Papa-Schumpf - 39
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 09:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 09:48 Uhr
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Schaut es euch selbst an
http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/radarkontrollen-richter-akzeptieren-fotos-nicht-mehr-als-beweis-414635/
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur, andernfalls darf der ehrliche Finder sie behalten.
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mini-driver - 40
Champion
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 09:53 Uhr
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eigentlich ganz lässig die sache.
gott sei dank lasern se bei mir im eck sehr sehr selten
let´s drive a real mini
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Domek - 55
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:11 Uhr
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Würd ich mich nicht drauf verlassen weil man nie weiß wie DER Richter entscheidet vor dem du dann hockst denn nur weils der ein oder andere nicht anerkannt hat müssen dass nicht automatisch alle machen !
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Papa-Schumpf - 39
Experte
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:20 Uhr
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Zitat von Domek: Würd ich mich nicht drauf verlassen weil man nie weiß wie DER Richter entscheidet vor dem du dann hockst denn nur weils der ein oder andere nicht anerkannt hat müssen dass nicht automatisch alle machen !
du kannst aber locker lässig aufs bundesverfassungsgericht urteil verweisen
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur, andernfalls darf der ehrliche Finder sie behalten.
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chris90 - 35
Champion
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Dabei seit 04.2005
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2009 um 10:25 Uhr
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von dem recht hab ich schon profitiert 
wurde in sachsen geblitzt xD
.:so live your live:.
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bumble_beee - 36
Profi
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:27 Uhr
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ich denk nich das man deswegen so leicht davonkommt...
außerdem sind die grade erst noch am prüfen, das ist noch lange nicht durch und ich denke die machens uns nich so leicht.
find ich ehrlichgesagt aber auch richtig, denn sonst fährt jeder wie er will und keiner kann mehr bestraft werden dafür...
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:40 Uhr
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Zitat von bumble_beee: ich denk nich das man deswegen so leicht davonkommt...
außerdem sind die grade erst noch am prüfen, das ist noch lange nicht durch und ich denke die machens uns nich so leicht.
find ich ehrlichgesagt aber auch richtig, denn sonst fährt jeder wie er will und keiner kann mehr bestraft werden dafür...
wär doch gut =)
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mini-driver - 40
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 10:42 Uhr
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was das nicht mehr durch geht lass ich mir das recht am eigenen bild machen 
dort müssen sie es unwiderruflich löschen
ist nur bei promis so das se eingeschränkte bildrechte haben
let´s drive a real mini
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 11:38 Uhr
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Zitat von bumble_beee: ich denk nich das man deswegen so leicht davonkommt...
außerdem sind die grade erst noch am prüfen, das ist noch lange nicht durch und ich denke die machens uns nich so leicht.
find ich ehrlichgesagt aber auch richtig, denn sonst fährt jeder wie er will und keiner kann mehr bestraft werden dafür...
doch, kommt man xD
zumindest wenn man am anfang der prüfphase geblitzt wird^^
grund dafür!?!?
straftaten verjähren nach ner gewissen zeit, also, reagiert die polizei in dem zeitraum nicht, ist das quasi ein freispruch^^
.:so live your live:.
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rotzglocke - 42
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 12:04 Uhr
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ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 monaten. dazu zählen falschparken und so weiter. ordnungswidrigkeiten haben auch immer nur geldstrafen, nie etwas anderes. ich bin mir nicht sicher ob zu schnell fahren zusätzlich eine straftat ist ist, denn ab einer gewissen überschreitung verlierst du den führerschein und so weiter. und straftaten verjähren nicht so schnell.
bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon
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Amixor33 - 35
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 12:11 Uhr
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Warum gab's dass nicht schon nen paar Monate früher?
Metalgigs.de - die Konzert & Party Community für ganz Deutschland! (Metal/Rock/Gothic/Mittelalter)
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 12:18 Uhr
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straftaten im strassenverkehr verjähren nach 10 jahren
lieber HARTZ4 als S04
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rotzglocke - 42
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 12:36 Uhr
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Zitat von neuulmer77: straftaten im strassenverkehr verjähren nach 10 jahren
also wenn ich jemand fatal überfahr... ;)
bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 21.11.2009 um 22:23 Uhr
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Blitzer verjähren nach 3 Monaten ebenso...
Die Frist kann allerdings in bestimmten Fällen unterbrochen werden, dann fängt sie von vorne an.Ist aber meistens ne gute Möglichkeit davonzukommen, wenn´s ein einigermassennormaler Blitzer ist.Bei 150 zuviel werden sie da aber schon entsprechend hinterher sein
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 11:09 Uhr
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Zitat von Papa-Schumpf: Zitat von Domek: Würd ich mich nicht drauf verlassen weil man nie weiß wie DER Richter entscheidet vor dem du dann hockst denn nur weils der ein oder andere nicht anerkannt hat müssen dass nicht automatisch alle machen !
du kannst aber locker lässig aufs bundesverfassungsgericht urteil verweisen
Du solltest den Artikel den Du verlinkt hast richtig lesen 
Das BVG hat nur bei einer automatischen Videoaufnahme entschieden, die Entscheidungen bei den Blitzern sind bisher nur auf amtsgerichtlicher Ebene gefallen.
Ich finde es immer wieder amüsant, wenn Leute mit so wenig Ahnung "locker lässig" auf ein nicht vorhandenes Urteil verweisen wollen *g*
Les dir doch mal die genaue Urteilsbegründung des BVGs durch:
Zitat: [...]
Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.
[...]
Hier wird eindeutig darauf verwiesen, dass der Schwachpunkt nicht das Bildermachen ansich ist, sondern das Bildermachen von allen, egal ob sie einen Verstoß begangen haben oder nicht.
Da bei einem Blitzer eine vorherige Auswahl getroffen wird, ist dieses Urteil nicht anzuwenden.
Es gibt zwar immer noch genug Möglichkeiten bei einem Blitzerfoto straffrei davon zu kommen (je nach Umstand), aber dieses Urteil gehört nicht dazu.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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the_WarLord - 40
Champion
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Geschrieben am: 05.12.2009 um 18:48 Uhr
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Zitat von Lerouxe: Zitat von Papa-Schumpf: Zitat von Domek: Würd ich mich nicht drauf verlassen weil man nie weiß wie DER Richter entscheidet vor dem du dann hockst denn nur weils der ein oder andere nicht anerkannt hat müssen dass nicht automatisch alle machen !
du kannst aber locker lässig aufs bundesverfassungsgericht urteil verweisen
Du solltest den Artikel den Du verlinkt hast richtig lesen 
Das BVG hat nur bei einer automatischen Videoaufnahme entschieden, die Entscheidungen bei den Blitzern sind bisher nur auf amtsgerichtlicher Ebene gefallen.
Ich finde es immer wieder amüsant, wenn Leute mit so wenig Ahnung "locker lässig" auf ein nicht vorhandenes Urteil verweisen wollen *g*
Les dir doch mal die genaue Urteilsbegründung des BVGs durch:
Zitat: [...]
Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.
[...]
Hier wird eindeutig darauf verwiesen, dass der Schwachpunkt nicht das Bildermachen ansich ist, sondern das Bildermachen von allen, egal ob sie einen Verstoß begangen haben oder nicht.
Da bei einem Blitzer eine vorherige Auswahl getroffen wird, ist dieses Urteil nicht anzuwenden.
Es gibt zwar immer noch genug Möglichkeiten bei einem Blitzerfoto straffrei davon zu kommen (je nach Umstand), aber dieses Urteil gehört nicht dazu.
Absolut korrekt.
Auch wenn schon einige Richter auf Basis von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so manchen geblitzten freigesprochen haben...
Grüße vom WarLord
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