psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 13:56 Uhr
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Zitat von Heavy_Mäx: Zitat von psychodelic-: sowas lässt sich ganz einfach unterbinden, wenn man sich abmeldet, wird das Auto automatisch gesperrt...jedes Auto hat ja heutzutage eine elektronische Wegfahrsperre, und damit ist das An- un Abmelden gekoppelt...
Hä? Das unterbindet es noch nicht, dass ich des Fahrzeug wo abstelle, wo niemand anderes an des Ding ran kommt...
Ich kann des Ding immernoch in meine Garage stellen, wo dann niemand ausser mir hinkommt.
Dadurch würde man nicht zahlen, weil man sich ja abgemeldet hat, aber es kann sich trozdem niemand des Ding holen, weil es physikalisch nicht erreichbar ist.
Das des ganze gegen die AGB verstossen is klar, aber man kann`s ja nicht nachvollziehen, wenn sich in der Zeit des Ding niemand reserviert...
Mea culpa...du hast Recht...
Rein theoretisch wäre es durchaus möglich.
-ein kultivierter Freak- Ich bin meine eigene Randgruppe!
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Reyell - 35
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 14:32 Uhr
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Naja... nehmen wir an, jemand reserviert sich das Auto online, und geht da hin und stellt fest, dass es in der Garage ist, dann hast sehr wohl du das Problem
Und die wissen immer wo die Autos sind. Wenn du dich abmeldest wird alles inkl dem aktuellen Standplatz übertragen. Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
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psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 14:41 Uhr
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Zitat von Reyell: Naja... nehmen wir an, jemand reserviert sich das Auto online, und geht da hin und stellt fest, dass es in der Garage ist, dann hast sehr wohl du das Problem
Und die wissen immer wo die Autos sind. Wenn du dich abmeldest wird alles inkl dem aktuellen Standplatz übertragen. Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
Nujo...per GPS-Ortung ist das sicher möglich...nur ist es auch nicht sinnvoll, wenn ich mir online ein Auto reserviere, dass ich es dann irgendwo abholen muss, da wird einem doch sicher das räumlich am nächsten stehende zugewiesen...
Aber wie soll das funktionieren mit dem nicht abstellen können?
Sicher nicht dergestalt, dass du das Auto dort dann nicht parken kannst.
Wohl dann auf die Weise, dass du weiter für jede Minute zahlen musst, auch wenn das Auto nur in der Garage steht.
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Reyell - 35
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 16:49 Uhr
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Wenn du die Hotline anrufst bekommst du das dir nächste Auto.
Online siehst auf der Karte alle Autos und kannst auch alle einzelnd reservieren.
mit nicht abstellen meinte ich "nicht den Mietvorgang beenden."
dann zahlst du eben jede Minute, bzw Stunde.
Ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass es eigentlich unmöglich ist seinen eigenen car2go smart zu belegen. Oder man zahlt eben die ganz Zeit...
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Sn4k3 - 35
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 00:15 Uhr
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also ich meine was psychodelic- da sagt ist soweit schon richtig...
heutige GPS-Module können bis zu 10m genau sein in deutschland warum das so ist ist ne andere geschichte...
10m sind einiges... nehmen wir mal an das der zugewiesene parkplatz für das auto neben einer garage steht... das diese garage jetzt auch noch dir gehört und das du zufällig das auto dort abstellst wo niemand auf grund der physikalisch gegebenen gesetzte drann kommt dich mit dem wagen an der garage abmeldest und somit nichts mehr zahlst und dann eben das auto auf dich "resevierst"...
ich glaube der einzigste haken an der sache ist eben das sobald der nächste der das auto haben möchte es eben nicht findet (auf car2go.com ist angegeben im umkreis von 100 metern) und die hotline anruft und meldet das er das auto nicht finden kann so wie beschrieben daraufhin sich eben auch beschwert und schon kommt ein anruf auf dein handy (die handynummer muss bei der vertragschliesung angegeben werden) "wo haben sie denn das auto denn abgestellt"... tja was sagste dann als kunde "oehm ja das steht in meiner garage" xD und schon hast du ein verstoß gegen die AGB´s...
fazit: es ist schwierig das system zu "bescheissen" aber nicht ausgeschlossen muss ja nicht unbedingt in einer garage stehn sondern nur versteck hinter einem haus oder änhlichem und somit verstößt du nicht den ABG´s und kannst das auto trozdem "reservieren"
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psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 10:07 Uhr
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Zitat von Reyell: Wenn du die Hotline anrufst bekommst du das dir nächste Auto.
Online siehst auf der Karte alle Autos und kannst auch alle einzelnd reservieren.
mit nicht abstellen meinte ich "nicht den Mietvorgang beenden."
dann zahlst du eben jede Minute, bzw Stunde.
Ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass es eigentlich unmöglich ist seinen eigenen car2go smart zu belegen. Oder man zahlt eben die ganz Zeit...
möglich ist es zwar schon , ein Auto zu belegen, aber eben auch, zu recht, teuer...denn sonst würde sich jeder, wo noch einen erwischt, den belegen, wie in Mallorca mit den Handtüchern...und schon wäre der Sinn des ganzen entfremdet...
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psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 10:13 Uhr
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Zitat von Sn4k3: also ich meine was psychodelic- da sagt ist soweit schon richtig...
heutige GPS-Module können bis zu 10m genau sein in deutschland warum das so ist ist ne andere geschichte...
10m sind einiges... nehmen wir mal an das der zugewiesene parkplatz für das auto neben einer garage steht... das diese garage jetzt auch noch dir gehört und das du zufällig das auto dort abstellst wo niemand auf grund der physikalisch gegebenen gesetzte drann kommt dich mit dem wagen an der garage abmeldest und somit nichts mehr zahlst und dann eben das auto auf dich "resevierst"...
ich glaube der einzigste haken an der sache ist eben das sobald der nächste der das auto haben möchte es eben nicht findet (auf car2go.com ist angegeben im umkreis von 100 metern) und die hotline anruft und meldet das er das auto nicht finden kann so wie beschrieben daraufhin sich eben auch beschwert und schon kommt ein anruf auf dein handy (die handynummer muss bei der vertragschliesung angegeben werden) "wo haben sie denn das auto denn abgestellt"... tja was sagste dann als kunde "oehm ja das steht in meiner garage" xD und schon hast du ein verstoß gegen die AGB´s...
fazit: es ist schwierig das system zu "bescheissen" aber nicht ausgeschlossen muss ja nicht unbedingt in einer garage stehn sondern nur versteck hinter einem haus oder änhlichem und somit verstößt du nicht den ABG´s und kannst das auto trozdem "reservieren"
Nujo...wenn du dann am Telefon sagtst ''in meiner Garage'', dann bist selber Schuld, aber so ''geschickt'' wirst du schon nicht sein.
aber ''im Umkreis von 100m'', das ist schon sehr weit. Eigentlich viel zu weit, gerade für die Innenstadt. Wenn das Auto nicht gut sichtbar an einer großen Straße geparkt ist, kann man sich ja dumm und dämlich suchen. Da sucht man dann 10 Hinterhöfe, 10 Einfahrten und noch 2 Tiefgaragen ab und ist eine Stunde beschäftigt...auch nicht Sinn der Sache...da sollte wohl der Vorbenutzer melden, wo genau er das Áuto geparkt hat...die grobe Ecke finden per GPS und den genauen Platz muss dann der Vorbenutzer liefern...denn selbst 10m können in der Innenstadt schon für viel Verwirrung sorgen beim Suchen...
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Heavy_Mäx - 40
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 10:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2009 um 15:27 Uhr
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Zitat von Reyell: ...Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
Jetzetle. Genau des wollte ich wissen.
ehm, da tut sich mir aber eine weitere Frage auf:
Wie wird des dann gemacht, wenn ich des Ding in ner Tiefgarage abstelle?
http://lms.trinker-ulm.de
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Sn4k3 - 35
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 17:40 Uhr
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Zitat von Heavy_Mäx: Zitat von Reyell: ...Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
Jetzetle. Genau des wollte ich wissen.
ehm, da tut sich mir aber eine weitere Frage auf:
Wie wird des dann gemacht, wenn ich des Ding in ner Tiefgarage abstelle?
du kannst es schlichtweg nicht abstellen dh: der mietvorgang leuft weiter und du zahlst
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Double_T
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 19:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2009 um 19:08 Uhr
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Zitat von Sn4k3: Zitat von Heavy_Mäx: Zitat von Reyell: ...Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
Jetzetle. Genau des wollte ich wissen.
ehm, da tut sich mir aber eine weitere Frage auf:
Wie wird des dann gemacht, wenn ich des Ding in ner Tiefgarage abstelle?
du kannst es schlichtweg nicht abstellen dh: der mietvorgang leuft weiter und du zahlst
aber in der tiefgarage in der neuen strasse hats doch auch stellplätze für die smarts ?
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Caro89 - 35
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 19:16 Uhr
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Zitat von Double_T: Zitat von Sn4k3: Zitat von Reyell: ...Wenn sich das Auto nicht orten kann oder keine Verbinden bekommt, dann kannst du es auch nicht abstellen. So einfach ist das gelöst...
Jetzetle. Genau des wollte ich wissen.
ehm, da tut sich mir aber eine weitere Frage auf:
Wie wird des dann gemacht, wenn ich des Ding in ner Tiefgarage abstelle?
aber in der tiefgarage in der neuen strasse hats doch auch stellplätze für die smarts ?
Wenn du den Smart in ner Tiefgarage abstellen willst musst du ja iwie reinkommen.Des funktioniert mit der Schwabencard(meistens zumindest) die im Handschuhfach ist,die ist dein Parkticket.Und dann musst du den Smart dann auf die markierten Flächen abstellen.
Im Deutschhaus selber kann man die inzwischen auch schon abstellen (glaub auf Deck 7 oder sowas) und in der Tiefgarage beim Rathaus sind auf Deck 1+2 n paar Stellplätze.
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barbier - 42
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 23:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2009 um 23:19 Uhr
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auf den Mitarbeiterparkplatz kommt jeder (ohne jetzt den Beitrag rauszusuchen um ihn zu zitieren). Da kann auch jeder die car2gos mitnehmen.
edit: Zumindest auf dem Eselsberg; wie es bei EvoBus in NU ist, weiss ich nicht.
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barbier - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.04.2009 um 23:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2009 um 23:23 Uhr
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Das mit dem hinterm Haus abstellen (wieder ohne Zitat, siehe ca. drei weiter oben) verstößt gegebenenfalls sehr wohl gegen die AGB. Du musst es sichtbar auf einer Straße abstellen, und nicht irgendwo im Feld oder so. Das steht in den AGBs, denke ich.
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Sn4k3 - 35
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Geschrieben am: 04.04.2009 um 14:03 Uhr
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Zitat von barbier: Das mit dem hinterm Haus abstellen (wieder ohne Zitat, siehe ca. drei weiter oben) verstößt gegebenenfalls sehr wohl gegen die AGB. Du musst es sichtbar auf einer Straße abstellen, und nicht irgendwo im Feld oder so. Das steht in den AGBs, denke ich.
natürlich steht das in den AGB´s aber wer will dich daran hindern es ist durchaus möglich die karre auf dich zu "reservieren" ohne zu zahlen aber auch laut kundenhotline nicht sinn und zweck des ganzen
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barbier - 42
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Geschrieben am: 05.04.2009 um 01:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2009 um 01:24 Uhr
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Also zum einen hatte ich nichts von Reservierungen gesagt, sondern davon gesprochen, daß Du das Auto nicht im Wald abstellen kannst; da sehe ich gerade den Zusammenhang nicht. Vorher meinten Leute, man könne das Auto so abstellen, daß andere es nicht finden können.
Und zum anderen nützt Dir eine Reservierung nichts. Wenn Du es dann nicht nutzt, und nicht rechtzeitig absagst, musst Du eine Gebühr bezahlen. Und der Zeitraum, bis zu dem Du absagen kannst, ist genau der, in dem Dir noch gar kein Auto zugeteilt worden ist.
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