Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Wissenschaft und Technik

Fehlerstromschutzschalter Plficht bei Vermietung?

ManuULM - 37
Experte (offline)

Dabei seit 05.2003
1116 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:14 Uhr

Haus ist ein Altbau, Schutzleiter ist überall vorhanden. Jedoch kein Fehlerstromschutzschalter.

Die bitte an den Vermieter einen Fehlerstromschutzschalter im Bad nachträglich einzubauen wies er mit folgender Begründung ab "Haus ist ein Altbau, da fliegt der FI sowieso immer raus"

Ist der Vermieter zu einer FI Nachrüstung oder zumindest für einen E-Check verpflichtet?

[DJ K-FLOW | FLOW PRODUCTIONS]

McPommes - 51
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1422 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:21 Uhr

Ich würd sagen falsches Forum ;-)
Wenn hier nicht grad einen Elektriker mitliest, dürftest du kaum eine Antwort mit Hintergrundwissen kriegen. Dafür könnte es beim Fachmann um einiges schneller gehen.


*** diese Fusszeile verschwendet 45 Bytes ***

jule3310 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 06.2004
3308 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2009 um 13:23 Uhr

So lang an dr anlage nix neues ober umgebaut wird darf mans lassen aber so bald nen umbau oder so stattfindet im bad FI und an allen steckdosen die von laien bedient werden ...
echeck wäre Vorteilhaft.. aber pflicht net ^^

-Ed87- - 38
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1885 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:24 Uhr

Also meines Wissens nach ist er nicht Pflicht, aber ruf morgen einfach mal bei einem normalen Elektriker an, der hilft dir mit Sicherheit weiter
ManuULM - 37
Experte (offline)

Dabei seit 05.2003
1116 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:26 Uhr

Zitat von -Ed87-:

Also meines Wissens nach ist er nicht Pflicht, aber ruf morgen einfach mal bei einem normalen Elektriker an, der hilft dir mit Sicherheit weiter

okay danke,.... ja werde ich machen ;)

[DJ K-FLOW | FLOW PRODUCTIONS]

netscout - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
6301 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2009 um 13:30 Uhr

hier liest ein mechatroniker mit :D

da ich allerdings kein meistertitel hab, noch die DIN VDE auswendig kenne kann ich dir nur sagen was ich weiss:

die aussage des vermieters ist blödsinn. wohnräume müssen meines wissens pro phase und wohnung über einen RCD mit 30mA absicherung verfügen.
sollte dieser aufgrund "maroder leitungen des altbaus" ständig auslösen, wie der vermieter sagt, dann wäre wohl die elektroinstallation im gebäude nicht zulässig und müsste erneuert werden. das weiss er warscheinlich, darum möchte er von einem FI abstand halten :D.

mein rat. ruf bei einer elektroinstallationsfirma an, und frage dort einen Meister wie genau er diese aussage des vermieters einschätzt. und ob er mal die elektrische sicherheit vor ort überprüfen könnte. sollte sich herausstellen das die installation nicht zulässig ist, wird sie auf kosten des vermieters erneuert werden müssen.

Alles was entsteht ist wert, dass es zu Grunde geht.

ManuULM - 37
Experte (offline)

Dabei seit 05.2003
1116 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:34 Uhr

Zitat von netscout:

sollte dieser aufgrund "maroder leitungen des altbaus" ständig auslösen, wie der vermieter sagt, dann wäre wohl die elektroinstallation im gebäude nicht zulässig und müsste erneuert werden. das weiss er warscheinlich, darum möchte er von einem FI abstand halten :D

genau das habe ich mir dann auch gedacht,...

werde mich dann mal baldmöglichst mit nem fachmann in verbindung setzen.
sollte es laut gutachten des fachmanns zu einer neuverkablung kommen, müsste der vermieter die kosten übernehmen. da der vermieter eine sicherer anlage gewährleisten muss? richtig?

[DJ K-FLOW | FLOW PRODUCTIONS]

VRage - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
195 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:38 Uhr

Zitat von jule3310:

So lang an dr anlage nix neues ober umgebaut wird darf mans lassen aber so bald nen umbau oder so stattfindet im bad FI und an allen steckdosen die von laien bedient werden ...
echeck wäre Vorteilhaft.. aber pflicht net ^^


Richtig verpflichtet ist er nicht wie oben schon gesagt.
Die aussage halte ich für schwachsinn. Ein FI (RCD) löst nur dann aus wenn ein verschiedener Strom zwischen aussenleiter und Nullleiter fließt. Falls er trotzdem auslöst müsste irgendwo ein Isolierfehler, ein körperschluss oder sonstiges sein, wo der strom über den PE-leiter abfließt.
Brauchst dir aber keien sorgen zu machen, im Bad müsste ein Potentialausgleich gemacht worden sein, dass ist ein zusätzlicher schutz gegen berührungspannung
Tomtom785 - 40
Experte (offline)

Dabei seit 02.2004
1009 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:46 Uhr

was ich in alten wohnungen schon entdeckt habe ist,dass ab und an der pe als n leiter benutzt wird...im endeffekt geht des ja auch,aber wenn du dann halt nen fi einbaust ist schon klar dass dieser ständig fliegt...
DJ_Basti - 39
Profi (offline)

Dabei seit 08.2003
454 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2009 um 13:50 Uhr

weißs zwar grad nich ob des der aktuelle stnd ist was ich schreib aber nen FI oder auch RCD genannt ist nur in feuchträumen und im außenbereich pflicht!
ausgenommen altanlagen bei denen keine umbauarbeiten der elektroanlage vorgenommen wird!

www.elektro-pankrath.de/sites/RCD_Info_ABB.pdf

soweit ich weis gild des aber nur bei neuanlagen altanlagen haben bestanschutz!
DJ_Basti - 39
Profi (offline)

Dabei seit 08.2003
454 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:51 Uhr

Zitat von Tomtom785:

was ich in alten wohnungen schon entdeckt habe ist,dass ab und an der pe als n leiter benutzt wird...im endeffekt geht des ja auch,aber wenn du dann halt nen fi einbaust ist schon klar dass dieser ständig fliegt...



das ist ja dann meistens ein 2 adersystem oder auch klaschische nullung!
da haben die meisten leitungen ja nur 2 adern!
Aggressive - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
102 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 14:11 Uhr

Zitat von ManuULM:

Zitat von netscout:

sollte dieser aufgrund "maroder leitungen des altbaus" ständig auslösen, wie der vermieter sagt, dann wäre wohl die elektroinstallation im gebäude nicht zulässig und müsste erneuert werden. das weiss er warscheinlich, darum möchte er von einem FI abstand halten :D

genau das habe ich mir dann auch gedacht,...

werde mich dann mal baldmöglichst mit nem fachmann in verbindung setzen.
sollte es laut gutachten des fachmanns zu einer neuverkablung kommen, müsste der vermieter die kosten übernehmen. da der vermieter eine sicherer anlage gewährleisten muss? richtig?


ja und gleichzeitig bekommst du deine mieterhöhung....
wenn du sowas willst lass es dir selbst einbauen...
abgesehen davon ist ein fi nicht wirklich notwendig...
oder hast du schon kleine kinder im haushalt!?

u never get a second chance...

MoH2102 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
279 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 16:57 Uhr

Zitat von jule3310:

So lang an dr anlage nix neues ober umgebaut wird darf mans lassen aber so bald nen umbau oder so stattfindet im bad FI und an allen steckdosen die von laien bedient werden ...


Die Aussage stimmt! :daumenhoch:

Mach grad meine Ausbildung und dann hat man es mir genauso erklärt.

"Schon mal was von Reallife gehört?" - "Nö, schick mal Link." 200 bpm rockz your soul!

barbier - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2009
113 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 21:47 Uhr

Also mit FIs und Altbau hat man Erfahrungsgemäß Ärger.

Zum Beispiel habe ich einen FI auf meinem Wohnraum, aber dafür keine extra Schutzleiter, das heißt, Null und Erde sind das gleiche Kabel.
Was passiert, wenn ich ein Gerät mit Gehäuseschutzleiter einstecke, das mit einem Gerät mit einer Antenne zusammenhängt?
Ich bekomme einen Leckstrom über den N-Leiter in die Antennenerde und der FI fliegt raus.

Super Sach, wenn Du sowas haben willst, beschwer Dich ruhig über die fehlenden FIs....
Aber vielleicht hast Du doch mehr Freude ohne, wenn dann alle Geräte ordnungsgemäß funktionieren, und Du dafür keinen FI vorgeschaltet hast.
Gabber_90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2009 um 14:06 Uhr

Ein RCD muss nur eingebaut werden wenn Veränderungen am Verteiler oder an anderen Instalationsteilen vorgenommen werden

NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUE

Gabber_90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2009 um 14:12 Uhr



Zitat:

ja und gleichzeitig bekommst du deine mieterhöhung....
wenn du sowas willst lass es dir selbst einbauen...
abgesehen davon ist ein fi nicht wirklich notwendig...
oder hast du schon kleine kinder im haushalt!?


Wenn du meinst....fass doch mal in nen Stomkreis mit und in einen ohne RCD. aber bitte in der Reihenfolge. Sonst biste he bevor du den unterschied feststellst.

NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUE

  [Antwort schreiben]

Forum / Wissenschaft und Technik

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -