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Jobverlagerungen werden mit Steuergeldern subventioniert

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holdei - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
75 Beiträge
Geschrieben am: 12.05.2006 um 12:58 Uhr

Zitat von wildchrist:


Subventionen für Jobverlagerung
Grünen-Finanzexpertin Scheel bemängelte im selben Blatt, dass Firmen die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland von der Steuer absetzen können. Konkret erklärte sie: Bei Standortverlagerungen könnten Unternehmer die Aufwendungen für die Planung der Investition, den Abbau und Transfer der Arbeitsplätze, die laufende Verwaltung im Mutterunternehmen und die Finanzierung der Tochter "voll steuerlich geltend machen". Nach Einschätzung der Abgeordneten könnten Bund und Länder bis zu fünf Milliarden Euro mehr einnehmen, würden sie die Steuersubvention für Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland streichen. Scheel regte an, damit die geplante Senkung der Unternehmensteuer von 25 auf 19 Prozent zu finanzieren.
Jobs im Inland gestrichen
Wie der "Tagesspiegel" in der vergangenen Woche berichtete, verdoppelten die 30 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands ihre Gewinne im vergangenen Jahr auf zusammen 35,7 Milliarden Euro. Gleichzeitig hätten sie aber knapp 35.000 Stellen im Inland gestrichen. Weltweit schufen die Unternehmen dagegen gut 9600 Jobs.


Was die gute Frau Scheel natürlich verschweigt (obwohl sie es sicher besser weiss) ist, dass die deutschen Mutterunternehmen im Gegenzug für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ausländische Töchter, 5 % der Gewinne die sie von der ausländischen Tochter erhalten nochmal im Inland versteuern müssen, (§ 8b Abs. 3 KStG) was die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im Normalfall mehr als ausgleicht.
Also Vorsicht vor zuviel Populismus!!
wildchrist - 21
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 12.05.2006 um 15:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.05.2006 um 15:34 Uhr

Zitat von holdei:
5 % der Gewinne die sie von der ausländischen Tochter erhalten nochmal im Inland versteuern müssen, (§ 8b Abs. 3 KStG) was die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im Normalfall mehr als ausgleicht.....

In der Tat ist Deine (holdei) Argumentation nicht falsch, aber :
Diese 5% der Gewinne werden (mit einer "Leichtigkeit") mit irgendwelchen "Pseudo-roten-Zahlen" gegengerechnet - so dass "am Ende" erst gar kein Gewinn entsteht !...

Ja ist denn heut' schon Weihnachten ?

holdei - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
75 Beiträge
Geschrieben am: 12.05.2006 um 18:03 Uhr

Zitat von wildchrist:

Zitat von holdei:
5 % der Gewinne die sie von der ausländischen Tochter erhalten nochmal im Inland versteuern müssen, (§ 8b Abs. 3 KStG) was die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im Normalfall mehr als ausgleicht.....

In der Tat ist Deine (holdei) Argumentation nicht falsch, aber :
Diese 5% der Gewinne werden (mit einer "Leichtigkeit") mit irgendwelchen "Pseudo-roten-Zahlen" gegengerechnet - so dass "am Ende" erst gar kein Gewinn entsteht !...


Weiss jetzt nicht was du mit Psuedo-Roten Zahlen meinst. Sicherlich gibt es gewisse Regelungen im deutschen Steuerrecht, die es Unternehmen erlauben, ihe steuerlichen Gewinne mit bilanzpolitischen Maßnahmen vorübergehend zu senken. Das ist dann aber ein allgemeines Problem des deutschen Steurrechts (obwohl die meisten Regelungen eigentlich schon sinnvoll sind) und hat nichts mit einer Subvention von Jobverlagerungen durch die deutschen Steuerzahler zu tun. Denn ich bleibe dabei: Die Aufwendungen, die ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, die direkt mit Investitionen im Ausland (oder wie du es nennst Joverlagerungen, obwohl nicht jede Investition im ausland gleichzeitig jobabbau im Inland bedeutet ) in Zusammenhang stehen, werden durch die 5 % Besteuerung der daraus entstehenden Gewinne wieder mehr als ausgeglichen.
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