--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 09:31 Uhr
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Wie lange darf man eigentlich ein angemeldetes ,
versichertes Auto an einer Strasse parken ?
Gibts da Vorschriften....?
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Ich_zieh
Champion
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 09:35 Uhr
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Ich glaub 2 h
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p-anne - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 10:06 Uhr
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ne wenns vorschriftmäßig abgestellt is, also niemanden behindert und kein schild da is, dann darfs da stehen bis die welt untergeht 
(bin grad in der fahrschule und wir haben das so gelernt ... ) ;)
Eine Minute, die man lacht, verlängert das Leben um eine Stunde =)
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Irish - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 10:17 Uhr
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^^ ach was für ein dummes gschwätz!!! wenn man keine ahnung hat lieber ruhig sein!!
oder willst du vllt sagen, dass dein vater oder deine mutter alle 2 stundnen in der nacht aufsteht und das auto 1meter vor oder zurücksetzt!?!?!?!
"If you don't get fucked by saturday night you never get fucked at all!"
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lordnight - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 10:17 Uhr
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Eine Zeiteinschränkung gibt es nur für PkW über 3,5 Tonnen oder Anhänger ohne Zugfahrzeug.
StVO §12
Kann auch ohne Fusszeile stehen :D
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 11:27 Uhr
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Zitat von p-anne: ne wenns vorschriftmäßig abgestellt is, also niemanden behindert und kein schild da is, dann darfs da stehen bis die welt untergeht
(bin grad in der fahrschule und wir haben das so gelernt ... ) ;)
dann klär Deinen Fahrlehrer mal auf :
max. 2 Jahre - weil man dann mit dem Auto zum TÜV muss !
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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tbird_ulm - 44
Profi
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 11:31 Uhr
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Zitat von --Joerg--: dann klär Deinen Fahrlehrer mal auf :
max. 2 Jahre - weil man dann mit dem Auto zum TÜV muss !
tja, und wie heissts so schön: wenn man keine ahnung hat ... soll man lieber still sein 
Natürlich kanns LÄNGER wie zwei Jahre stehen ... man muss allerdings dann die Tüv-Gebühren für die Jahre die das Auto stand nachzahlen, wenn man das Auto nicht komplett Stilllegt.
Wissen ist Macht. Nix wissen macht aber auch nix ...
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Nobody-11 - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 12:16 Uhr
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Es kann auch länger stehen bleiben als bis der TÜV abgelaufen ist, es kommt darauf an wo mann wohnt! Aber es bleibt nur so lange stehen bis es zur amtlichen Zwangsabmeldung kommt oder bis es eine Gefahr für die Umwelt oder andere Personen wird!
Link
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Keks_87 - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 19:40 Uhr
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Wie schon gesagt wurde ein angemeldetes Auto, das Versichert ist, niemanden behindert, sprich Vorschriftsmäßiges parken gem. StVO, kann es stehen solang es will, solang es eben angemeldet und versichert ist. Irgendwann könnte es eben Probleme mit dem TÜV geben.
Anders ist es in Parkhäusern und Parkzonen, da haben viele Betreiber eine Klausel, wo drin steht wie lang ein KFZ geparkt werden darf.
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the_WarLord - 40
Champion
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Geschrieben am: 28.02.2010 um 19:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.02.2010 um 19:55 Uhr
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Tja, wenn irgendwann mal einer auf die Idee kommt, das ganze der Polizei zu melden, wird's haarig. Abgelaufener TÜV ist nicht, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird!
Grüße vom WarLord
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tbird_ulm - 44
Profi
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Geschrieben am: 01.03.2010 um 07:36 Uhr
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Zitat von the_WarLord: Tja, wenn irgendwann mal einer auf die Idee kommt, das ganze der Polizei zu melden, wird's haarig. Abgelaufener TÜV ist nicht, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird!
warum? solange das fahrzeug auf privatgrund steht, interessiert das niemand, solange das fahrzeug keine gefahr für umwelt und / oder andere personen darstellt.
privatgrund kann im übrigen auch schon ein einfacher privatparkplatz sein, oder eine angemietete stellfläche ...
Wissen ist Macht. Nix wissen macht aber auch nix ...
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last-knight - 38
Experte
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Geschrieben am: 01.03.2010 um 07:57 Uhr
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Ich frage mich wer ein angemeldetes und versichertes Auto so lange stehen lassen will?
Macht doch überhaupt keinen Sinn und kostet nur unnötig Geld!
Das Leben ist eine Krankheit, die durch Geschlechtsverkehr übertragen wird und immer tödlich endet.
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tbird_ulm - 44
Profi
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Geschrieben am: 01.03.2010 um 17:45 Uhr
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DAS war ja nicht die Frage
Wissen ist Macht. Nix wissen macht aber auch nix ...
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the_WarLord - 40
Champion
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Geschrieben am: 01.03.2010 um 20:28 Uhr
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Zitat von tbird_ulm: Zitat von the_WarLord: Tja, wenn irgendwann mal einer auf die Idee kommt, das ganze der Polizei zu melden, wird's haarig. Abgelaufener TÜV ist nicht, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird!
warum? solange das fahrzeug auf privatgrund steht, interessiert das niemand, solange das fahrzeug keine gefahr für umwelt und / oder andere personen darstellt.
privatgrund kann im übrigen auch schon ein einfacher privatparkplatz sein, oder eine angemietete stellfläche ...
Nun ja, man kann an der Strasse parken ja auslegen wie man will, aber ich leg's dahingehend aus, dass es am Strassenrand steht, was, normalerweise, öffentlicher Grund ist.
Mit dem Privatgrund hast du recht.
Grüße vom WarLord
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schlombom
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.03.2010 um 09:34 Uhr
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Ein einfacher Privatparkplatz ist kein privates Gelände!
Gibt leider ziemliche blöde Gesetze dazu und in diesen heisst es sinngemäß, dass alles was öffentlich zugänglich ist, kein Privatgrund ist.
Sprich muss umzäunt, umbaut o.Ä. sein!
Habe leider auch schon die Erfahrung machen müssen, weil mein abgemeldets Auto in meiner Einfahrt auf dem von mir gedachten privaten Gelände stand...
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Spasslex - 113
Experte
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Geschrieben am: 02.03.2010 um 23:32 Uhr
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Zitat von --Joerg--:
dann klär Deinen Fahrlehrer mal auf :
max. 2 Jahre - weil man dann mit dem Auto zum TÜV muss !
Komisch! Mein BMW hatte am Anfang 3 Jahre TÜV!
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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