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Blaulicht auf dem Dach => Strafen?

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Necrophagist - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
73 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 13:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.05.2009 um 13:42 Uhr

Für die, die zu faul sind, den Link von Ethan anzuklicken. ;-)

Zitat:

Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

fatal_desire
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
2 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:26 Uhr

Die Frage war ja nicht, was man für Strafen kriegt, wenn man mit Blaulicht gegen die Verkehrregelungen verstößt.

Natürlich bekommt man größere Strafen, auch wenn man ohne Blaulicht falsch überholt o.O
-HEBO- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
943 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:28 Uhr

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.
7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.05.2009 um 14:41 Uhr

Zitat von -HEBO-:

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.

Das müsste bei der Polizei durchgehen, da diese Lampe, in diesem Fall, nicht mehr funktionstüchtig ist/wäre.
-HEBO- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
943 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:45 Uhr

Amtsanmaßung ist es trotzdem...
Jacky9990 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
318 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:57 Uhr

also ungestraft würdest mit sicherheit ned davonkommen...wär warscheinlich genau dasselbe wie wenn du ein shirt auf dem POLIZEI draufsteht tragen würdest...is ja ach verboten.

Tote Fische schwimmen mit dem Strom - lebendige DAGEGEN!

Wolleblob
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
211 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2009 um 15:06 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von -HEBO-:

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.

Das müsste bei der Polizei durchgehen, da diese Lampe, in diesem Fall, nicht mehr funktionstüchtig ist/wäre.


ja, denke ich auch

man kann ja auch alte krankenwagen als wohnmobil umbauen (bekannter von mir) und muss dann blaulicht und martinshorn komplett funktionsuntüchtig machen, aber dranlassen darf man es

Bismarck biss Marc, bis Marc Bismarck biss...

BJ-74 - 50
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2007
83 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2009 um 20:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.05.2009 um 21:01 Uhr

wird kein billiger spass,das kannst mir glauben!!habe es selber erlebt,als wir von einem autotreffen heimgefahren sind.kumpel auf der autobahn,blaulicht aufs dach,eingeschaltet,und so durch die raststätte gefahren.wir standen auf dem parkplatz der raststätte.haben noch gelacht,wie geil des kommt.tja,und die rennleitung stand leider auch auf dem parkplatz.zuerst paar bilder gemacht als beweis.licht wurde konfisziert....!was als spass begann,endete mit dem führerscheinentzug und MPU!!im volksmund auch idiotentest genannt!du handelst da grob fahrlässig,und da du weist,das du das licht benutzen darfst,und es trotzdem benutzt,legen es die so aus,das du nicht fähig bist im öffentlichen strassenverkehr teilzunehmen.für meinen freund war der spass sehr teuer!aber gelacht haben wir alle!!ich würds auf jedenfall nicht machen,weil du gegen viele paragraphen verstösst!!

.....puh,geschaft!!!.....Endlich ist der Rote bereich vorbei.....!!!!!

Buba51 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
739 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2009 um 21:50 Uhr

Kauft euch n grünes bzw blaues Auto und schreibt in Spiegelschrift POZILEI drauf...dürfte auch gehen und denk das es Straffrei bleiben wird :-D

Neid ist die höchste Form der Anerkennung... JOY IS BMW, und Aprilia is sowieso Geil! xD

Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 05.05.2009 um 00:37 Uhr

Zitat von -HEBO-:

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.


Kabel ab gild nicht! Lampe raus reicht! Das Ding hat ja ein E-Prüfzeichen. Bei Kabel ab (technisch nicht vorgesehen) erlischt das Prüfzeichen! Ohne Lampe fahren geht, da es ein gesondert geporüftes Bauteil ist (Leuchtmittel).

Machen können se nichts! Lustig ist es dennoch wie Drängler plötzlich Abstand halten xD

Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)

AGROSTAR - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
842 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 09:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 09:45 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von -HEBO-:

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.

Das müsste bei der Polizei durchgehen, da diese Lampe, in diesem Fall, nicht mehr funktionstüchtig ist/wäre.


Stimmt so nicht! Jede Beleuchtungseinrichtung die an einem
Kfz angebracht ist, muss auch funktionieren! Kommt also aufs gleiche Raus!

Edit sagt: Ich fahre Winterdienst und hab in meim Auto auch nen orangen Stroboblitzer drin um (nachts) zügig zum Einsatz zu kommen. Als ich einmal damit in ne Polizeikontrolle gedonnert
bin haben die freundlich gegrüßt und mich durchgewunken...!
Computername - 39
Experte (offline)

Dabei seit 10.2007
1164 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 13:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 13:35 Uhr

Zitat von AGROSTAR:

Zitat von 7seals:

Zitat von -HEBO-:

Wie schaut das Ganze eigentlich aus, wenn in der Rundumlampe auf dem Dach keine Birne drin ist, das Kabel abgezwackt usw.
Es eben nur so aussieht als ob, aber keine Lampe ist.

Das müsste bei der Polizei durchgehen, da diese Lampe, in diesem Fall, nicht mehr funktionstüchtig ist/wäre.


Stimmt so nicht! Jede Beleuchtungseinrichtung die an einem
Kfz angebracht ist, muss auch funktionieren! Kommt also aufs gleiche Raus!


Stimmt ja wohl ^^

Was die Polizei zu interessieren hat, ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Beleuchtungseinrichtung (Licht, Bremslicht, Blinker usw.)
Was zusätzlich der TÜV (Sorry, natürlich auch jede andere Einrichtung, die die Hauptuntersuchung erteilt) verlangt, ist die vom Fahrzeughersteller vorgesehene Beleuchtungseinrichtung (z.B. Nebelscheinwerfer, zusätzliche werkseitig montierte Bremsleuchten usw.)

Also Klartext, alles was am Auto schon dran war, als es vom Band gerollt ist, muss gehen. Abgesehen davon kann man soviel nicht funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug anbringen, wie man will..

Das mit dem E-Zeichen und der Betriebserlaubnis ist ja schon gesagt.

Und so ist es auch mit den Blaulichtern, ein Blaulicht, das nicht funktioniert, ist der Rechtslage nach einfach Dachgepäck. Meines Wissens nach reicht es tatsächlich, die Birne herauszunehmen.
Allerdings wird unter Umständen der 20-Jährige, der ein ex-Blaulicht auf seinen neuen 7er BMW bastelt, mehr mit unseren Freunden von der Rennleitung diskutieren müssen, als der rauschebärtige Opa, der mit seinem 40 Jahren alten Feuerwehr-Oldtimer durch die Gegend rollt.

Hello Dave..

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