any89 - 36
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:22 Uhr
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Hallo jungs und Mädels ich hab da mal eine frage,
und hoffe das sich in diesem thema jemand hier auskennt,
Der freund von meiner Mutter arbeitet bei Ratiopharm, hat also ein Leasing fahrzeug ( Neue Passat)
Jetzt hat ihn letztens jemand von hinten "gerammelt"! Auto ist jetzt beim Richten ( 1-2 wochen)
Ich durfte das auto nicht fahren ( leasing vertrag ab 25 jahren) jetzt hat er aber als ersatz wagen ein neuen Audi S3 bekommen.. und ich als brutaler Audi lieber, würde jetzt schon gerne mal ein paar KM mit diesem wunderschönen auto rum fahren. Bzw ins Kino mit einer Freundin
Ist in einem ersatz fahrzeug immer noch die rede von 25 jahren wenn das im VW passat vertrag so ausgehandelt wurde?
Weil ich mein ein ersatz fahrzeug darf doch jeder fahren? Da ja VW der eigentümer ist und nicht die Person die least.. berichtigt mich wenn ich falsch bin 
Vielen dank mal
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franzi_k88 - 36
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:27 Uhr
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du bist falsch.
bei so was gehts um versicherung.
aber wenn dir echt sicher sein willst, dann a) lies den vertrag mal b) frag deine mutter oder ihren freund oder c) frag beim leasingpartner.
ich kann alles haben. weil ich bin gärtnerin :D
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alex_54 - 34
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:27 Uhr
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ne ich denke nicht. das leihfahrzeug ist ja nur für den freund deiner mutter..bzw. wurde an ihn übergeben bzw. ausgeliehen. deswegen würde die versicherung auch nur für ihn haften.
und ähm zum angeben ins kino düsen mit der freundin haha
(¯`·.¸¸.· ´ FREESKI `·.¸¸.·´ ¯)
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LadySaw20 - 38
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2009 um 16:30 Uhr
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Ich würde trotz allem darauf tippen dass die ursprünglichen Versicherungs-Klauseln greifen.
Die würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie das abändern würden.
Desweiteren müsste der Freund deiner Mutter haften, gesetz dem Fall es passiert etwas mit dem Auto solange du am Steuer sitzt.
Bei einem Leihauto würde ich mir das wenn dann schriftlich vom Verleiher geben lassen, dass du berechtigt bist das Teil zu fahren, ansonsten kann das echt ne teure Sache werden.
Dreht sich die Welt, oder bin ich das???
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any89 - 36
Profi
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:30 Uhr
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Zitat von alex_54: ne ich denke nicht. das leihfahrzeug ist ja nur für den freund deiner mutter..bzw. wurde an ihn übergeben bzw. ausgeliehen. deswegen würde die versicherung auch nur für ihn haften.
und ähm zum angeben ins kino düsen mit der freundin  haha
1. gehts mir nicht ums angeben.. glaub mir ich bin viel bessere autos in mein leben gefahren.. da mein dad autohändler is.. aber der mir gerade keins gibt weil ich stress mitm hab.. egal falsches thema 
mir gehts darum DAS ich ein auto hab..
und ps
im liesingvertrag steht ja drin Er und seine Partnerin Partner.. blos kauft uns keiner ab wenn wir uns als schwul auten würden 
aber bei ersatzfahrzeugen kann man doch nicht sagen nur eine person bzw diese person darf fahren..das musst ja dann immer umschrieben?
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Nobody-11 - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:35 Uhr
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Bei einem Leihfahrzeug gelten die Bestimmungen der Versicherung bei der das Leihfahrzeug versichert ist und nicht des Leasingfahrzeugs.
Bei Leihfahrzeugen ist meistens der Fahrer eingetragen im Vertrag und somit hast sehr wahrscheinlich Pech gehabt außer du hast genug Geld um einen Möglichen Schaden und Vertragsstrafe aus eigener Tasche zu ersetzen, falls das der Fall sein sollte könntest dir ja auch einen kaufen.
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Zomb - 38
Champion
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:36 Uhr
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Zitat von any89: Zitat von alex_54: ne ich denke nicht. das leihfahrzeug ist ja nur für den freund deiner mutter..bzw. wurde an ihn übergeben bzw. ausgeliehen. deswegen würde die versicherung auch nur für ihn haften.
und ähm zum angeben ins kino düsen mit der freundin  haha
1. gehts mir nicht ums angeben.. glaub mir ich bin viel bessere autos in mein leben gefahren.. da mein dad autohändler is.. aber der mir gerade keins gibt weil ich stress mitm hab.. egal falsches thema
mir gehts darum DAS ich ein auto hab..
und ps
im liesingvertrag steht ja drin Er und seine Partnerin Partner.. blos kauft uns keiner ab wenn wir uns als schwul auten würden
aber bei ersatzfahrzeugen kann man doch nicht sagen nur eine person bzw diese person darf fahren..das musst ja dann immer umschrieben?
Wozu so lange diskutieren?
Fahr einfach und fertig. Geh in die Nachtvorstellung, da ist weniger los auf den Straßen.
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
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any89 - 36
Profi
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:39 Uhr
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Zitat von Zomb: Zitat von any89: Zitat von alex_54: ne ich denke nicht. das leihfahrzeug ist ja nur für den freund deiner mutter..bzw. wurde an ihn übergeben bzw. ausgeliehen. deswegen würde die versicherung auch nur für ihn haften.
und ähm zum angeben ins kino düsen mit der freundin  haha
1. gehts mir nicht ums angeben.. glaub mir ich bin viel bessere autos in mein leben gefahren.. da mein dad autohändler is.. aber der mir gerade keins gibt weil ich stress mitm hab.. egal falsches thema
mir gehts darum DAS ich ein auto hab..
und ps
im liesingvertrag steht ja drin Er und seine Partnerin Partner.. blos kauft uns keiner ab wenn wir uns als schwul auten würden
aber bei ersatzfahrzeugen kann man doch nicht sagen nur eine person bzw diese person darf fahren..das musst ja dann immer umschrieben?
Wozu so lange diskutieren?
Fahr einfach und fertig. Geh in die Nachtvorstellung, da ist weniger los auf den Straßen.
hab ich mir auch schon überlegt 
ich bin bei mein dad schon lamborghini murcielago porsche carrera / 911 Maseratis , Ferraris gefahren
und hab sie nicht kaputt gemacht, trotzdem kann ich es nicht zahlen fals es der fall is.. najöö
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bastl216 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:41 Uhr
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Zitat von Nobody-11: Bei einem Leihfahrzeug gelten die Bestimmungen der Versicherung bei der das Leihfahrzeug versichert ist und nicht des Leasingfahrzeugs.
Bei Leihfahrzeugen ist meistens der Fahrer eingetragen im Vertrag und somit hast sehr wahrscheinlich Pech gehabt außer du hast genug Geld um einen Möglichen Schaden und Vertragsstrafe aus eigener Tasche zu ersetzen, falls das der Fall sein sollte könntest dir ja auch einen kaufen.
So siehts aus, Du könntest allerhöchstens bei dem Autohaus von dem der S3 ist anrufen und nachfragen wie es aussieht, unter umständen machen die das. Aber lass es Dir auf jeden fall schriftlich geben, wenn was ist will da keiner mehr was davon wissen...
Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?
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Zomb - 38
Champion
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 16:49 Uhr
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andere Frage: kauf deinem Vater irgendwas und vertrag dich mit ihm. und hol dir dann von ihm ein Auto, ist doch einfacher. Es gibt viele idioten auf der Straße, musste vorsichtig sein. Musst ja nichtmal selber Schuld sein...
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
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any89 - 36
Profi
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 18:18 Uhr
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Zitat von Zomb: andere Frage: kauf deinem Vater irgendwas und vertrag dich mit ihm. und hol dir dann von ihm ein Auto, ist doch einfacher. Es gibt viele idioten auf der Straße, musste vorsichtig sein. Musst ja nichtmal selber Schuld sein...
Nein.. aus prinzip nicht, dem mann ist nur geld wichtig und nicht familie.. ich musste immer autos für ihn holen ( klar waren es verdammt schöne autos.. sklassen 7erbmw usw) aber ne gute beziehung zu mein dad wär mir wichtiger wie jedes auto..aber das blickt der nicht
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any89 - 36
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 18:19 Uhr
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zurück zum thema 
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msquared - 36
Experte
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Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:36 Uhr
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wie wärs, wenn du deinen dad frägst?
.. will be back, when the time's right !
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any89 - 36
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 04:52 Uhr
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kein kontakt mit ihm.. aber hat sich erledigt, leasing vertrag gild auch auf leifahrzeuge 
d.h ich darf nüüüüüsch mit dem fahren.. naja
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 20:50 Uhr
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Rein Versicherungstechnisch sieht es folgendermaßen aus:
Auch beim Leihwagen gelten die Vertragsgrundlagen des ursprünglichen Fahrzeuges. D.h. sofern im Vertrag keine Fahrer unter 25 Jahren (wobei i.d.R. 23 die Grenze bei Versicherungsverträgen ist) erlaubt sind, sind sie es auch beim Ersatzfahrzeug nicht.
Nimmst Du das Fahrzeug trotzdem und es kommt zu einem Unfall, bist Du dennoch versichert (die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung) und die Versicherung muss erstmal für den Fremdschaden aufkommen. Danach kannst Du bzw. der Freund Deiner Mutter in Regress genommen werden, soll heißen die Versicherung fordert Geld zurück. Hier liegt die Höchstgranze jedoch bei 5.000 €, mehr kann von der Versicherung nur in Sonderfällen gefordert werden.
Der Eigenschaden, also in Deinem Fall der Schaden am S3, wäre jedoch "persönlliches Vergnügen", d.h. die Versicherung hätte juristisch gesehen sehr gute Chancen nicht für den Schaden aufkommen zu müssen.
Neben dem Versicherungsaspekt ist u.U. auch noch das "Kleingedruckte" im Leasingvertrag wichtig. Einige Verträge beinhalten Vertragsstrafen in Fällen von "unangezeigten Risiken", so dass im Schadensfall eventuell auch noch Forderungen der Leasinggesellschaft kommen könnten.
Kurz um: Ich würde nicht mit dem Auto fahren, sollte etwas passieren (auch wenn Du selbst garnicht schuld bist), könnte es zu Problemen kommen die man nicht unbedingt haben muss
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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