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Forum / Politik und Wirtschaft
Kinderschänder

wandere
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 19:56 Uhr
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Denn wenn ich mir solche Aussagen anhöre oder lese frag ich mich langsam schon.
Hartloff hält Scharia-Gerichte in Deutschland für denkbar zwar nur für zivilrechtliche DInge aber trozdem. Dann könnten wir wieder juristisch in tiefe Mittelalter zurückkehren.
03.02.2012, 15:05 Uhr
Kind eigens für Missbrauch gezeugt - Eltern zu langer Haft verurteilt
was ist hier lang??
Der 27-jährige Mann aus Gelsenkirchen wurde zu acht Jahren, seine ein Jahr jüngere Partnerin aus Mönchengladbach zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Mit dem Urteil für die Frau entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den Mann hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Haft beantragt.
sorry aber Diese Personen haben auf Grund Ihrer Taten in meine Augen jedes Recht verloren.
"Non nobis, domine,non nobis, sed nomini tuo da gloriam."
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 20:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.03.2012 um 20:18 Uhr
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Zitat von wandere: Denn wenn ich mir solche Aussagen anhöre oder lese frag ich mich langsam schon.
Hartloff hält Scharia-Gerichte in Deutschland für denkbar zwar nur für zivilrechtliche DInge aber trozdem. Dann könnten wir wieder juristisch in tiefe Mittelalter zurückkehren.
Das wird immer gerne so groß als Provokation dargestellt, wenn jemand ausländisches Recht, insbesondere Scharia in Deutschland für anwendbar hält. Tatsächlich ist dies im Zivilrecht nichts ungewöhnliches, wenn Analogien gezogen werden. Dafür reicht es nur, ins Handelsrecht zu schauen: Da haben sich etwa gewisse Handelsbräuche über Jahrhunderte in Norddeutschland eingebürgert in den anderen Regionen Deutschlands nicht. In einem norddeutschen Prozess zwischen zwei Kaufleuten kann der Richter diesen Handelsbrauch dann trotzdem als anwendbar ansehen, auch wenn 70 Millionen Deutsche noch nie von ihm gehört haben.
Die Provokation solcher Aussagen basiert in sehr vielen Fällen ausschließlich auf der Uninformiertheit der meisten Bürger.
Eines sollte man sich auch klar machen: Recht ist dazu da, Menschen zu befrieden. Wenn jemand jedoch keinerlei Bezug zu einem bestimmten Recht hat, dann kann es auch nicht wirksam sein, verfehlt also seine Wirkung.
Zitat von wandere:
Kind eigens für Missbrauch gezeugt - Eltern zu langer Haft verurteilt
was ist hier lang??
Der 27-jährige Mann aus Gelsenkirchen wurde zu acht Jahren, seine ein Jahr jüngere Partnerin aus Mönchengladbach zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Mit dem Urteil für die Frau entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den Mann hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Haft beantragt.
sorry aber Diese Personen haben auf Grund Ihrer Taten in meine Augen jedes Recht verloren.
Deswegen bist du eben nicht Richter: In Deutschland gelten die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit, auch wenn ein Verbrechen noch so schrecklich und verachtenswert ist. Das unterscheidet uns nämlich vom Mittelalter, wo Willkür herrschte und man einfach Menschen als "vogelfrei" erklärt hat, wenn man ihnen jegliches Grundrecht abgesprochen hat. Unser Land dagegen hat sich bestimmte Regeln aufgestellt. An die muss er sich halten. Darin besteht moderne Justiz.
Ob die Strafen im obigen Fall angemessen sind, können wir als Unbeteiligte wohl schwer sagen. Wohl keiner von uns hatte Einblick in Ermittlungsakten oder Prozessprokotolle. Das aber bräuchten wir, um belastende wie entlastende Fakten abzuwägen. Sich dabei auf Zeitungsberichte zu verlassen, ist meist nicht so schlau. Auch wenn dort fähige Leute sitzen mögen: Ein komplexer Prozess lässt sich nicht auf eine Seite "zusammenpressen". Solange ist schon die Anklageschrift eines Staatsanwaltes in alltäglichen Prozessen um Diebstahl oder Körperverletzung.
edit:
Nachdem du die von biebe nach oben geholten Fragen bisher nicht beantwortet hast, dürfen wir nach wie vor davon ausgehen, dass dir die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte ein Dorn im Auge sind?!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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raubelefant - 40
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 20:39 Uhr
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Zitat von wandere: Zitat von Alexx91: Zitat von wandere: Wenn es Deine eigenen Kinder sind wirst Du zu solchen Dinge eine andere Einstellung haben.
Bestreitet doch auch niemand. Aber gerade deswegen soll Justiz objektiv sein.
Wenn man jetzt mal etwas abstrakter denkt. Stell dir mal vor, ich klaue Cymrus Geldbeutel und er würde mir am liebsten die Hände dafür abhacken. Ist diese Strafe gerechtfertigt? Hat man von außen nicht einen viel klareren Blick auf die ganze Chose?
Dann hättest Du Scharia recht.
"Die hadd-Strafe für Diebstahl
Art. 201 – Die hadd-Strafe ist, wie im Folgenden erläutert:
a) beim ersten Mal Abschneiden von vier Fingern der rechten Hand des Diebes von ihrem Ansatz an, so dass ihm sechs Finger und die Handfläche verbleiben;
b) beim zweiten Mal Abschneiden des linken Fußes des Diebes und zwar von unten her am Fußrist, so dass der der halbe Fuß und ein Teil des Fußballens übrig bleiben;
c) beim dritten Mal lebenslange Gefängnisstrafe;
d) beim vierten Mal, wenn der Dieb auch im Gefängnis noch stiehlt, die Todesstrafe."
Ist zum Glück bei uns noch nicht gültig.
Nur lass es bitte im Zusamenhang und nicht zerlegen.
immer dieser sinnlose seitenhieb auf die scharia.
Zitat: Zuerst einmal müssen wir wissen, was Schari´a überhaupt ist.
Schari´a ist im Prinzip einfach das religiöse Gesetz.
Die Schari´a ist ein umfassender Begriff für alle Pflichten bzw Gebote unseres Glaubens. Wir Beten in dem Sinne gemäß unserer Schari´a, Fasten ihr gemäß etc.pp
Die Schari´a umfasst einfach unser ganzes Leben, und zeigt uns auf was Fardh, Sunnah, Mandub, Mustahab, Mubah, Makruh oder Haram ist. Hiernach richten wir uns.
Das Thema das du ansprichst sind Sünden bzw. Handlungen die gemäß der Scharia haram sind auf welche es im islamischen Staat eine aus dem Quran und der Sunnah exegierte Strafe gibt (Hudud). Da es heute keinen islamischen Staat gibt, und wir schonmnal gar nicht in einem islamischen Staat (Darul Islam) leben gibt es das für uns nicht. Wir akzeptieren diese Dinge als ein Bestandteil unserer Religion, aber es ist uns verboten derartig zu handeln, denn Selbstjustiz ist im Islam verboten.
Wir leben in Darul Amman, sozusagen einem selbstgewählten Schutzzustand. Wir leben in Deutschland. Dieses Land bietet uns Schutz, und wir leben hier freiwillig, und müssen deshalb die Gesetze hier achten. Deshalb leben wir natürlich die Schari´a, aber dieser Teil der Scharia, also die Bestrafung von Straftätern ist für uns ohne belang.
Wir leben die Schari´a also, indem wir Beten, Fasten, Zakah geben, uns dem Islam gemäß kleiden und verhalten und die deutschen Gesetze befolgen u.v.m, denn dies befiehlt uns die Schari´a
Die Unterschiede im islamischen Strafrecht rühren daher, dass es im islamischen Recht allgemein Meinungsverschiedenheiten unter den 4 Rechtsschulen gibt, und auch in den Rechtsschulen ist eine Meinungsverschiedenheit nicht ausgeschlossen.
Wer freiwillig in ein nichtislamisches Land einreist, muss sich an die Abmachungen halten. In Ibn-i Abidin heißt es zu den "Die Bestimmungen des Musta'man": "Musta'man: Derjenige, der Amaan (Schutz, Sicherheit) ersucht und dem dieser gewährt wird. Im islamischen Recht ist es derjenige, der ob Muslim oder Nichtmuslim, in das Land einer anderen Nation (entweder islamische oder nicht islamische Nation, Hinzfgng) mit Amaan , also einem Pass, einreist. Wenn ein Muslim mit Amaan in das nicht-islamisches Gebiet reist, dann ist die Schädigung von Leib, Besitz und Ehre haram (verboten). Denn Muslime stehen fest zu ihren Bedingungen. [..] Denn der mit Amaan (legal) eingereiste Muslim hat eingewilligt, ihre Rechte nicht zu übertreten. Von daher ist es haram Verrat gegen sie auszuüben." (Ibni Abidin, Istanbul., Band. 8, S. 439 und 441). In Fatawayi Hindiyye ist inhaltlich dasselbe enthalten.
Ibn Batta al_Ukbari : "Weiterhin soll man vom Bürgerkrieg Abstand nehmen und sich seiner enthalten und nicht mit dem Schwert gegen die Imame (Staatshäupter) aufstehen, auch wenn sie ungerecht sind. (Der Kalif) Umar Ibn-al Chattab sprach nämlich : „Wenn man dich bedrückt, habe Geduld! Wenn man dich (eines Rechts) beraubt, habe Geduld. Und der Prophet sagte zu Abu Dharr : „Habe Geduld, selbst wenn (der Regent) ein abessinischer Sklave ist!“ " (Anmerkung: Abessinien war damals wie heute ein christliches Land)
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.03.2012 um 21:14 Uhr
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Zitat von wandere: Dann hättest Du Scharia recht.
"Die hadd-Strafe für Diebstahl
Art. 201 – Die hadd-Strafe ist, wie im Folgenden erläutert:
a) beim ersten Mal Abschneiden von vier Fingern der rechten Hand des Diebes von ihrem Ansatz an, so dass ihm sechs Finger und die Handfläche verbleiben;
b) beim zweiten Mal Abschneiden des linken Fußes des Diebes und zwar von unten her am Fußrist, so dass der der halbe Fuß und ein Teil des Fußballens übrig bleiben;
c) beim dritten Mal lebenslange Gefängnisstrafe;
d) beim vierten Mal, wenn der Dieb auch im Gefängnis noch stiehlt, die Todesstrafe."
Ist zum Glück bei uns noch nicht gültig.
Nur lass es bitte im Zusamenhang und nicht zerlegen.
Ist ja ganz nett, dass du die Scharia auswendig kennst. Aber du hast weder meine Frage beantwortet noch überhaupt verstanden, was ich damit sagen wollte.
Die Scharia ist übrigens genauso wenig objektiv wie dein "Aber wenn du Kinder hättest..."-Gequatsche.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:22 Uhr
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Zitat von Alexx91: Wenn man jetzt mal etwas abstrakter denkt. Stell dir mal vor, ich klaue Cymrus Geldbeutel und er würde mir am liebsten die Hände dafür abhacken. Ist diese Strafe gerechtfertigt? Hat man von außen nicht einen viel klareren Blick auf die ganze Chose?
Gutes Beispiel. Hatte selbst auch sowas im Kopf, mich aber nicht getraut. Es werden einem da so schnell Dinge unterstellt, wenn die Beispiele wieder nicht verstanden werden.
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:28 Uhr
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Zitat von Cymru: Es werden einem da so schnell Dinge unterstellt, wenn die Beispiele wieder nicht verstanden werden.
Na, anscheinend hat er mein Beispiel ja tatsächlich nicht verstanden.
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EroKami-sama - 19
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 19:07 Uhr
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Zitat von Baikal: Zitat von EroKami-sama: Da Leute wie Steffi, Wandere und wie sie alle heißen, ja so gerne die Todesstrafe fordern (und gerne noch ein bischen Foltern, aber ihr seit keine sadistischen Psychopathen ~ kya), würde ich mal gerne wissen ab welchen Strafmaß dann die Todesstrafe kommt. Bei vollführtem geschlechtsakt oder auch bei jegliches Betatschen im intimbereich? Was ist wenn der Kinderschänder eine Frau ist? Was wenn es ein Kind ist? Ab welchem Alter ist die Todesstrafe erlaubt? Ab welchen Alter ist jemand kein kind mehr und die Vergewaltigung ist nicht mehr so schlimm? Was wenn der Täter ein Verwandter ist? ("Mama, was passiert nun mit Papa?" - "Papa wird hingerichtet und die Rechten schauen wuild wichsend zu.") Will mir garnicht vorstellen wie das für das Kind ist. Aber hier wird ja mit solchen Forderungen nur an das wohl des Kindes gedacht und hat nichts mit perversen folter und Rachemotiven zu tun. Klügster und gewissenhaftester Beitrag in Team Ulm!!!!!!!!! Die meisten schreiben einfach nur Müll und das in jedem Alter!
Ich fühle mich ein bischen schlecht dabei wenn ich für etwas gelobt werde was ich nicht bin. Die meißten die mich kennen wissen dass Gewalt und Sadismus mir liegen. Ich hasse eben Heuchlerei, jemand kann ruhig für die Todesstrafe sein, aber diese im Namen der Gerechtigkeit als Ultima Ratio zu sehn finde ich widerwertig. Für mich wäre das ein Versagen und nichts weswegen man sich freuhen sollte. Wenn wir zu schlecht sind um präventiv zu wirken und zu schlecht um Wiederholungstaten zu verhindern und deswegen aufgrund dieser Realitäten uns zu solchem Verhalten gezwungen sehn, dann ist das okay, sich damit aber zufrieden zu geben ist es definitiv nicht.
Zitat von Alexx91: Loli-Liebhaber sollten sich hüten. Da wird man an nur einem Ei aufgehängt. Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
REMOVE LUNARIANS.
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 19:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2012 um 19:39 Uhr
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Zitat von EroKami-sama: Da Leute wie Steffi, Wandere und wie sie alle heißen, ja so gerne die Todesstrafe fordern (und gerne noch ein bischen Foltern, aber ihr seit keine sadistischen Psychopathen ~ kya), würde ich mal gerne wissen ab welchen Strafmaß dann die Todesstrafe kommt. Bei vollführtem geschlechtsakt oder auch bei jegliches Betatschen im intimbereich? Was ist wenn der Kinderschänder eine Frau ist? Was wenn es ein Kind ist?
Ich sage es mal ganz unverschämt: Eine Frau bekommt nur ne Gefängnisstrafe, bei einem Kind wünscht man sich, das das Strafmündigkeitsalter auf 11 herabgesetzt wird, und bei Männern als Täter die Todesstrafe.
Warum?
Weil Männer einen Schwanz haben, und weiße Soße herauskommt. Und alles Sperma, was NICHT mit einer Frau in Berührung kommt, ist sofort als widerlich und pervers usw. einzustufen. Und Kinder sind ja unser alles Heiligtum. Zitat v. Helen Lovejoy "Kann den bitte nur einer an die Kinder denken?"
Ich treibe es noch weiter, da ich Tabus nicht kenne: Was, wenn jemand das Kind nicht mit weißer Soße vollkleckert, sondern mit brauner Soße? Szenario: Heimleiter seilt sich im Bett eines kleinen Mädchens ab aus >nicht< sexuellen Gründen.
Ist das dann auch Vergewaltigung oder ein anderes hochkriminelles Delikt, und muss man den Täter dann den Anus zuschnüren, damit er nie wieder scheißen kann, oder gleich hinrichten?
Ab hier werden die meisten Bildzeitungskonsumenten denken (Hallo, Wandere): "Na klar! Er hat was mit dem Kind gemacht, das voll eklig und buuhuu ist, blablabla." Genau diese Mentalität kotzt mich an.
Wenn ihr alle es wirklich besser wisst, als die hochstudierten Psychologen und Rechtswissenschaftler, dann bitte: Wandert in ein anderes Land aus, und lasst unseren Rechtsstaat in Frieden.
Achja: Fordert auch für mich die Todesstrafe! Ich schaue nicht den Reiterinnen auf den Lamas zu, sondern begaffe die Lamas, außerdem bin ich tabulos und Alkoholabstinenzler.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 19:46 Uhr
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Zitat von EroKami-sama: Zitat von Alexx91: Loli-Liebhaber sollten sich hüten. Da wird man an nur einem Ei aufgehängt. Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
Deswegen auch an nur einem.
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EroKami-sama - 19
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 20:46 Uhr
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Zitat von Alexx91: Zitat von EroKami-sama: Zitat von Alexx91: Loli-Liebhaber sollten sich hüten. Da wird man an nur einem Ei aufgehängt. Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
Deswegen auch an nur einem.
Im Grunde sind das die einzigsten die an die kinder denken^^
REMOVE LUNARIANS.
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39 - 30
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 21:52 Uhr
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Zitat von EroKami-sama: Zitat von Alexx91: Loli-Liebhaber sollten sich hüten. Da wird man an nur einem Ei aufgehängt.
Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
Und Pedophilie nicht mit Kinderschändung. Das sind drei Paar Stiefel!
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 21:57 Uhr
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Zitat von 39: Zitat:
Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
Und Pedophilie nicht mit Kinderschändung. Das sind drei Paar Stiefel!
Vergleiche sind IMMER zulässig. Das Ergebnis ist entscheidend. Erst dort stellt sich eine Differenzierung heraus. Eine vorzeitige Differenzierung mit den Worten "nicht gleichzusetzen" ist Bullshit. Mir würde lieber ein flügelnder Satz wie "Wenn man a mit b vergleicht, stellt man fest, dass...." gefallen.
Weil da hat man sich sowohl mit beiden Dingen auseinandergesetzt (kk, Buchstaben an sich sind kein allgemeiner Beweis), als auch ein Fazit gefunden.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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39 - 30
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 22:00 Uhr
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Es ging nicht darum, man könnte es nicht vergleichen, sondern darum, dass es nicht gleich ist. Auch das sind zweierlei Dinge.
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 22:04 Uhr
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Zitat von 39: Es ging nicht darum, man könnte es nicht vergleichen, sondern darum, dass es nicht gleich ist. Auch das sind zweierlei Dinge.
Zumindest habe ich nicht gesagt, das man einen Vergleich nicht mit einer Ungleichheit "vergleichen darf". Sonst hättest du mich Heuchler nennen können. :>
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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EroKami-sama - 19
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Geschrieben am: 22.03.2012 um 22:14 Uhr
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Zitat von 1fach_netter: Zitat von 39: Zitat:
Meiner Meinung nach ist Lolicon und Pädophilie nicht gleichzusetzen.
Und Pedophilie nicht mit Kinderschändung. Das sind drei Paar Stiefel!
Vergleiche sind IMMER zulässig. Das Ergebnis ist entscheidend. Erst dort stellt sich eine Differenzierung heraus. Eine vorzeitige Differenzierung mit den Worten "nicht gleichzusetzen" ist Bullshit. Mir würde lieber ein flügelnder Satz wie "Wenn man a mit b vergleicht, stellt man fest, dass...." gefallen.
Weil da hat man sich sowohl mit beiden Dingen auseinandergesetzt (kk, Buchstaben an sich sind kein allgemeiner Beweis), als auch ein Fazit gefunden.
Ich wollte jetzt keine lange Aufzählung machen, warum ich beide Begriffe trenne.
REMOVE LUNARIANS.
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