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Forum / Politik und Wirtschaft
NPD

12thMonkey - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 18.05.2008 um 12:25 Uhr
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IMHO schuetzt der verfassungsschutz eben die angesprochenen grundrechte des Menschen. Die verfassung ist das Ganze also Grungesetz, Strafrecht etcp.pp.
"I thought what I'd do was, I'd pretend I was one of those deaf-mutes."
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maxpower89 - 36
Profi
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Dabei seit 12.2006
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Geschrieben am: 18.05.2008 um 18:16 Uhr
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Zitat von KSNU: Zitat von DjKoma: Zitat von Gerstner:
Der Punkt ist doch, dass von der NPD selber, obwohl sie es immer wieder groß Kund tut, keine wirkliche alternative Lösung zu unseren aktuellen Problemen geboten werden, die sich mit der Verfassung zu 100% vereinbaren lassen. Das ist Fakt.
Auch wenn ich von der NPD nichts halte, so kann das trotzdem nicht als Argument gegen die NPD verwendet werden. Denn was die verfassungsfeindlichkeit angeht ist die CDU derzeit auch groß dabei.
jetzt fangt blos nicht wieder mit der verfassung an - WIR HABEN KEINE - deutschland hat seit 1945 keine verfassung mehr sondern nur noch ein GRUNDGESETZ - also fangt blos nicht wieder damit an
ach ja noch ne kleine anregung - was schütz eigentlich der verfassungsschutz
Nun ja, nur weil die Verfassung nicht "Verfassung" heißt, hat Deutschland keine Verfassung, oder was?! Das ist doch Schwachsinn! Das Grundgesetz ist die Verfassung, nur dass es nicht Verfassung heißt. Nazis sind auch Idioten, aber keiner von denen heißt wirklich "Idiot". Könnte man ja auch mal ändern ...
Hart aber unfair!
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Bierzelt - 35
Experte
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Geschrieben am: 18.05.2008 um 23:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.05.2008 um 23:27 Uhr
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Zitat von KSNU: Zitat von DjKoma: Zitat von Gerstner:
Der Punkt ist doch, dass von der NPD selber, obwohl sie es immer wieder groß Kund tut, keine wirkliche alternative Lösung zu unseren aktuellen Problemen geboten werden, die sich mit der Verfassung zu 100% vereinbaren lassen. Das ist Fakt.
Auch wenn ich von der NPD nichts halte, so kann das trotzdem nicht als Argument gegen die NPD verwendet werden. Denn was die verfassungsfeindlichkeit angeht ist die CDU derzeit auch groß dabei.
jetzt fangt blos nicht wieder mit der verfassung an - WIR HABEN KEINE - deutschland hat seit 1945 keine verfassung mehr sondern nur noch ein GRUNDGESETZ - also fangt blos nicht wieder damit an
ach ja noch ne kleine anregung - was schütz eigentlich der verfassungsschutz
Aber warum wie keine Verfassung haben weist du nicht du Bolzen?
War ja klar
Wie haben keine Verfassung da das Grundgesetz in seiner Form nur so lange bestehen sollte wie Deutschland geteilt war (Mann hätte es ja auch -Vorläufigeverfassung- nennen können, hört sich aber scheiße an). Nun als der Tag X nun da war, war man aber mit dem Grundgesetz wie es nun war sehr zufrieden und das Teil jetzt Verfassung zu nennen wäre ein gewaltiger bürokratischer Aufwand gewesen und man hats halt einfach so gelassen. Ist ja auch egal. Des ist wie Laptop und Notebook.
Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?
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redandblack - 37
Profi
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Geschrieben am: 18.05.2008 um 23:31 Uhr
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Zitat von Bierzelt: Zitat von KSNU:
jetzt fangt blos nicht wieder mit der verfassung an - WIR HABEN KEINE - deutschland hat seit 1945 keine verfassung mehr sondern nur noch ein GRUNDGESETZ - also fangt blos nicht wieder damit an
ach ja noch ne kleine anregung - was schütz eigentlich der verfassungsschutz
Aber warum wie keine Verfassung haben weist du nicht du Bolzen?
War ja klar
Wie haben keine Verfassung da das Grundgesetz in seiner Form nur so lange bestehen sollte wie Deutschland geteilt war (Mann hätte es ja auch -Vorläufigeverfassung- nennen können, hört sich aber scheiße an). Nun als der Tag X nun da war, war man aber mit dem Grundgesetz wie es nun war sehr zufrieden und das Teil jetzt Verfassung zu nennen wäre ein gewaltiger bürokratischer Aufwand gewesen und man hats halt einfach so gelassen. Ist ja auch egal. Des ist wie Laptop und Notebook.
Eben. Auszug aus Wikipedia: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, als [!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!] VERFASSUNG [!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!] des deutschen Staates, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerstner - 43
Champion
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Geschrieben am: 20.05.2008 um 08:15 Uhr
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Zitat von KSNU: Zitat von BeZed: Zitat von SkillOr45: Zitat von neojesus:
Ich glaube nicht das die NPD ein 3.Reich aufbaut, die sind schlicht und einfach nicht raffiniert genug. Aber wenn sie in 1Amtsperiode mit im Bundestag sitzen, nicht unbedingt in der Regierung, aber im Bundestag, dann werden vielleicht auch die etablierten Parteien sich der Probleme die man mit einigen, nicht allen, Ausländern hat vielleicht bewußt, und unternimmt noch etwas, bevor es zu spät ist.
Bist du dir sicher, dass die NPD in einer geeigneten Art und Weise auf die Probleme mit Ausländern hinweisen kann? Ich denke, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Die NPD hat außer Hassparolen nicht viel auf dem Kasten. Probleme bei der Integration von und Kooperation mit Ausländern würden dann doch gar nicht zur Debatte stehen.
Und für was soll es denn zu spät sein? Ist Deutschland etwa ein Hexenkessel, der in den nächsten Jahren zu explodieren droht?
wollt ihr warten bis wir hier amerikanische zustände haben - dann ist es zu spät
Und du hast natürlich die ultimative Lösung damit es nicht so wird... Alles klar....
Kehr du erst mal vor deiner eigenen Haustüre!
HipHop is for fat little Kids
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hot-bunny88 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 00:36 Uhr
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Zitat: Ohne demokratische Grundlage
Rostocker Jura-Professor gegen Ablehnung von NPD-Kandidaten
Der Rostocker Jura-Professor, Ralph Weber, selbst CDU-Mitglied wandte sich breiteits am 7. April mit einem Brief, der den Briefkopf der Universität Rostock trägt, an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da er für die Ablehnung der NPD-Kandidaten zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern keine rechtliche Grundlage sieht. Auch sonst ist er von der Haltung des CDU-Ministers sehr enttäuscht, da er sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen auseinandersetzt.
Rechtlich argumentiert er, daß die Wählbarkeit für öffentliche Ämter mit dem Beamtenrecht nicht zu verknüpfen ist. Die Heranziehung des Landesbeamtengesetzes erscheine grotesk und stelle einen Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung dar.
Weber stellt weiterhin fest, daß "solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde; kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen und/oder Parteien nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden."
Doch auch ein Parteiverbot, ersetzt laut Weber niemals die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung. Sollte künftig weiterhin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen politischen Meinungen von Seiten der CDU stattfinden, und diese nicht zu demokratischen Grundlagen zurückkehren, so fordert Weber Innenminister Caffier auf, solle er auch die eigene Partei auf derartige "rechte Gesinnungen" durchforsten. Abschließend schreibt er an Caffier:
"Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig, die für Sie anscheinend bereits ausreichend wäre, um mich von der Tätigkeit in Vereinen und öffentlichen Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern fern zu halten."
Michael Andrejewski, abgelehnter NPD-Landratskandidat, bewertete die Aussagen, Webers als, "wunderbare Begründung für die Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses". Es spreche für sich selbst, daß die Rechtswidrigkeit nun von einem Vertreter der Universität Rostock mehr oder weniger offiziell angeprangert werde, eine Wiederholung der Wahlen werde nun noch wahrscheinlicher.
"Ich hoffe Professor Weber hält dem, nun auf ihn einstürzenden, öffentlichen Druck stand."
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Sehr schön Herr Professor Weber!
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cCcXcCc - 116
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 10:19 Uhr
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aber echt
ALLAH Türkü ve Müslümani Korusun!!!!
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Bierzelt - 35
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 12:13 Uhr
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Zitat von hot-bunny88:
Zitat: Ohne demokratische Grundlage
Rostocker Jura-Professor gegen Ablehnung von NPD-Kandidaten
Der Rostocker Jura-Professor, Ralph Weber, selbst CDU-Mitglied wandte sich breiteits am 7. April mit einem Brief, der den Briefkopf der Universität Rostock trägt, an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da er für die Ablehnung der NPD-Kandidaten zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern keine rechtliche Grundlage sieht. Auch sonst ist er von der Haltung des CDU-Ministers sehr enttäuscht, da er sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen auseinandersetzt.
Rechtlich argumentiert er, daß die Wählbarkeit für öffentliche Ämter mit dem Beamtenrecht nicht zu verknüpfen ist. Die Heranziehung des Landesbeamtengesetzes erscheine grotesk und stelle einen Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung dar.
Weber stellt weiterhin fest, daß "solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde; kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen und/oder Parteien nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden."
Doch auch ein Parteiverbot, ersetzt laut Weber niemals die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung. Sollte künftig weiterhin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen politischen Meinungen von Seiten der CDU stattfinden, und diese nicht zu demokratischen Grundlagen zurückkehren, so fordert Weber Innenminister Caffier auf, solle er auch die eigene Partei auf derartige "rechte Gesinnungen" durchforsten. Abschließend schreibt er an Caffier:
"Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig, die für Sie anscheinend bereits ausreichend wäre, um mich von der Tätigkeit in Vereinen und öffentlichen Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern fern zu halten."
Michael Andrejewski, abgelehnter NPD-Landratskandidat, bewertete die Aussagen, Webers als, "wunderbare Begründung für die Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses". Es spreche für sich selbst, daß die Rechtswidrigkeit nun von einem Vertreter der Universität Rostock mehr oder weniger offiziell angeprangert werde, eine Wiederholung der Wahlen werde nun noch wahrscheinlicher.
"Ich hoffe Professor Weber hält dem, nun auf ihn einstürzenden, öffentlichen Druck stand."
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Sehr schön Herr Professor Weber! 
Sind ja bestimmt objektive Nachrichten. xD Wenn sie schon auf der Seite der NPD stehen. Ich lach mich schlapp.
Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?
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Poebbel - 35
Champion
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2328
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 12:46 Uhr
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Aber wo er recht hat ... Man kann nicht einfach Kandidaten für ein politisches Amt ablehnen nur weil einem seine Einstellung nicht passt.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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neojesus - 43
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 14:32 Uhr
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Zitat von SkillOr45: Zitat von neojesus: Zitat von SkillOr45:
Wo leben wir denn in einer Demokratie? Was hat denn das Volk zu sagen? Gar nichts.
Bsp.: Köln- Bau einer Moschee. 92% der Anwohner haben in einer Volksbefragung dagegen gestimmt, Na und! Sie bauen die Moschee trotzdem. Solche ähnlichen Fälle gibt es noch in Berlin/Neuköln, Duisburg, Stuttgart, Nürnberg, Düsseldorf, und wahrscheinlich auch noch in ein paar anderen Städten. Sorry, aber das ist schlicht gelogen. Schau dir mal die Befragungen der Kölner an. Der Volksentscheid über den Bebauungsplan ist kommunale Ebene und damit verbindlich. Hier gab es direkte Demokratie.
wo du das Beispiel Köln ansprichst, da fällt mir noch was ein:
die Kölner fanden das die Moschee zu hoch ist, und wendeten sich an die Stadtregierung. Diese entschied, dass die Moschee niedriger zu bauen sei, und wendete sich an den türkischen Architekten. Doch dieser wollte die Moschee nicht niedriger bauen, also wird die Moschee auch nicht niedriger gebaut. Schöne Demokratie, gell ! Und das Stand sogar bei uns in der Zeitung (Südwest Presse) Oh sorry, den Post hab ich ja total verpasst.
Erstmal habe nicht ich das Beispiel Köln angesprochen, sondern du.
Dann hat die "Stadtregierung" nicht gesagt, dass die Moschee niedriger zu bauen sei, das wollten Teile der CDU, aber der Bebauungsplan wurde nicht geändert oder irgend so etwas. Sonst wäre das schon verpflichtend gewesen.
Dann ist der Architekt ein sehr renommierter deutscher Architekt, also kannste das böse böse Türken gleich stecken lassen.
Und die Einwohner Kölns hatten eben die Möglichkeit sich mit direkter Demokratie gegen den Moscheenbau wehren, nur haben sie es nicht getan.
Es haben nicht genügend Kölner die Unterschriftenaktion unterstützt. Die Mehrheit hat eben kein Problem mit der Moschee und ja das ist dann Demokratie.
Also lern mal Zeitung lesen und behaupte hier nicht so einen Bullshit, so stand das mit Sicherheit nicht in der Südwestpresse.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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neojesus - 43
Profi
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 14:38 Uhr
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Zitat von Poebbel: Aber wo er recht hat ... Man kann nicht einfach Kandidaten für ein politisches Amt ablehnen nur weil einem seine Einstellung nicht passt. Na, so ganz recht hat er nicht unbedingt.
Die Darstellung der NPD ist hier ja wohl wieder ein schlechter Witz. Der eigentliche Sachverhalt wird gar nicht beschrieben. Also wie soll mensch sich so informieren.
Es gibt eine gesetzliche Grundlage für den Ausschluss, der allerdings durchaus fraglich sein könnte. Es geht hier aber in erster Linie um Beamtenrecht, da der Landrat ein Wahlbeamter ist und eben in erster Linie die administrative Leitung des Landratsamtes inne hat.
Hier im Beamtenrecht zu verlangen, dass sich der Beamte klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen muss, finde ich durchaus sinnvoll.
Allein für die administrativen Aufgaben des Landratsamtes wäre es prekär, wenn dort ein offen rassistischer, demokratiefeindlicher und sozialchauvinistischer NPDler als Leiter sitzen würde.
Der NPD Vorsitzende Udo Voigt klingt ja auch immer sehr demokratisch auf den Parteitagen: "Unser Ziel ist das Reich - unser Weg die NPD! Der Kampf um Deutschland hat begonnen!"
Aber eigentlich hat der CDU Jurist durchaus recht. Demokratisch sauber wäre es erst wirklich mit einem Verbot der NPD, das ja schon lange überfällig ist.
Spiegel Online zum NPD Parteitag
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Poebbel - 35
Champion
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 16:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.05.2008 um 16:42 Uhr
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Dann liegt da aber einfach ein Fehler in der Gesetzgebung vor. Das ist kein Grund für einen Ausschluss, dafür existiert schlicht keine stichhaltige juristische Grundlage, höchstens eine moralische. Und auf das Niveau will ich nicht. Das der Artikel nicht objektiv ist ist klar
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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hot-bunny88 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 16:54 Uhr
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Zitat von Bierzelt: Zitat von hot-bunny88:
Zitat: Ohne demokratische Grundlage
Rostocker Jura-Professor gegen Ablehnung von NPD-Kandidaten
Der Rostocker Jura-Professor, Ralph Weber, selbst CDU-Mitglied wandte sich breiteits am 7. April mit einem Brief, der den Briefkopf der Universität Rostock trägt, an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da er für die Ablehnung der NPD-Kandidaten zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern keine rechtliche Grundlage sieht. Auch sonst ist er von der Haltung des CDU-Ministers sehr enttäuscht, da er sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen auseinandersetzt.
Rechtlich argumentiert er, daß die Wählbarkeit für öffentliche Ämter mit dem Beamtenrecht nicht zu verknüpfen ist. Die Heranziehung des Landesbeamtengesetzes erscheine grotesk und stelle einen Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung dar.
Weber stellt weiterhin fest, daß "solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde; kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen und/oder Parteien nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden."
Doch auch ein Parteiverbot, ersetzt laut Weber niemals die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung. Sollte künftig weiterhin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen politischen Meinungen von Seiten der CDU stattfinden, und diese nicht zu demokratischen Grundlagen zurückkehren, so fordert Weber Innenminister Caffier auf, solle er auch die eigene Partei auf derartige "rechte Gesinnungen" durchforsten. Abschließend schreibt er an Caffier:
"Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig, die für Sie anscheinend bereits ausreichend wäre, um mich von der Tätigkeit in Vereinen und öffentlichen Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern fern zu halten."
Michael Andrejewski, abgelehnter NPD-Landratskandidat, bewertete die Aussagen, Webers als, "wunderbare Begründung für die Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses". Es spreche für sich selbst, daß die Rechtswidrigkeit nun von einem Vertreter der Universität Rostock mehr oder weniger offiziell angeprangert werde, eine Wiederholung der Wahlen werde nun noch wahrscheinlicher.
"Ich hoffe Professor Weber hält dem, nun auf ihn einstürzenden, öffentlichen Druck stand."
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Sehr schön Herr Professor Weber! 
Sind ja bestimmt objektive Nachrichten. xD Wenn sie schon auf der Seite der NPD stehen. Ich lach mich schlapp.
Nun ja, dies sind aber alles wörtliche Zitate von dem Herrn Professor Weber!
Ob du es glaubst, ist mir eigentlich auch im Endefekt egal!
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neojesus - 43
Profi
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Dabei seit 04.2003
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 19:06 Uhr
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Zitat von Poebbel: Dann liegt da aber einfach ein Fehler in der Gesetzgebung vor. Das ist kein Grund für einen Ausschluss, dafür existiert schlicht keine stichhaltige juristische Grundlage, höchstens eine moralische. Und auf das Niveau will ich nicht. Das der Artikel nicht objektiv ist ist klar  Die juristische Grundlage besteht durch einen Erlass des Innenministeriums durchaus. Es ist in Meck-Pom so, dass Wahlausschüsse Kandidaten ablehnen müssen, die sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. (Kann sein, dass hier das Beamtenrecht mit dem Demokratieprinzip kollidiert, aber automatisch verfassungswidrig ist es dadurch auch noch lange nicht, aber das wird das BVerfG entscheiden).
Wenn jetzt nur die Mitgliedschaft in der NPD der Ausschlussgrund gewesen wäre, wie es bei dem Artikel der NPD klingt, dann würde ich dir zustimmen. Ich glaube aber, dass da doch noch etwas mehr dahinter steckt. Die Kandidaten haben sich wohl schon öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und somit verfassungsfeindlich geäußert oder haben dementsprechende Vorstrafen. Daneben hätten sie sich wohl auch öffentlich von ihren ehemaligen Aussagen oder was auch immer der genaue Grund für den Ausschluss war, distanzieren können. Dann hätten sie wohl nicht ausgeschlossen werden können.
Ich kenne den Fall jetzt nicht genau, auch nichts über den Verwaltungsakt, der zum Ausschluss geführt hat. Der muss ja auch begründet gewesen sein. Da wird auch nicht nur gestanden haben, dass sie NPDler seinen und deshalb nicht wahlfähig seien.
Der Sachverhalt wird weit komplexer sein, da bin ich mir ziemlich sicher und die Darstellung ist für mich total unbrauchbar.
Auch der Jurist klingt so, als ob da auch durchaus parteiinterne Machtinteressen und Probleme in der CDU mitschwingen würden.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Poebbel - 35
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(offline)
Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 24.05.2008 um 21:22 Uhr
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Lassen wir es dabei das eigentlich keine Ahnung hat was genau da passiert ist
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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