Kiggins
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 02:03 Uhr
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Zitat von Phipsil:
es gibt lebenslänglich. und sicherheitsverwahrung ist keine haftsrafe.
in beiden fällen ist nicht gegeben dass der täter wirklich sein leben lang eingesperrt ist... wegen der menschenwürde. aber das wurde hier schon oft geschrieben.
Ein jeder mag für sich selbst festlegen wie weit er den Wortlaut des Wortes "lebenslang" biegen will, aber in der Praxis gibt es in Deutschland eben doch keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern nur etwas das man so genannt hat. Zumindest wenn man hier das Prinzip der Wortlautgrenze anwendet, das ja sonst im Umgang mit Gesetzen juristischer Standard ist. Ich bin zwar nichtmal für echtes Lebenslänglich... 20-40 Jahre für Mord fänd ich in Ordnung, aber die jetzige Sprachregelung ist doch einfach verlogen.
"Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre (also rund 20 Jahre)."
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kleineMaus2 - 36
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 16:16 Uhr
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Zitat von blueberry_91: Zitat von phlpp: Zitat von Oo_SammY_oO: ich haZZe soetwas ich finde es besser wenn sie in den knast kommen... und nach 3 jahren wieder drausen sind wegen guter führung
Da kommt nach 3jahren keiner raus das versprech ich dir....
Nicht wenn er was gemacht hat wofür er eurer Meinung nach die Todesstrafe verdient hätte.
Bist du dir da so sicher, dann lass es 5 Jahre sein, findest du es gerechtfertigt wenn er jemand umbringt und dann wieder rauskomm. Also ich bin auch nicht unbedingt dafür, dass man jemand umbringt, aber dann wenigstens für immer einsperren, des wäre gut.
~klein aber OHO!!~
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 16:55 Uhr
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Zitat von Kiggins: Zitat von Phipsil:
es gibt lebenslänglich. und sicherheitsverwahrung ist keine haftsrafe.
in beiden fällen ist nicht gegeben dass der täter wirklich sein leben lang eingesperrt ist... wegen der menschenwürde. aber das wurde hier schon oft geschrieben.
Ein jeder mag für sich selbst festlegen wie weit er den Wortlaut des Wortes "lebenslang" biegen will, aber in der Praxis gibt es in Deutschland eben doch keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern nur etwas das man so genannt hat. Zumindest wenn man hier das Prinzip der Wortlautgrenze anwendet, das ja sonst im Umgang mit Gesetzen juristischer Standard ist. Ich bin zwar nichtmal für echtes Lebenslänglich... 20-40 Jahre für Mord fänd ich in Ordnung, aber die jetzige Sprachregelung ist doch einfach verlogen.
"Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre (also rund 20 Jahre)."
das ist alles so halb-richtig. wortlautgrenze juristischer standard bei der beurteilung eines strafmaßes? auslegung beim strafmaß??
es gibt in der praxis keinen fall für lebenslang? naja.. doch.
und schau doch mal seit wann es 57a stgb gibt... und überleg was vorher war.
diese letzte zitierte erhebung ist übrigens nicht wirklich gut (auch wenn es auch die einzige ist die ich kenne)
#phipsil ab.
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Kiggins
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 17:06 Uhr
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Zitat von Phipsil: das ist alles so halb-richtig. wortlautgrenze juristischer standard bei der beurteilung eines strafmaßes? auslegung beim strafmaß??
Ich kenne den Unterschied habe mir aber einfach erlaubt eine gewisse naheliegende Konsequenz anzumahnen, oder warum sollte man die, meines Erachtens nach, sehr sinnvolle, eigentlich aber selbstverständliche, Idee hinter der Wortlautgrenze, nämlich dort eine Grenze zu ziehen wo man Wort und Realität nicht mehr zusammenbringen kann nicht auch dort anwenden?
Zitat von Phipsil:
es gibt in der praxis keinen fall für lebenslang? naja.. doch.
Der da wäre?
Zitat von Phipsil:
diese letzte zitierte erhebung ist übrigens nicht wirklich gut (auch wenn es auch die einzige ist die ich kenne)
Besser als nichts. Und für etwas derart simples, wie das eine lebenslange Haftstrafe keine mehr ist wenn der lebenslange Vollzug absolut unüblich ist reicht es fett.
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tophtanbark - 41
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 17:09 Uhr
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Zitat von Kiggins:
Zitat von Phipsil:
diese letzte zitierte erhebung ist übrigens nicht wirklich gut (auch wenn es auch die einzige ist die ich kenne)
Besser als nichts. Und für etwas derart simples, wie das eine lebenslange Haftstrafe keine mehr ist wenn der lebenslange Vollzug absolut unüblich ist reicht es fett.
Naja, das kommt darauf an, wie aussagekräftig diese Erhebung ist. Ich kenne sie nicht - was war denn zum Beispiel die Bemessungsgrundlage. Alle Insassen? Nur "Lebenslange"? Zeitraum? Erhebungsbereich?
sag alles ab.
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 18:19 Uhr
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Zitat von Kiggins: Zitat von Phipsil:
es gibt in der praxis keinen fall für lebenslang? naja.. doch.
Der da wäre?
heinrich p. seit 47 jahren in haft.
Zitat von Kiggins: Zitat von Phipsil: das ist alles so halb-richtig. wortlautgrenze juristischer standard bei der beurteilung eines strafmaßes? auslegung beim strafmaß??
Ich kenne den Unterschied habe mir aber einfach erlaubt eine gewisse naheliegende Konsequenz anzumahnen, oder warum sollte man die, meines Erachtens nach, sehr sinnvolle, eigentlich aber selbstverständliche, Idee hinter der Wortlautgrenze, nämlich dort eine Grenze zu ziehen wo man Wort und Realität nicht mehr zusammenbringen kann nicht auch dort anwenden?
na wie willst du es eigentlich sonst nennen? unbefristet? oder etwas über 20 jahre je nachdem ob man im süden oder norden lebt wenn man statistiken heranzieht die nach den entlassungen erhoben werden?
..und warum man die wortlautgrenze bei der lebenslangen haftstrafe nicht anwendet? weil es sinnlos ist. erstens ist es ganz theoretisch tatsächlich möglich dass einer einfach sitzt bis er stirbt.. und zweitens ist die wortlautgrenze eben nur bei der auslegung (von tatbestandsmerkmalen!) anzuwenden... und bitte was kann man an einem strafmaß auslegen?
#phipsil ab.
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Kiggins
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 18:48 Uhr
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Zitat von Phipsil: heinrich p. seit 47 jahren in haft.
Ja das ist lang und wirklich nahe an dem was man unter lebenslang versteht. Aber eben alles andere als repräsentativ.
Zitat von Phipsil:
na wie willst du es eigentlich sonst nennen? unbefristet? oder etwas über 20 jahre je nachdem ob man im süden oder norden lebt wenn man statistiken heranzieht die nach den entlassungen erhoben werden?
"Unbefristeter Freiheitsentzug" - ja das wäre sogar exakter. Oder "Unbefristeter führungs- und sicherheitsabhängiger Freiheitsentzug..." hört sich zwar kompliziert an, aber das ist es in Deutschland eben.
Zitat von Phipsil:
..und warum man die wortlautgrenze bei der lebenslangen haftstrafe nicht anwendet? weil es sinnlos ist. erstens ist es ganz theoretisch tatsächlich möglich dass einer einfach sitzt bis er stirbt.. und zweitens ist die wortlautgrenze eben nur bei der auslegung (von tatbestandsmerkmalen!) anzuwenden... und bitte was kann man an einem strafmaß auslegen?
Ganz allgemein betrachet ist doch jede Aussage, die an der Wortlautgrenze (Nein die gibt es nicht nur da wo man den Juristen eintrichtert, dass man explizit darauf achten muss, sondern dem Prinzip nach selbstverständlich überall.) scheitert eine Lüge oder unzureichend exakt/aussagekräftig... ist das für den Gesetzgeber erstrebenswert, wenn es um das Strafrecht geht?
Und bitte... was konnte das BVerG im Hinblick auf die Verfassungsmässigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe auslegen? Um die Folgen dieser Auslegung des Strafmasses unter dem Einfluss des GG reden wir doch hier rum?
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 20:23 Uhr
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Zitat von Kiggins: Zitat von Phipsil: heinrich p. seit 47 jahren in haft.
Ja das ist lang und wirklich nahe an dem was man unter lebenslang versteht. Aber eben alles andere als repräsentativ.
..und er sitzt immer noch. ganz normale lebenslange haft die so passiert wenn 57a nicht erfüllt wird...
und deshalb ist es eben doch eine lebenslange haft... die nur auch auf bewährung ausgesetzt werden kann (was genau das ist was in deiner besagten bverfge steht - und nicht dass eine lebenslange haft nicht möglich ist... was aber auch keine "auslegung" ist).
Zitat:
Ganz allgemein betrachet ist doch jede Aussage, die an der Wortlautgrenze (Nein die gibt es nicht nur da wo man den Juristen eintrichtert, dass man explizit darauf achten muss, sondern dem Prinzip nach selbstverständlich überall.) scheitert eine Lüge oder unzureichend exakt/aussagekräftig... ist das für den Gesetzgeber erstrebenswert, wenn es um das Strafrecht geht?
weißt du das problem dass ich mit deinen aussagen habe ist dass du in einem juristischen bereich juristische fachbegriffe falsch verwendest.
Zitat: Um die Folgen dieser Auslegung des Strafmasses unter dem Einfluss des GG reden wir doch hier rum? nein.
#phipsil ab.
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Kiggins
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.08.2007 um 20:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.08.2007 um 20:58 Uhr
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Zitat von Phipsil: ..und er sitzt immer noch. ganz normale lebenslange haft die so passiert wenn 57a nicht erfüllt wird... Weil ein Einzelfall immer noch sitzt von normaler lebenslanger Haft zu sprechen ist als würde man von einem normal unkaputtbaren Modell sprechen, weil vereinzelte Audi 100s auch heute noch fahren...Zitat von Phipsil: und deshalb ist es eben doch eine lebenslange haft... die nur auch auf bewährung ausgesetzt werden kann (was genau das ist was in deiner besagten bverfge steht - und nicht dass eine lebenslange haft nicht möglich ist.. Es ist Lebenslange haft, weil sie lebenslang bleibt, da nur zur Bewährung ausgesetzt? Ist das deine Argumentation? Warum ist die Bewährung dann auf 5 Jahre beschränkt?
Zitat von Phipsil: Was aber auch keine "auslegung" ist). Was haben die Richter den dann mit dem GG gemacht als sie dieses Gesetz überprüft haben?Zitat von Phipsil:
weißt du das problem dass ich mit deinen aussagen habe ist dass du in einem juristischen bereich juristische fachbegriffe falsch verwendest. Wenn du so ein Problem damit hast, dass ich "Wortlautgrenze" nicht nur im absolut üblichen Weg verwandt habe ersetz es doch einfach durch ein "unjuristisches" "Wortlaut und Realität sollten vereinbar bleiben." Aber eigentlich hätte ich erwartet, dass dein Abstraktionsvermögen dafür selbstständig hätte ausreichen können.
Übrigens kommen wir hier an den Punkt wo wir nebenbei auch noch herausarbeiten, warum so ein überaus großer Anteil der Bevölkerung die schlechtestmögliche Meinung von Juristen hat (Bist du den einer?)... man könnte meinen viele von ihnen tendieren dazu Deutungshoheit über rein fachliche Abgrenzungen und Einwände zu erlangen die am eigentlichen Sachverhalt vorbeigehen.
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RFEAL15
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 13:48 Uhr
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warum denn todesstrafe man kann sie doch auch ihr leben lang einsperren denn was ist schlimmer für die mörder diebe oder was auch immmer die vergewaltiger denen ist es doch nur recht das sie nicht im knast verrecken müsen sondern das sie dann einfach nich mehr lebebn müssen!
also sperrt ammn sie doch lieber ein und entzieht jedem die freiheit und das lebenslänglich mit sicherheitsverwahrung den dann sind die ihr leben lang eingespert!!
also is die todesstrafe der größte scheiß!!
Desperate houswives....ich liebe dich main schatz... :)
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typi_212 - 30
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Geschrieben am: 09.09.2007 um 11:05 Uhr
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Ich finde es eine Sauerei das manche Terroristen, die zum Teil mehrere Menschen getötet haben jetzt wieder auf freiem Fuß sind, wegen 20 Jahre guter Führung!!!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 09.09.2007 um 14:04 Uhr
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Zitat von RFEAL15:
also sperrt ammn sie doch lieber ein und entzieht jedem die freiheit und das lebenslänglich mit sicherheitsverwahrung den dann sind die ihr leben lang eingespert!!
Das klingt stark nach Rachegelüsten. Die dürfen in einem fairen Rechtsstaat aber keinen Falls vorkommen!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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afutom
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Geschrieben am: 09.09.2007 um 14:37 Uhr
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Dann wäre es vielleicht der Überlegung wert, einem Mörder noch Steuerhinterziehung nachzuweisen. Man hört bekanntlich öfter, daß das Höchstmaß der Bestrafung da konsequenter ausgeschöpft wird. Die daraus resultierende Frage könnte sicherlich sein: Was ist dem Staat demnach mehr wert ?
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 09.09.2007 um 14:43 Uhr
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Zitat von afutom: Dann wäre es vielleicht der Überlegung wert, einem Mörder noch Steuerhinterziehung nachzuweisen. Man hört bekanntlich öfter, daß das Höchstmaß der Bestrafung da konsequenter ausgeschöpft wird. Die daraus resultierende Frage könnte sicherlich sein: Was ist dem Staat demnach mehr wert ?
schwachsinn! allein schon weil man bei mord gar kein strafhöchstmaß ausschöpfen kann...
#phipsil ab.
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 09.09.2007 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2007 um 14:44 Uhr
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Zitat von afutom: Dann wäre es vielleicht der Überlegung wert, einem Mörder noch Steuerhinterziehung nachzuweisen. Man hört bekanntlich öfter, daß das Höchstmaß der Bestrafung da konsequenter ausgeschöpft wird. Die daraus resultierende Frage könnte sicherlich sein: Was ist dem Staat demnach mehr wert ?
Aha....wo hörst du sowas?
Normalerweiße höre ich sowas nur aus den Mündern von verblendeten "Menschenfeinden".
Aber das der Staat jetzt schon angeblich (!) Mörder milder bestraft als Steuerbetrüger.....hm...sonst waren es doch "nur" die Kinderschänder die dem Staat so "gefallen".
Edit: ok..war zu langsam ^^
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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