dieser als parkplatz für besucher.
jetzt habe ich letztens ein knöllchen bekommen, das ich mein fahrzeug außerhalb der saison auf öffentlichem grund stehen habe.
genauer wortlaut:
"Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab" § 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat
Bin ich jetzt im Recht oder liegt das Problem daran das dieses Privatgrundstück nicht abgesperrt ist?
Das Auto hat noch TÜV, ist verkehrssicher, hat keine gefährlichen, spitzigen kanten an denen sich spielende kinder verletzen könnten, es läuft nix raus oder sonst was. es wird sogar alle 2 wochen ausgefahren und alle 2 monate gewaschen.
wisst ihr was? weil noch könnte ich einspruch einlegen.
ich würde sagen wenn der parkplatz tatsächlich im privat besitz der firma ist, hast du recht. dann kannst du so argumentieren. vielleicht wusste das die politesse nicht oder hat sich gedacht vielleicht zahlt er ja...
ich würde einspruch einlegen
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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