Mjolnir - 42
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Geschrieben am: 01.11.2006 um 19:21 Uhr
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Zitat von Hans_Wurschd: Zitat: Schade, dass es für sowas nicht die TODESTRAFE gibt.
des triffts aufn punkt!
Früher gab es die Pest - heute bibt es Hip Hop
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 01.11.2006 um 19:38 Uhr
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Zitat von rui-san: was hier wieder für müll gelabert wird!
1) hatte das gericht wohl deutlich mehr fakten als ihr
2) ist todesstrafe definitv nicht der richtige weg
3) er kommt in die psychatrie. entlich mal ein sinnvolles urteil
also spielt euch hier nicht zu richten auf, sonst können wir ja gleich die leute von den dorfangehörigen an bäumen vor dem dorf hängen lassen... oh man, wie bekommt man eigentlich so ne scheisse in seinen kopf...
Wenigstens eine kleine Minderheit hier ist noch vernünftig.
Wie kann man sich hier anmaßen genauso viel zu wissen wie der/die Richter des Verfahrens? Das ist schlichtweg unmöglich.
Ebenso ist es schwachsinn die Todesstrafe zu verhängen: Was bringt es dem Opfer wenn man seinen Möder ermordet? Nichts!!!!
Es hilft lediglich das Gewalt und Mord weiterhin an der Tagesordnung bleiben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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ONKELZ_89 - 36
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Geschrieben am: 01.11.2006 um 19:56 Uhr
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unsere verdammt reierung bestraft
aufrechte bürger die für ihre überzeugung in den bau wandern
aber perwere, mörder usw. kommen so gut wie davon
naja meine meinung nach sollte solchen leuten das recht auf leben enzogen werden ..........
also in diesem sinne
nen gutes neues
KÄMPFE UM DAS WAS DIR WICHTIG IST AUCH WENN DU ES SCHON LÄNGST VERLOREN HAST!!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 02.11.2006 um 00:28 Uhr
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Zitat von ONKELZ_89: unsere verdammt reierung bestraft
aufrechte bürger die für ihre überzeugung in den bau wandern
aber perwere, mörder usw. kommen so gut wie davon
Wo werden denn "aufrechte Bürger" (was immer das in deinen Augen sein mag) für ihre Überzeugung bestraft?
Was gibt einem Richter das Recht Menschen das Recht auf Leben zu entziehen?
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" lautet §1 unserer Verfassung. Und dabei sollte es auch bleiben! Mit dem Tod von Menschen kann weder ein Verbrechen gesühnt noch wieder gut gemacht werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 02.11.2006 um 23:11 Uhr
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Zitat von rui-san: was hier wieder für müll gelabert wird!
1) hatte das gericht wohl deutlich mehr fakten als ihr
2) ist todesstrafe definitv nicht der richtige weg
3) er kommt in die psychatrie. entlich mal ein sinnvolles urteil
also spielt euch hier nicht zu richten auf, sonst können wir ja gleich die leute von den dorfangehörigen an bäumen vor dem dorf hängen lassen... oh man, wie bekommt man eigentlich so ne scheisse in seinen kopf...
Joar ganz grosses Kino, die Psychatrie.. der Laden wo man schnell rauskommt sobald der Psychater meint man sei wieder "normal", oder auch der Laden wo die ganzen Kinderschänder auch hinkommen, und das erste was sie nach ihrer Freilassung machen ist sich ein Kind schnappen.
Ist die Psychatrie nicht auch der Laden wo man am schnellsten freigang bekommt und leicht mal kurz abhauen kann?
Mord ist unverzeichlich. Und Kindermord erst recht. Das Kind war 3 Jahre alt?
Gehen wir von einer Durchschnittlichen Lebenserwartung von 68 Jahren aus. Dann haben diese dem Kind durch das beenden des Lebens 65 Jahre Leben geraubt. Ein gerechter Ausgleich währe doch in diesem Fall mindestens 65 Jahre Zuchthaus.. (ja Zuchthaus.. unsere Gefängnisse heutzutage sind doch schon luxuriöser als ne Unterschicht Wohnung.. :rolleyes: )
4 words 4 u STFU!
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apache - 44
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Geschrieben am: 03.11.2006 um 12:38 Uhr
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Es gibt andere alternativen als die Todesstrafe.
Öffenliche demütigung ist doch brutaler als die todesstrafe...
Und im knast haben die es auch nicht leicht.
Auch im Gefängnis gibt es TV...
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.11.2006 um 15:33 Uhr
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Zitat von apache: Es gibt andere alternativen als die Todesstrafe.
Öffenliche demütigung ist doch brutaler als die todesstrafe...
Und im knast haben die es auch nicht leicht.
Auch im Gefängnis gibt es TV...
Also manche hier haben in meinen Augen krankere Gedanken als die Täter *kopfschüttel*:
Ihr solltet alle mal wieder den ersten Teil des BGB durchlesen:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Öffentliche Demütigung ist jawohl mehr als nur die Würde angetastet.
Ich finde solche Äußerungen wirklich das Allerletzte!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Rocker_84 - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.11.2006 um 16:53 Uhr
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Ich sag nur ein Baum, ein Strick, ein ....genick!
Wer sich an Kindern vergreift hätte es nicht besser verdient!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 00:11 Uhr
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Zitat von Rocker_84: Ich sag nur ein Baum, ein Strick, ein ....genick!
Wer sich an Kindern vergreift hätte es nicht besser verdient!
Und ich wäre dafür, dass alle wie du in psychatrische Anstalten kommen. Die Todesstrafe zurückfordern ist das Sinnloseste überhaupt!
Es ist der alte Glaube der Menschen, dass Gleiches nur mit Gleichem vergolten werden könnte. Doch wer hat denn vom Tod des Täters etwas? Es bringt keinem eine Sühnung. Es bringt nur noch mehr Leid. Auch auf Unbeteilite. Denn auch Mörder haben Mütter und Familien, von denen sie geliebt werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_Alucard_
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 00:22 Uhr
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zum thema todesstrafe
die todesstrafe wurde einst eingeführt um nach einer explodierten verbrechensrate verbrecher davon abzuhalten verbrechen zubegehen!
wenn man allein das augenmerk auf die damals meist angegebenen gründe (zeitungen) zurückblickt kann man sagen dass nur 2 gründe von bedeutung waren:
-härtere gesetze
-WIRTSCHAFTSBOOM
-mehr polizei
-bessere strategien der polizei
-strengere waffengesetze/kontrollen
beginnen wir zunächst mit "härteren gesetze"
man muss dabei berücksichtigendass es natürlich einen abschreckungseffekt hat härtere strafen (auch bis zur todesstrafe) natürlich abschreckend sind.
das gilt für zukünftige verbrecher als auch für wiederholungstäter!
in diesem zusammenhang ist natürlich auch die todesstrafe zunennen!
blicken wir doch mal auf die zahlen:
in NY wurde 1965 die todesstrafe eingeführt aber bis zum heutigen tage nich ein einzelner häftling hingerichtet, was den gleichen effekt hat wie wenn die mutter mit dem erhobenen zeigefinger voreinem steht und sagt:"das nächste mal bestrafe ich dich wirklich!"
genausowenig schreckt die todesstrafe leute ab diverse verbrechen zubegehen!
wenn wir auserhalb des staates NY gehen wurden zwar schon leute hingerichtet aber nur ca. 2% der insassen und dies auch nur nach jahrelamgen wiederaufnahme verfahren! Um dies zubegreifen muss man sich vergleichsweise eine crackgang ins gedächtnisrufen i n der die todesrate bei 7% liegt!
es ist also weniger wahrscheinlich im todesstrakt hingerichtet zuwerden als auf der straße an drogen zusterben und das schreckt natürlich auch nicht wirklich ab!!
wie ein zeitgenosse argumentierte: mit jedem hingrichteten häftlin kann man 7 morde verhindern die dieser vllt begangen hätte!
rechentr m,an dies aber hoch und vergleicht es mirt der mordrate ist diese these nicht haltbar!!
natürlich han härtere gesetze dazu geführt das die verbrechensrate zurückging wobei die todesstrafe nur einen nicht bedeutsenden teil beitrug!!
als nächstes gehen wir zum wirtschaftsboom der zu dieser zeit in den USA seinen aufschwung hatte
vieleverbrecher hatten auf einmal arbeit was dazuführte das weniger verbrechen begannen wurden da ja nun das geld verdient werden konnte!
klingt ganz gut ist aber großflächiger blödsinn
der wirtschaftsboom hat zwar die zahl der raubüberfälle drastisch verringert aber die anzahl an morden und vergewaltigungen nicht beinflusst und gerade diese verbrechen sind die die mit der todesstrafe bestraft werden!!
somit muss man sagen hat der wirtsczhaftsboom nichts mit dem zurückgehen des verbrechens zutun!!
ich werden nun die punkte mit der polizei und den waffen zusammenfassen aber nur kurz da diese weniger mit der todesstrafe zutun haben:
POLIZEI:
damals wurde die anzahl der polizisten fast verdoppelt was dazu führte das man 50% häufiger erwischt werden konnte= ein weiterer abschreckungsgrund
die strategien haben aber in dieser zeit nicht wirklich dazubeigetragen
WAffen:
dazu muss man klar überlegen in wessen hand die waffe ist!
ein waffen befürworter sagt klar das waffen leben retten wenn man sich z.B. gegen einen bewaffneten einbrecher zuwehr setzt ein waffenm gegner wird agumentieren dass waffen töten z.B. in der hand des eben erwähnten Einbrechers!!
damit kann man auch sagen dass die damaliegen waffengesetze und kontrollen die ebenfalls erhöht wurden nicht dazubeitrugen dass die verbrechensrate sank!!
Abschliesend muss man sagen:
zur senkung der verbrechensrate trugen das vermehrte polizeiaufkommen sowie die härteren gesetze NICHT aber die TODESSTRAFE!!!!!!!!!
Liebe, Enttäuschung und Tod....was sonst?!
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snoopygirl91 - 33
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 02:20 Uhr
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also ich find allgemein das wir hier in deutschland viel zu milde strafen haben !
wenn z.b. ein serienmörden mal lebenslänglich bekommt heisst das , das er nur 15 jahre eingesperrt ist (und bei guter führung vllt. sogar früher rauskommt) dabei sollte man mal bedenken das diese person menschen umgebracht hat die wahrscheinlich noch länger als 15 jahre zu leben vor hatten ! ich könnte mich über sowas tagelang aufregen !
das ist doch nicht gerecht !
und geldstrafen sind doch eh für den ar*** wen man jm. körperlich verletzt hat oda ähnliches und die person deswegen vllt. im rollstuhl sitzen muss der täter aber nur eine geldstrafe zahlen muss fühlt man sich doch verarscht !
da hat eine person einem das halbe leben erstöht und muss nur geld zahlen dan ist alles wieder ok ! neeeeeneee des versteh ich einfach nicht !
King Kong Ain't Got Shit On Me xD
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 09:34 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von rui-san: was hier wieder für müll gelabert wird!
1) hatte das gericht wohl deutlich mehr fakten als ihr
2) ist todesstrafe definitv nicht der richtige weg
3) er kommt in die psychatrie. entlich mal ein sinnvolles urteil
also spielt euch hier nicht zu richten auf, sonst können wir ja gleich die leute von den dorfangehörigen an bäumen vor dem dorf hängen lassen... oh man, wie bekommt man eigentlich so ne scheisse in seinen kopf...
Wenigstens eine kleine Minderheit hier ist noch vernünftig.
Wie kann man sich hier anmaßen genauso viel zu wissen wie der/die Richter des Verfahrens? Das ist schlichtweg unmöglich.
Ebenso ist es schwachsinn die Todesstrafe zu verhängen: Was bringt es dem Opfer wenn man seinen Möder ermordet? Nichts!!!!
Es hilft lediglich das Gewalt und Mord weiterhin an der Tagesordnung bleiben.
es sind aber auch immer die gleichen paar leute die vernunft bewahren können.
man könnte jetzt wieder versuchen zu argumentieren dass jedes leben das uns nicht in die (rechts-)ordnung passt auszulöschen oder möglichst lang einsperren mit der menschenwürde nicht vereinbar ist...
aber die todesstrafenforderer hier wollen in guter alter faschistentradition ja auch die menschenwürde in solchen fällen aberkennen.
#phipsil ab.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 14:24 Uhr
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Zitat von snoopygirl91:
und geldstrafen sind doch eh für den ar*** wen man jm. körperlich verletzt hat oda ähnliches und die person deswegen vllt. im rollstuhl sitzen muss der täter aber nur eine geldstrafe zahlen muss fühlt man sich doch verarscht !
da hat eine person einem das halbe leben erstöht und muss nur geld zahlen dan ist alles wieder ok ! neeeeeneee des versteh ich einfach nicht !
Genau was ich oben angesprochen haben: Dieser urzeitliche Glaube von Menschen, dass Gleichem mit Gleichem vergolten werden muss.
Wir sollten endlich davon loskommen! Wie soll die Welt denn sonst friedlich werden.
Auch Mörder können sich bessern!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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ne6on - 35
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.11.2006 um 14:43 Uhr
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Zitat von Cymru: Ihr solltet alle mal wieder den ersten Teil des BGB durchlesen: gesagt - getan:
"Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Es ist in Deutschland Alltag, dass einem gewisse Grundrechte abgesprochen werden, warum also nicht nicht auch die Würde?
Dess weiterem kann ein mensch durchaus würdevoll bei seiner Hinrichtung sterben, ich sehe dort absolut keinen Wiederspruch.
Dessweiterem ist ein zivilisierter Umgang mit der Todestrafe keinesfalls barbarisch, sondern lediglich effizient
gottfrei
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 04.11.2006 um 14:51 Uhr
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Zitat von snoopygirl91:
und geldstrafen sind doch eh für den ar*** wen man jm. körperlich verletzt hat oda ähnliches und die person deswegen vllt. im rollstuhl sitzen muss der täter aber nur eine geldstrafe zahlen muss fühlt man sich doch verarscht !
falsch. §226 I 3. StGB. Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
absichtlich oder wissentlich nicht unter drei jahren...
#phipsil ab.
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