-OzZy- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:05 Uhr
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Hallo, hab ne kurze Frage. Fahrschule ist schon ne Weile her drum weis ich die Regeln bei nem Anhänger nicht mehr so ganz. Ich hab normalen B Führerschein und will mir nächstes We einnen Anhänger ausleihen um mir ein Motorrad zu holen.
Wenn ihr auf den Link geht der Motorradanhänger ganz unten...
[link=http://www.anhaengercenter-pirna.de/vermietung.html]" target="_blank">Das ist ein Link
Darf ich den nocht fahren?
Danke schonmal
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.03.2011 um 12:08 Uhr
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Den mit 750 kg darfst du noch fahren, so lang du insgesamt, also mit Anhänger, Auto und Motorrad nicht über 3,5 t kommst.
Man darf mich aber gerne verbessern, falls ichs falsch im Kopf hab^^
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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blendi - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:11 Uhr
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jupp stimmt so wie dus erzählt hast
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6utterfly - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.03.2011 um 12:15 Uhr
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Mit ausnahme von nem auto,das schon 3,5t hat, dann darfst zusätzlich noch nen anhänger mit 750 kg fahren, wenn ich es richtig weiß
Warte nicht auf den perfekten Moment ! Nimm einen Moment und mach ihn Perfekt.
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:18 Uhr
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Zitat von 6utterfly: Mit ausnahme von nem auto,das schon 3,5t hat, dann darfst zusätzlich noch nen anhänger mit 750 kg fahren, wenn ich es richtig weiß
Zitat: Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Hab das hier gefunden.
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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Legge - 38
Profi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:21 Uhr
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also max zulässiges Gewicht wom Auto plus mx zulässiges Gewicht vom Anhänger dürfen nciht über 3,5 t sein. Egal was effektiv geladen ist.
Ebenso darfst du nur nen Einachsigen Anhänger fahren, allerdings gilt einer mit zwei achsen als einachsig, wenn der Achsabstand kleiner 50 cm ist.
Und dann war noch irgendwas mit maximaler Zuladung/Anhängelast, aber das weiß ich nciht mehr...
Ich höre Stimmen und sie mögen dich nicht!
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-OzZy- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:22 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von 6utterfly: Mit ausnahme von nem auto,das schon 3,5t hat, dann darfst zusätzlich noch nen anhänger mit 750 kg fahren, wenn ich es richtig weiß
Zitat: Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Hab das hier gefunden.
ok danke, also so wie ich es hier verstanden hab darf ich ja den anhänger dann doch nehmen. =) Mein kleiner A3 und der Hänger mit motorrad werden ja keine 3,5 T wiegen.
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Legge - 38
Profi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:24 Uhr
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ach ja: Anhänger darf nciht schwerer sein wie das Auto, wird hier wohl egal sein, aber sollte noch erwähnt werden
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-OzZy- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 12:35 Uhr
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Gut besten dank für die Antworten
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 26.03.2011 um 13:06 Uhr
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Zitat von Legge: ach ja: Anhänger darf nciht schwerer sein wie das Auto, wird hier wohl egal sein, aber sollte noch erwähnt werden 
darf nicht schwerer sein wie das LEERGEWICHT des autos
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last-knight - 39
Experte
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 18:58 Uhr
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Zitat von FaR_CrY: Zitat von Legge: ach ja: Anhänger darf nciht schwerer sein wie das Auto, wird hier wohl egal sein, aber sollte noch erwähnt werden 
darf nicht schwerer sein wie das LEERGEWICHT des autos
Ich glaub noch genauer ist es: Das Gesamtgewicht des Anhängers (beladen) darf nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Das ganze Gespann darf nicht schwerer sein wie 3,5t.
Mittlerweile ist es glaub auch egal ob Ein- oder Zweiachser, ob gebremst oder ungebremst.
Würde aber einen holen der gebremst ist und mit Federung, den man dann auch auf 100km zulassen kann!
Das Leben ist eine Krankheit, die durch Geschlechtsverkehr übertragen wird und immer tödlich endet.
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megamichi - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.03.2011 um 15:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.03.2011 um 15:57 Uhr
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Nen Hänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse darfst du auf jeden fall fahren, auch wenn dein Gespann dann über 3,5t zulässige Gesamtmasse kommt.
ELFRIIIIDEEEEEEEEEE!!!!!
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