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Überführungskennzeichen

NeMiRoFf - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
310 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:10 Uhr

Hallo Leute,

ich habe mir ein Fahrzeug gekauft und möchte es überführen.
Habe meine Versicherung angeruffen und eine Nummer bekommen.

So das Auto steht ca. 300km weg. Dort wohnen auch meine Eltern und ich wollte jetzt für paar Tage runter fahren.
Ist es egal wo ich dann diese Kurzzeitkennzeichen kaufe? Oder MUSS es dann in Ulm sein?
Das Problem ist, dass die Zulassungsstelle nur bis 12:30 offen hat und da komme ich nicht hin. Morgen wollte ich fahren und werde dort erwartet.

Grüße

Nemiroff

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Krampfbert - 28
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
816 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:19 Uhr

Soweit ich weiß kannst kaufen wo du willst der Wohnort steht aufm Kennzeichen

Bist du auch auf Team-Ulm angemeldet ?

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.05.2011 um 16:21 Uhr

Zitat von NeMiRoFf:

Hallo Leute,

ich habe mir ein Fahrzeug gekauft und möchte es überführen.
Habe meine Versicherung angeruffen und eine Nummer bekommen.

So das Auto steht ca. 300km weg. Dort wohnen auch meine Eltern und ich wollte jetzt für paar Tage runter fahren.
Ist es egal wo ich dann diese Kurzzeitkennzeichen kaufe? Oder MUSS es dann in Ulm sein?
Das Problem ist, dass die Zulassungsstelle nur bis 12:30 offen hat und da komme ich nicht hin. Morgen wollte ich fahren und werde dort erwartet.

Grüße

Nemiroff


ich meine das bekommst auch vor ort. wenn du bei einem händler ein auto kaufst, dann bekommst dort ja auch eines wenn noch kein richtiges hast. nagel mich aber nicht auf die aussage fest



du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

D_Jetta - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
92 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:23 Uhr

Für die kurzzulassung , auch 5 tageskennzeichen genannt , musst du bei deiner Versicherung , da wo das Auto versichert wird so ne Art Pin Nummer holen . Mit der gehst auf die Zulassungsstellen die für deinen Bezirk zuständig ist , denk mal bei dir ist es Ulm , sagst an was du willst , holst die Kennzeichen , klatschst , glaub 70€ waren es , auf den Tisch , gehst zu deinem Auto und fährst dann damit rum . Oder deine Versicherung besorgt dir die Schilder . Das machen aber nicht alle .
Also viel Spaß :-)
--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:31 Uhr


„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr des Ablaufdatums stehen; danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.

Man ist nicht an die Zulassungsstelle seines Wohnortes gebunden. Man beantragt über die Versicherung seines Vertrauens eine Deckungszusage ( elektronische Versicherungsbestätigung ) für ein Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Schriftstück geht man zur entsprechenden Zulassungstelle und beantragt das Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen wird ” ausgestellt ” und man kann sich bei einer Kennzeichenprägestelle das Kurzzeitkennzeichen machen lassen.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

NeMiRoFf - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
310 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 16:50 Uhr

Super Leute,

Vielen Dank für eure Antworten.
Dann mache ich das so...

Vielen Dank für die ausführliche Antworten!

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NeMiRoFf - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
310 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 17:03 Uhr

Eine Frage noch,

das Auto soll auf meine Freundin zugelassen werden.
Da brauche ich dann eine Vollmacht.
Ist es die gleiche wie die man zur Zulassung verwendet. Mit Steuer Einzugsermächtigung usw.?

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Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2011 um 18:13 Uhr

Zitat von NeMiRoFf:

Eine Frage noch,

das Auto soll auf meine Freundin zugelassen werden.
Da brauche ich dann eine Vollmacht.
Ist es die gleiche wie die man zur Zulassung verwendet. Mit Steuer Einzugsermächtigung usw.?


Für die Zulassung brauchst du die Vollmacht,richtig

Versicherung:
Deine Freundin ruft an und sag,sie möchte das Fahrzeug versichern,sie gibt die Daten durch und erhält ein paar Tage später die Unterlagen.Sie unterschreibt den Vertrag und schickt alles zurück zur Versicherung.Fertig!! :-)

Nix Vollmacht und Leute schalu machen ;-)

Hier könnte ihre Werbung stehn !

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