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Forum / Wissenschaft und Technik

Was darf ich mit FK B fahren?

Ninuccieddo - 107
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.07.2008 um 17:40 Uhr

Hallo!
Folgendes..ich habe seit 1993 Führerscheinklasse 3..bzw heute heisst es FK B!
Ich will mir nun einen Roller kaufen..hier scheiden sich nun die Geister wieviel ccm ich fahren darf! Ich denke nur bis 50..aber der eine sagt das..der andere was anderes! Kann mir jemand definitiv genaue Auskunft geben?
Thx
Werwolf - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2003
706 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:41 Uhr

Mit dem Führerschein Klasse B darfst du definitiv nur 50 ccm fahren.

Hättest du die Klasse A1 dazu: 125 ccm
Klasse A: Motorrad.

Aber wie schon geschrieben, mit B darfst du nur bis zu 50 ccm fahren.

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Juhu_1982 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
3 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:42 Uhr

Siehe hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Gruß juhu

Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!

Ninuccieddo - 107
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:43 Uhr

Denke ich auch..aber gab´s nicht eine EU-Anpassung vor einigen Jahren? Aber da bin ich glaub noch etwas zu jung um da reinzufallen..
faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:44 Uhr

da müsstest glaube ich ca 17 jahre älter sein

Snowboard und Freeski =)

Werwolf - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2003
706 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:44 Uhr

was soll das für eine Anpassung sein?

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Krawallo - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
304 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:46 Uhr

Steht alles auf deinem Eurofuehreschein hinten drauf.

Beim Umschreiben von deinem Alten auf den Eurofuehrerschein sollte bei der Klasse A1 (bis 125ccm) ein Sternchen sein. Wenn du ihn noch nicht umschreiben gelassen hast, darfst du sowiso bis 125 ccm Fahren.

Nur, wenn du den neuen Eurofuehrerschein direkt gemacht hast, hast du die 50ccm / 50km/h begrenzung.

A Baggerl Fotzn is glei aufgrissn

Ninuccieddo - 107
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:47 Uhr

Ja..da hat ^^Faulenzer^^ glaube ich Recht! Ich denke gehört/gelesen zu haben das wenn man den Führerschein vor 1980 gemacht hat bis 125ccm Fahren darf..weil´s in anderen EU-Ländern so ist! In Italien darf ich glaub sogar bis 27PS fahren z.B.!
Absurd eigentlich..
Werwolf - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2003
706 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:47 Uhr

öhm, wieso sollte er 125 ccm fahren dürfen? Ich glaube, dass er zu jung ist bis 125 ccm fahren zu dürfen. bzw. seinen führerschein eben nach der regeländerung gemacht hat.
Beispiel: Meine Mutter hat ca. 1986 ihren Führerschein gemacht. Darf allerdings auch KEINEN 125er fahren, sondern eben höchstens 50 ccm.

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zappo - 34
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1672 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:47 Uhr

wenn du dir nicht sicher bist, ruf einfach beim TÜV an oder fahr vorbei.. die können dir wahrscheinlich am besten sagen, was du mit welchem führerschein fahren darfst und was nicht :)
50 ccm darfst du sicher.. für weiteres würde ich mich genauer erkundigen.

abra kadabra.... *$\%§/!"@~#=%&%§* 9;

Ninuccieddo - 107
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 17:49 Uhr

Zitat von Krawallo:

Steht alles auf deinem Eurofuehreschein hinten drauf.

Beim Umschreiben von deinem Alten auf den Eurofuehrerschein sollte bei der Klasse A1 (bis 125ccm) ein Sternchen sein. Wenn du ihn noch nicht umschreiben gelassen hast, darfst du sowiso bis 125 ccm Fahren.

Nur, wenn du den neuen Eurofuehrerschein direkt gemacht hast, hast du die 50ccm / 50km/h begrenzung.


Nun..ich hab noch den alten normalen FS..von ´93..und da steht halt nur 50 drauf..aber das ist ja nicht mehr aktuell..
faulenzer - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
115 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2008 um 18:03 Uhr

ja ich weiß es halt von meinem dad der is 2 monate zu jung^^

Snowboard und Freeski =)

Ninuccieddo - 107
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2008 um 18:04 Uhr

Oh..dumm gelaufen..

Jedenfalls..habs gefunden..

"Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3, soweit diese vor dem 01.April 1980 erteilt war, entzogen wurde, wird im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klasse A1 ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfung erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs.2 verzichtet hat...."

also nur 50ccm..naja..um zur Arbeit zu fahren ist das auch okay;)!
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