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Forum / Politik und Wirtschaft
Rechtsextreme Kriminalität

sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 12:56 Uhr
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Zitat von TooTall: Zitat von drunkpunk: Zitat von TooTall:
und da wäre dann nciht zuletzt die frau zypries zu erwähnen die ja als erste mit dieser StGB änderung gedroht hat zu erwähnen, und unsere liebe justizministerin hat mit dieser aussage ja wie du shcon gesagt hast einige anhänger gefunden...
ich werd meine buttons, patches, shirts, etc. weiter tragen, und nciht wie der herr staatsanwalt aus stuttgart meint weil es "eine modeerscheinung" ist...
Ich hab meine Anzeige schon 
Ich wart erstma das Urteil ab 
naja solange der BGH nciht entschieden hat können se dir eigentlich gar nix 
wenn de meinsch... eigtl. können se bis zum BGH urteil machen was se wollenn... aber was hat des mitm thema zum tun?
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 12:57 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Pavel18: Der Vergleich zu Linksextremen Straftaten fällt ungünstig für die Rechtsextremen aus- hauptsächlich weil es in ihrem Bereich Propagandadelikte gibt. Wenn jemand Modelflugzeuge mit Orginal Hoheitszeichen verkauft ist das z.B. auch ne rechtsextreme Straftat.
Nach §86 StGB Abs. 3 dürfte der erwerb und das Aufbauen von Modellflugzeugen doch eher selten unter die Strafbarkeit fallen.
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
bla bla bla... was hilft des? wenn n briefmarkenhändler im schaufenster keine briefmarken mit hakenkreuze ausstellen darf und weil er s eben gmacht hat unter rechtsextremestische straftaten fällt?
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 13:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.01.2007 um 13:22 Uhr
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Wenn du's gelesen hättest, wüsstest du, dass es auf den Hintergrund ankommt...
Einfaches zur Schau stellen ist nunmal nicht mehr. Für Historische Reproduktion (bspw. Zeittafel mit Briefmarken, Modelflugzeuge in einer Reihe weiterer Flugzeuge, etc) dürfte mit nem halbwegs guten Anwalt kaum ein Problem darstellen.
Ach und was das hilft - das is geltendes recht.
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 13:34 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Wenn du's gelesen hättest, wüsstest du, dass es auf den Hintergrund ankommt...
Einfaches zur Schau stellen ist nunmal nicht mehr. Für Historische Reproduktion (bspw. Zeittafel mit Briefmarken, Modelflugzeuge in einer Reihe weiterer Flugzeuge, etc) dürfte mit nem halbwegs guten Anwalt kaum ein Problem darstellen.
Ach und was das hilft - das is geltendes recht.
also ich weis von nem konkreten fall in dem n briefmarkenhändler verurteilt wurde weil er im schaufenster neben zahlreichen anderen historischen briefmarken au hakenkreuzbriefmarken hatte...
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 13:39 Uhr
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Das ist leider momentan n Ziemlicher Trend (siehe auch nix-gut) und der ist falsch. Geschichte zu zeigen darf eigentlich nie verboten werden, Organisationen wie die NSDAP zu verherrlichen über ihre symbolik schon.
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 13:40 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Das ist leider momentan n Ziemlicher Trend (siehe auch nix-gut) und der ist falsch. Geschichte zu zeigen darf eigentlich nie verboten werden, Organisationen wie die NSDAP zu verherrlichen über ihre symbolik schon.
eigtl. sind verbote von symbolen allgemein falsch.. des bekämpft net die ursache sondern nur des was ma sieht
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 14:08 Uhr
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Zitat von sam-johnson: Zitat von Klischeepunk: Das ist leider momentan n Ziemlicher Trend (siehe auch nix-gut) und der ist falsch. Geschichte zu zeigen darf eigentlich nie verboten werden, Organisationen wie die NSDAP zu verherrlichen über ihre symbolik schon.
eigtl. sind verbote von symbolen allgemein falsch.. des bekämpft net die ursache sondern nur des was ma sieht 
Gut darüber kann man wieder diskutieren, aber ich denke das Verbot im zusammenhang mit der Verherrlichung/Propaganda ist nicht die dümmste Sache, da es ermöglicht gewisse einschränkungen in Zusammenhang mit propagandistischem Schriftwerk durchzusetzen.
Nur mal als Fallbeispiel: Wo würdest du eine Partei ansiedeln die ein - natürlich verfassungskonform - mitte rechts bis rechts Programm hat und NSDAP heisst und als Symbol bspw. eben das Hakenkreuz verwendet. Welches Publikum erwartest du, wann würdest du dich dieser Partei anschliessen?
Gehn wir mal davon aus, da war nicht nur ein Mensch mit etwas makaberem Humor am Werkeln, dann würde das doch einen Zulaufpunkt für rechtsextremistische Gruppen bieten, allein wegen Symbolik und Auftreten, da der Mensch ihm bekanntes eben asoziiert, daher denke ich, der Straftatbestand bei Symbolik im Bereich der Propaganda sollte durchaus gegeben/möglich sein.
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 14:23 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von sam-johnson: Zitat von Klischeepunk: Das ist leider momentan n Ziemlicher Trend (siehe auch nix-gut) und der ist falsch. Geschichte zu zeigen darf eigentlich nie verboten werden, Organisationen wie die NSDAP zu verherrlichen über ihre symbolik schon.
eigtl. sind verbote von symbolen allgemein falsch.. des bekämpft net die ursache sondern nur des was ma sieht 
Gut darüber kann man wieder diskutieren, aber ich denke das Verbot im zusammenhang mit der Verherrlichung/Propaganda ist nicht die dümmste Sache, da es ermöglicht gewisse einschränkungen in Zusammenhang mit propagandistischem Schriftwerk durchzusetzen.
Nur mal als Fallbeispiel: Wo würdest du eine Partei ansiedeln die ein - natürlich verfassungskonform - mitte rechts bis rechts Programm hat und NSDAP heisst und als Symbol bspw. eben das Hakenkreuz verwendet. Welches Publikum erwartest du, wann würdest du dich dieser Partei anschliessen?
Gehn wir mal davon aus, da war nicht nur ein Mensch mit etwas makaberem Humor am Werkeln, dann würde das doch einen Zulaufpunkt für rechtsextremistische Gruppen bieten, allein wegen Symbolik und Auftreten, da der Mensch ihm bekanntes eben asoziiert, daher denke ich, der Straftatbestand bei Symbolik im Bereich der Propaganda sollte durchaus gegeben/möglich sein.
er isch ja gegeben... aber die ultimative lösung zur lösung (wie dumm 2 mal lösung hintereinander... egal) des problems isch s wohl net...
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 14:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.01.2007 um 14:28 Uhr
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Keine Frage da hast du sicherlich Recht. Ich halte es zum momentanen Zeitpunkt trotzdem für eine Notwendigkeit. Falls du bessere Ansätze hast werde ich sie mirallerdings gern anhören
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 14:29 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Keine Frage da hast du sicherlich Recht. Ich halte es zum momentanen Zeitpunkt trotzdem für eine Notwendigkeit. Falls du bessere Ansätze hast werde ich sie mirallerdings gern anhören
bessere ansätze für was? naja dass hakenkreuze halt besonders au aufs ausland nen schlechten eindruck machen isch klar... aber im prinzip setzt ma durch des verbot dem ganzen doch nur ne maske auf...
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 14:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.01.2007 um 14:34 Uhr
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Nein ich meine bessere Ansätze die Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda zu verhindern ausser durch Strafrechtliche verfolgung. Direct Action wäre wieder Thema Selbstjustiz und wird in Gewalt ausarten die du offensichtlich nicht willst, also wie sollte man Handeln?
Was sollte man tun?
Im Prinzip "Wie kann man gegen rechtsextreme Kriminalität in Propagandaform vorgehen?"
/e: versuch mal auf den Post des Threaderstellers einzugehn und die fragen zu beantworten, das würde uns vielleicht schon weiterbringen :)
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ThuleNations - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 17:29 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Wenn du's gelesen hättest, wüsstest du, dass es auf den Hintergrund ankommt...
Einfaches zur Schau stellen ist nunmal nicht mehr. Für Historische Reproduktion (bspw. Zeittafel mit Briefmarken, Modelflugzeuge in einer Reihe weiterer Flugzeuge, etc) dürfte mit nem halbwegs guten Anwalt kaum ein Problem darstellen.
Ach und was das hilft - das is geltendes recht.
Dazu möcht ich mal was sagen, es gab im Zeitschriftenhandel vor 2 jahren oder letztes Jahr eine Reihe von Modellflugzeugen in der auch eine Messerschmitt Me-109 enthalten war, diese zierte, da sie ja originalgetreu sein sollte, ein kleines etwa 1 cm großes Hakenkreuz am Heck, alle eingezogen, es gab ein Verkaufsverbot!
Zum Thema muss ich sagen, ist kein Wunder bei der Ausländerproblematik in die viele jugendliche Schüler geraten!
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Pavel18 - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 17:42 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Pavel18: Der Vergleich zu Linksextremen Straftaten fällt ungünstig für die Rechtsextremen aus- hauptsächlich weil es in ihrem Bereich Propagandadelikte gibt. Wenn jemand Modelflugzeuge mit Orginal Hoheitszeichen verkauft ist das z.B. auch ne rechtsextreme Straftat.
Nach §86 StGB Abs. 3 dürfte der erwerb und das Aufbauen von Modellflugzeugen doch eher selten unter die Strafbarkeit fallen.
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Es sind ja nun schon einige User aufgetaucht, die aus eigener Erfahrung meine Aussage bestätigen können. Ich sehe nicht wo dieses Gesetz den Verkauft der betreffenden Flugzeuge erlaubt. Es wäre zwar sicherlich mögich, diese unter Kunst oder Berichterstattung über die Geschichte einzuordnen, aber genauso nicht. Da ist viel Ermessenspielraum, der auch genutzt wird. Das zeigt u.a. auch der aufseheneregende Prozess gegen einen Jugendlichen, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz an der Jacke hatte. Selbst solches- ganz klar nicht verherrlichendes- kann belangt werden. Das zeigt auch, dass es inzwischen Tendenzen gibt, die nicht auf den Kontext, in dem ein Hakenkreuz gezeigt wird, eingehen, sondern auf das Hakenkreuz an sich.
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 18:18 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Nein ich meine bessere Ansätze die Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda zu verhindern ausser durch Strafrechtliche verfolgung. Direct Action wäre wieder Thema Selbstjustiz und wird in Gewalt ausarten die du offensichtlich nicht willst, also wie sollte man Handeln?
Was sollte man tun?
Im Prinzip "Wie kann man gegen rechtsextreme Kriminalität in Propagandaform vorgehen?"
/e: versuch mal auf den Post des Threaderstellers einzugehn und die fragen zu beantworten, das würde uns vielleicht schon weiterbringen :)
genau so wie auf linksextreme
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.01.2007 um 18:20 Uhr
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Zitat von sam-johnson: Zitat von Klischeepunk: Nein ich meine bessere Ansätze die Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda zu verhindern ausser durch Strafrechtliche verfolgung. Direct Action wäre wieder Thema Selbstjustiz und wird in Gewalt ausarten die du offensichtlich nicht willst, also wie sollte man Handeln?
Was sollte man tun?
Im Prinzip "Wie kann man gegen rechtsextreme Kriminalität in Propagandaform vorgehen?"
/e: versuch mal auf den Post des Threaderstellers einzugehn und die fragen zu beantworten, das würde uns vielleicht schon weiterbringen :)
genau so wie auf linksextreme 
Und wie kann man gegen extreme Kriminalität in Propagandaform vorgehen? ;)
Ich hoffe jetzt sind alle Fälle eingeschlossen? :)
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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