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Forum / Wissenschaft und Technik
Siemens Gigaset SL 150 Festnetz Problem

new_sven
Anfänger
(offline)
Dabei seit 12.2007
5
Beiträge
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 15:26 Uhr
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Hallo!
Ich habe etwas als 1 Jahr ein oben genanntes schnurloses Festnetz Telefon.
Ich habe seit einer Woche das Problem das ich kein Freizeichen mehr höre wenn ich den grünen Knopf drücke. Wenn ich auf Freisprechen gehe ist alles normal. Wenn ich anrufe hört man mich, aber ich höre nichts. Klingt nach technischen Fehler oder? Runtergefallen oder so ist es übrigens nicht.
Ich habe das Mobilteil schon in die Werkseinstellung gebracht, die Einstellung der Hörerlautstärke hab ich auch auf höchste Stufe. Kaputt? Garantie wirds sicherlich nicht mehr geben da ja kein Mangel vorliegt der von Anfang an gegeben war.
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Samantha_17 - 39
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2003
88
Beiträge
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 15:28 Uhr
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Telefone haben eigentlich 2jahre Garantie!!!
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new_sven
Anfänger
(offline)
Dabei seit 12.2007
5
Beiträge
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 15:48 Uhr
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Zitat von Samantha_17: Telefone haben eigentlich 2jahre Garantie!!!
Garantie gut und schön, aber laut Gesetz ist es nicht ganz so einfach:
"Dabei ist aber zu beachten, dass nur im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben muss. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen. Danach ist es Sache des Käufers, nachzuweisen, dass ein Mangel vorhanden war, der sich erst nach einem halben bis 2 Jahren gezeigt hat."
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Taurinmoench - 39
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2004
682
Beiträge
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 17:11 Uhr
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Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
=) also - einschicken =)
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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Korthut
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2007
178
Beiträge
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 18:42 Uhr
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da ist bestimmt der kleine Lautsprecher ( oben ) da wo die Muschel hinkommt defekt,kommt öfters vor
kannst noch gut bei e-bay verchecken
oder mal auf gut glück einschicken.........
Ruck Zuck Zahluck,Ruck Zuck Doppelluck
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