O-N-K-E-L-Z - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:21 Uhr
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Darf ich mit kopierten Mofa-Papieren (Führerschein, Versicherungsnachweis etc.) fahren, oder gelten die dann nicht?!
wer andre in der kurve brät, hat ein 2-takt-heizgerät :)
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Wogerian - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:24 Uhr
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Hallo morgen das wüsste ich auch gerne da ich vor ein paar tagen meinen führerschein verloren habe sowie meine Mofapapiere
hab da noch ne frage kann man eine drittschrif anfordern hab die zweitschrift verloren
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maGster - 39
Profi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:25 Uhr
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Ich kenns vom Auto so, dass man den KFZ-Schein nicht kopiert dabei haben darf, AUSSER er ist vom Landratsamt abgestempelt worden, also die Kopie, dass sie dem Orginal gleicht.
Führerschein, soweit ich weiß, muss im Orginal mitgeführt werden.
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cyRax - 36
Profi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.04.2009 um 13:26 Uhr
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Müssen soweit ich weiß im Original mitgeführt werden.
Bei Kopien kann man Dinge verändern und ich denke nicht, das unser Staat das so toll findet 
Evtl. mit Stempel aber da bin ich mir auch nicht so sicher.....
MfG
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-Stoned_ - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:26 Uhr
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das darf man nicht
579|\|3|) |=7\/\/
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Amutep - 35
Profi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:29 Uhr
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Fazit
Letztlich hält der Verkehrsrechtsexperte Schwarz-Weiß-Kopien von farbigen Originalen für unbedenklich. Personalausweis, Zulassungsbescheinigung und Führerschein sind demnach Dokumente, die ohne weiters in einer Schwarz-Weiß-Fotokopie mit sich geführt werden können. Strafrechtlich relevant verhält man sich damit nicht. Kopien sollten als Kopien erkennbar sein. Das erreicht man unter anderem, wenn das Papier mit dem Wort "Kopie" gekennzeichnet ist. Wer also mit eher schlechten Kopien unterwegs ist, riskiert lediglich ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.
und wenn se was sagen kannst ja einfach das original nach zeigen fertig
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the_beck
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:29 Uhr
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das sind urkunden und urkunden gelten nur im original.
du kannst aber die kopien zuhause aufbewahren falls die die originale verlierst, gehst damit dann zum amt und lässt dir neue ausstellen. das macht dann das wenigstens leichter, dir neue auszustellen.
aber die originale musst du beim fahren mitführen!
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Delta-Forces - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:30 Uhr
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Führerschein darf man nicht kopieren! Den Versicherungsnachweiß und die Betriebserlaubniss schon!
Pedobär: "I like my girls how I like my whiskey - 12 years old and Irish."
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maGster - 39
Profi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:31 Uhr
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Zitat von the_beck: das sind urkunden und urkunden gelten nur im original.
du kannst aber die kopien zuhause aufbewahren falls die die originale verlierst, gehst damit dann zum amt und lässt dir neue ausstellen. das macht dann das wenigstens leichter, dir neue auszustellen.
aber die originale musst du beim fahren mitführen!
Bei Mietfahrzeugen vom Stein zb. bekommst du nur die Kopie vom Fahrzeugschein, da is aber n Stempel vom Lra-NeuUlm drauf "Beglaubigt" - also is das schon irgendwie richtig, oder nicht?
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xbreakdown - 33
Experte
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.04.2009 um 13:33 Uhr
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all diese papiere müssen original sein und nicht kopiert.
sind sie dennoch kopiert, gelten diese als ungültig und können mit einem bußgeld bestraft werden (gilt wie eine urkundenfälschung)
eine kopie zu hause darfst du natürlich haben
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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Delta-Forces - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:33 Uhr
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Zitat von xbreakdown: all diese papiere müssen original sein und nicht kopiert.
sind sie dennoch kopiert, gelten diese als ungültig und können mit einem bußgeld bestraft werden (gilt wie eine urkundenfälschung)
naja als ich vor ner woche von den Grünen angehalten wurde hatten die da kein Problem damit...
Pedobär: "I like my girls how I like my whiskey - 12 years old and Irish."
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EuroEde - 37
Experte
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:35 Uhr
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Zitat von O-N-K-E-L-Z: Darf ich mit kopierten Mofa-Papieren (Führerschein, Versicherungsnachweis etc.) fahren, oder gelten die dann nicht?!
Nein
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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mr10 - 31
Experte
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:39 Uhr
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ich glaub kaum, dass irgend n bulle dich gleich anzeigt, weil du nur ne kopie dabei hast.
der wird halt sagen "s nächste mal nimmsch original mit" oder sagt dir, du sollsch den shcein nachreichen.
1010011010
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Wogerian - 32
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:42 Uhr
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Zitat von mr10: ich glaub kaum, dass irgend n bulle dich gleich anzeigt, weil du nur ne kopie dabei hast.
der wird halt sagen "s nächste mal nimmsch original mit" oder sagt dir, du sollsch den shcein nachreichen.
naja denke es kommt drauf an welcher bulle^^
es gibt eine die intressiert es nicht wenn ich mit 60 die einbahnstarße reinfah und es gibt welche die mich sofot anahlten wurden
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-v4ns-
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:49 Uhr
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Zitat von cyRax: Müssen soweit ich weiß im Original mitgeführt werden.
Bei Kopien kann man Dinge verändern und ich denke nicht, das unser Staat das so toll findet 
Evtl. mit Stempel aber da bin ich mir auch nicht so sicher.....
MfG
Wenns dumm läuft musste 10€ zahlen und die Papiere am gleichen oder nächsten Tag bei der Polizei vorzeigen.
Mehr passiert da nicht.
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 13.04.2009 um 13:49 Uhr
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Zitat von O-N-K-E-L-Z: Darf ich mit kopierten Mofa-Papieren (Führerschein, Versicherungsnachweis etc.) fahren, oder gelten die dann nicht?!
Geh einfach irgendwo hin und lass es dir beglaubigen z.B. bei der AOK, da hab ich meine Zeugnisse beglaubigen lassen weil es dort nichts kostet 
Und dann kann kein Bulle was sagen!
Und zur Not kannste ihm ja auch zu Hause die Originalpapiere vorlegen ...
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