Hacker88 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 11:17 Uhr
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Zitat von Yoshy: Zitat von FaBi_14: also ich weiß irgendwas, das man des eigentlich darf, aber nur auf einer seite
weiß aber ned ob da was dran ist!!
gnau so is es!!
stimmt
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Tiepolo - 62
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 11:37 Uhr
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Somit obliegt es jedem Fahrzeugführer selbst, ob er mit Ohrstöpsel Musik hört oder nicht.
Dabei gilt es zu bedenken, dass die Ordnungsmacht ihrerseits ebenso flexibel entscheidet, ob im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld erhoben wird, weil eben nach STVO §23 das Gehör zur Wahnehmung der Akustik im Strassenvrkehr beeinträchtig war.
Mein Rat: laßt es sein.
Ihr habt keine Knqutschzone und wenn was passiert, und ihr am Boden liegt, der NAW kommt und beim Abnehmen des Helms wird Tragen Walkman-Stöpsel im/in den Ohr/en festgestellt, könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, weil eine nicht geringe Mitschuld am Unfallhergang dem Mukke-hörenden Scooterfahrer angelastet werden könnt.
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel, besitzen aber nicht den gleichen Horizont
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Prince87 - 38
Profi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 11:40 Uhr
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Es ist alles erlaubt, du darfst dich nur net erwischen lassen
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SIDO-MASKE-X - 34
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 13:09 Uhr
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Zitat von seb-89: Zitat von PBoy: hi wollt ma fragen ob das legal ist beim rollern....................................
also, wer ahnung hatt bitte postet!
greetz PBoy
segel, hast deinen führerschein im lotto gewonnen ???
der is gut ^^
ach wirklich`?...wenn de meinsch...dann meinsch hald ^^
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SIDO-MASKE-X - 34
Experte
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 13:09 Uhr
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Zitat von Prince87: Es ist alles erlaubt, du darfst dich nur net erwischen lassen 
ja du kannst sogar nackt fahren....solangs keiner sieht / polizei ruft
ach wirklich`?...wenn de meinsch...dann meinsch hald ^^
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PBoy
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 13:40 Uhr
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Zitat von SIDO-MASKE-X: Zitat von Prince87: Es ist alles erlaubt, du darfst dich nur net erwischen lassen 
ja du kannst sogar nackt fahren....solangs keiner sieht / polizei ruft
bin schonmal nackt fahrrad gefahren, ziemlich schenll sogar, war angetrunken, tat aber ned gut, neben dem kater hatt ich dann auchnoch schmerzen an den eiern, wegem sattel!
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pfuhl65 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 13:48 Uhr
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Zitat von PBoy: Zitat von SIDO-MASKE-X: Zitat von Prince87: Es ist alles erlaubt, du darfst dich nur net erwischen lassen 
ja du kannst sogar nackt fahren....solangs keiner sieht / polizei ruft
bin schonmal nackt fahrrad gefahren, ziemlich schenll sogar, war angetrunken, tat aber ned gut, neben dem kater hatt ich dann auchnoch schmerzen an den eiern, wegem sattel!
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PBoy
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 13:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.04.2008 um 13:49 Uhr
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was, es war dunkel, glaub september und aaaaaarsch kalt!
ztum glück gehts den glocken wieder gut^^
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Kegel_91 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 14:51 Uhr
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einfach am handy musik anmachen und in helm nei schieben
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PBoy
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 15:40 Uhr
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Zitat von Kegel_91: einfach am handy musik anmachen und in helm nei schieben
dann heißts ich hätt sogar telefoniert!!!!!!
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 15:41 Uhr
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Zitat von PBoy: Zitat von Kegel_91: einfach am handy musik anmachen und in helm nei schieben
dann heißts ich hätt sogar telefoniert!!!!!!
darf man doch -.-
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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PBoy
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 15:45 Uhr
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what?
ma darf ned beim fahren telefonieren!
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