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Forum / Wissenschaft und Technik

Lasermessung Polizei

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SummerBreeze
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
495 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:06 Uhr

Zitat von la-insania:

Zitat von SummerBreeze:

Wenn du rechtschutz hast einfach ma zu denen damit, afaik gabs sogar en Urteil vom BGH, dass Lasermessungen ungültig sind, da kein Beweisfoto geschossen wird. Also falls du rechtsschutz hast solltest du meiner Meinung nach auf jedenfall nen Widerspruch einlegen. V.a. wenn du wie du sagtest ebenfalls 2 Zeugen im Auto sitzen hattest die ebenso sagen dass du nicht zu schnell warst.


Wobei ich mir das mit den Zeugen nich so einfach machen würde. Kein Mensch, der hinten im Auto sitzt, schaut andauernd auf dein Tacho.


Jo da ahst natürlich recht, dennoch kannst du eben diese Zeugen eben als Zeugen nennen, denn wer sagt dir dass der zweite Polizist mit auf die Pistole geschaut hat beim Messen? Kann ja auch sein dass der in die Landschaft geschaut hat und nachher einfach bestätigt was sein Kollege angeblich gemessen hat, deshalb meinte ich auch falls er rechtsschutz hat würd ich auf jedenfall nen Widerspruch einlegen, kannst nicht viel mit falsch machen im Zweifel muss er halt doch zahlen...

There are only 10 types of different people. Those who understand binary and those who don't.

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2010 um 14:12 Uhr

Google Maps Strecke

Polizist-> Punkt B (andere Straßenseite)
Ich -> Punkt A

Ich fuhr auf der rechten Straßenseite der BMW auf der linken, wie soll er mich bitte in diesem Winkel anvisieren? besonders wenn der BMW noch am überholen ist?

Von der Entfernung her kommt es ziemlich genau hin waren 585m...

Da fällt mir nochmal was ein...woher will der zweite Polizist wissen, welches der Fahrzeuge anvisiert wurde?

Captain_Cort - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2008
72 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:14 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Ich bezweifel einfach das es eine sinnvolle Messung sein soll, besonders wenn ein 5er BMW mit ca. 30kmh mehr an mir vorbeifährt bezweifel ich stark was die da treiben. Besonders weil 2 Personen in meinem Auto auch sagen das ich 100%ig langsamer als 120kmh gefahren bin, ich selber war mir da garnicht so sicher. Aber ich hatte maximal 100 drauf.


1.) so wie du des hier berscheibst ist die messung sowieso ungültig, da keiner der beiden polizisten nachweisen kann, dass du und nicht der 5er BMX gemessen wurde
2.) der messwert muss dir gezeigt werden, ansonsten pech für die polizisten
3.) solange deine beiden zeugen nicht mit dir verwandt oder verschwägert sind werden die beiden kollegen in grün probleme damit haben, dir die korrektheit ihrer messung nachzuweisen, sofern deine zeugen etwas anderes behaupten als die polizisten
SummerBreeze
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
495 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:19 Uhr

Hi, hab grad etwas rumgegooglet, vielleicht hab ich dir hier was Hilfreiches...

1. Aus nem anderen Forum:

Ein Urteil, das Autofahrer hoffen lässt. Das Amtsgericht Dresden hat die Laser-Pistole LTI 20/20 als Beweismittel für eine Geschwindigkeitsübertretung abgelehnt.
Ein Polizist hatte mit dem Gerät einen Autofahrer gemessen - 93 statt 50 km/h. Der Fahrer klagte - und gewann! Ein Gutachter: "Der Laserstrahl könnte durch die Scheiben hindurch einen nachfolgenden Wagen getroffen haben." Da es kein Beweisfoto gab, hob der Richter den Bußgeldbescheid auf. Ist das Urteil (Az: OWi 706 JS 017 807/97) das Aus für die 800 Laser-Pistolen in der Bundesrepublik? ADAC-Jurist Eckhart Jung: "Nein! Die Polizei muss aber nachweisen, dass das Gerät richtig bedient wurde."

klick

und 2.
nomma klick


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la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:23 Uhr

Wäre das Bußgeld nicht, hätt ich gesagt scheiß drauf und mach dir keinen unnötig großen Stress. Aber 120 Euro sind schon happig, wenn du wirklich sicher weißt, dass du keine 120 kmh gefahren bist. Wenn doch, dann gestehs dir ein und bezahls und fertig.
SummerBreeze
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
495 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:24 Uhr

Zitat von la-insania:

Wäre das Bußgeld nicht, hätt ich gesagt scheiß drauf und mach dir keinen unnötig großen Stress. Aber 120 Euro sind schon happig, wenn du wirklich sicher weißt, dass du keine 120 kmh gefahren bist. Wenn doch, dann gestehs dir ein und bezahls und fertig.


w0rd!

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Rauschkugl - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1488 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:53 Uhr

Zitat von la-insania:

Wäre das Bußgeld nicht, hätt ich gesagt scheiß drauf und mach dir keinen unnötig großen Stress. Aber 120 Euro sind schon happig, wenn du wirklich sicher weißt, dass du keine 120 kmh gefahren bist. Wenn doch, dann gestehs dir ein und bezahls und fertig.

also die 120 euro würden mir da nicht so weh tun wie die mindestens 3 punkte.
ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:55 Uhr

Zitat von Rauschkugl:

Zitat von la-insania:

Wäre das Bußgeld nicht, hätt ich gesagt scheiß drauf und mach dir keinen unnötig großen Stress. Aber 120 Euro sind schon happig, wenn du wirklich sicher weißt, dass du keine 120 kmh gefahren bist. Wenn doch, dann gestehs dir ein und bezahls und fertig.

also die 120 euro würden mir da nicht so weh tun wie die mindestens 3 punkte.


Was interessieren 3 Punkte? :D
Ich achte normal darauf das ich nicht zu schnell fahre da ich bei einem Fahrverbot auch meinen militärischen Führerschein erstmal verliere...

Mich stört A die Tatsache das da was falsch gelaufen sein muss und B die 120€
la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 14:56 Uhr

Ja, Ansichtssache. Mir wären die Punkte lieber, wenn ich weiß dass ich sonst aufmerksam Auto fahre. Die löschen sich ja eh - das Geld bekommst da nich wieder.
m_ - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
656 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2010 um 18:53 Uhr

bin mir ziemlich sicher das sie jede messung schriftlich protokollieren müssen.. und bei regen sind messungen ungültig.
würd nix zahlen, aber du wirst schon den wisch mit dem "geständniss" unterschrieben haben?

..::Ich bin nicht geboren um zu sein wie andere mich gern hätten ::..

Ignat - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
637 Beiträge
Geschrieben am: 20.04.2010 um 19:14 Uhr

Ich würde in deinem Fall Einspruch einlegen. Dass du diesen gewinnst, ist sehr wahrscheinlich, wenn alles wirklich so ist, wie du es angegeben hast. Auch Polizisten können Fehler machen. Habe einmal eine Vorladung von der Polizei Neu-Ulm erhalten, da wurde mir vorgeworfen, ich hätte 1. mit einem Car2go zu schnell gefahren (gute 54 km/h, und als ich das Beweisfoto anschaute, gab ich zu bedenken, dass ich nicht die Person auf dem Foto wäre. Dann kam 2. dass der Polizist gleich eine Strafanzeige gegen mich stellen wollte, weil ich jemand anderen mit meinen Car2go-Account habe fahren lassen.
Gut einen Tag später lege ich denen meine Rechnung hin, und beweise, dass auf meinen Account niemand gefahren ist, zu dem angegebenen Zeitpunkt. Da kam der Polizist ins Schwitzen, und musste feststellen, dass er die Akten vertauscht hatte. Seit diesem Vorfall, lege ich gleich Widerspruch ein, wenn ein Fall nicht 100 Prozentig klar ist.

Und eine Entschuldigung gab es von den Assis auch nicht. (Verlorene Arbeitszeit inklusive ohne Ausgleichszahlung!)

Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis Sie es selbst tut.

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2010 um 20:45 Uhr

Zitat von m_:

bin mir ziemlich sicher das sie jede messung schriftlich protokollieren müssen.. und bei regen sind messungen ungültig.
würd nix zahlen, aber du wirst schon den wisch mit dem "geständniss" unterschrieben haben?


ja, aber die frage ob ich zustimme hab ich ja mit nein beantwortet
Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2010 um 19:58 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Zitat von Rauschkugl:

Zitat von BoZzMac:

da kannst leider nichts machen....

die laserpistole ist als genaues und sicheres werkzeug eingestuft....
deshalb weg vom gas^^

mag schon sein, aber er muss ihm wenigstens den gemessenen wert auf der pistole zeigen. ich würd erstmal einspruch einlegen wenn was kommt. oder hast du das formular von denen unterschrieben?

ja ich hab es unterschrieben, aber mit der Aussage das ich A: nicht so schnell gefahren bin, B: der Lasermensch total schlechte Sicht von seiner Stelle aus hatte und C: mir das Ergebnis nicht gezeigt wurde


Du hast unterschrieben? Dann hast schlechte Karten! Du weist ja was Deine Unterschrift nun bestätigt!

Man muss bei LASER Dir die gemessene Geschwindigkeit zeigen! Macht man das nicht, und Du es nicht forderst, wird alles angekreuzt was Dich am Ende schlecht darstehen lässt.

Bei meiner letzten Lasermessung bin ich umgedreht.

Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2010 um 20:11 Uhr

Wieso denn, steht doch im Aussagefeld das mir das Ergebnis nicht gezeigt hat, hab ich ja drauf bestanden....also hab ich unterschrieben das ich A: die Geschwindigkeit nicht zugebe B: mir das Messergebnis nicht gezeigt wurde und C: mich ein BMW mit ca. 20kmh mehr überholt hat
und der Polizist hat es wenn ich es richtig in Erinnerung hab auch unterschrieben...
Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2010 um 20:13 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Wieso denn, steht doch im Aussagefeld das mir das Ergebnis nicht gezeigt hat, hab ich ja drauf bestanden....also hab ich unterschrieben das ich A: die Geschwindigkeit nicht zugebe B: mir das Messergebnis nicht gezeigt wurde und C: mich ein BMW mit ca. 20kmh mehr überholt hat
und der Polizist hat es wenn ich es richtig in Erinnerung hab auch unterschrieben...


Hast Du einen Durchschlag bekommen? Steht des da drauf das Du darauf bestanden hast, oder das Du die Messung nicht einsehen wolltest? Les nochmal genau was der Polizist Dir ausgehändigt hat!

Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)

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