ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 29.07.2007 um 18:18 Uhr
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Zitat von §Babygirl§: ich bin für die einführung der todesstrafe...
weil derjenige der andere leute ermorden oder sonst was kann gehört für mich selbst hingerichtet da er einfach das gesetz verletzt hat und ihm auch keine rechte mehr zustehen... weil in deutschland kannst ja sowas wie "lebenslänglich" mal eh vergessen!! in paar jahren bist draußen und womöglich hat man noch auf psychisch krank getan und wird früher entlassen
wenn jemand das gesetzt verletzt kann er auch einfach einen auto geklaut haben.......tod dem dieb.
ach....und recht auf leben hat jeder mensch....
ja...ein autodieb ist nach ein paar jahren drausen.
nein....es ist so gut wie unmöglich eine psychische krankheit vorzutäuschen. selbst wenn einer psychische probleme hat...heißt dies nicht gleich das man "enlassen" wird
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Kleinresi - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 29.07.2007 um 20:38 Uhr
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Zitat von consdaple444: Zitat von Kleinresi: Meiner meinung nach ist todesstrafe sinnlos...
ich finde es ist viel schlimmer sein leben lang darüber nachdenken zu müssen!
Why do we kill people ,
who killed people
to show killing people is wrong?
^^
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Kinderschänder im Knast reumütig über ihre Taten nachdenden? Die meisten von denen aalen sich in Erinnerungen und sobald sie draußen sind, werden sie zum Wiederholungstäter. Außer ihnen ist das Strafmaß zu hoch und sie trauen sich nicht mehr.
naja..ich kenn nicht so viele von ihnen!
aber ich denke sie hätten soviel zeit dass es irgendwann dazu kommt!
ich denke kein mensch kann das verdrängen...
und wenn dann ist er krank!
und die bekommen ja da dann auch so psychiologen und so...
wiederholungstäter?
villeicht!
die anderen aber wiederum nicht^^
ist ne schwere frage...
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Sleipnir91
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Geschrieben am: 29.07.2007 um 23:04 Uhr
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Zitat von Kleinresi: naja..ich kenn nicht so viele von ihnen!
aber ich denke sie hätten soviel zeit dass es irgendwann dazu kommt!
ich denke kein mensch kann das verdrängen...
und wenn dann ist er krank!
und die bekommen ja da dann auch so psychiologen und so...
wiederholungstäter?
villeicht!
die anderen aber wiederum nicht^^
ist ne schwere frage...
Die sind aber krank.
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CrysMeth - 39
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 03:31 Uhr
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Zitat von Sleipnir91: Zitat von Kleinresi: naja..ich kenn nicht so viele von ihnen!
aber ich denke sie hätten soviel zeit dass es irgendwann dazu kommt!
ich denke kein mensch kann das verdrängen...
und wenn dann ist er krank!
und die bekommen ja da dann auch so psychiologen und so...
wiederholungstäter?
villeicht!
die anderen aber wiederum nicht^^
ist ne schwere frage...
Die sind aber krank. Wer ist schon gesund?
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Kleinresi - 32
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 14:33 Uhr
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ja aber wenn sie krank sind also ich mein psychisch krank,haben sie dann wirklich 100 prozent schuld,dass es für eine todesstrafe reicht?
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Horchposten - 19
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 16:12 Uhr
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Psychische Störungen durch traumatische Kindheitserlebnisse etc. zählen nicht als Entschuldigung oder Erklärung, dieser Logik folgend dürften unsere Großeltern alle Massenmörder werden (wegen ihrer Kriegserlebnisse).
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tophtanbark - 41
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 17:28 Uhr
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Zitat von Horchposten: Psychische Störungen durch traumatische Kindheitserlebnisse etc. zählen nicht als Entschuldigung oder Erklärung, dieser Logik folgend dürften unsere Großeltern alle Massenmörder werden (wegen ihrer Kriegserlebnisse).
Da es ja auch nur eine Art "Trauma" und eine Art der psychischen Reaktion gibt...
Zudem ist Entschuldigung nicht das selbe wie Erklärung, oder gar das selbe wie mildernde Umstände.
sag alles ab.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 19:06 Uhr
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Zitat von Horchposten: Psychische Störungen durch traumatische Kindheitserlebnisse etc. zählen nicht als Entschuldigung oder Erklärung, dieser Logik folgend dürften unsere Großeltern alle Massenmörder werden (wegen ihrer Kriegserlebnisse).
Solche Erlebnisse richten nicht bei jedem den gleichen Schaden an. Aber auch viele unserer Großeltern waren sicher mit so einer Störung behaftet. Nur interessierte das damals keinen. Man kann zwar sagen "warum sollen wir uns dann heute darum kümmern", doch wenn man sich näher mit Psychologie auseinander setzt, wird man die Gründe verstehen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Horchposten - 19
Profi
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Geschrieben am: 30.07.2007 um 19:14 Uhr
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Zitat von tophtanbark: Zitat von Horchposten: Psychische Störungen durch traumatische Kindheitserlebnisse etc. zählen nicht als Entschuldigung oder Erklärung, dieser Logik folgend dürften unsere Großeltern alle Massenmörder werden (wegen ihrer Kriegserlebnisse).
Da es ja auch nur eine Art "Trauma" und eine Art der psychischen Reaktion gibt...
Zudem ist Entschuldigung nicht das selbe wie Erklärung, oder gar das selbe wie mildernde Umstände.
Der Unterschied zwischen "Erklärung" und "Entschuldigung" ist mir sehr wohl bekannt, dennoch danke für die kompetente Belehrung!^^
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tophtanbark - 41
Champion
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Geschrieben am: 31.07.2007 um 22:08 Uhr
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Zitat von Horchposten:
Der Unterschied zwischen "Erklärung" und "Entschuldigung" ist mir sehr wohl bekannt, dennoch danke für die kompetente Belehrung!^^
Nun, dann gebrauche sie auch korrekt.
sag alles ab.
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Kleinresi - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.08.2007 um 11:23 Uhr
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Zitat von Horchposten: Psychische Störungen durch traumatische Kindheitserlebnisse etc. zählen nicht als Entschuldigung oder Erklärung, dieser Logik folgend dürften unsere Großeltern alle Massenmörder werden (wegen ihrer Kriegserlebnisse).
als entschuldigung nicht...
aber meiner meinung wie ich oben schon gesagt hab,
wenn jemand psychisch krank ist und in einer gewissen hinsicht gestört und es auch nachweisbar ist, dann sollte man ihn nicht mit der todesstrafe bestrafen....
und zu den kriegserlebnissen,ich denke es hat einfach auf jeden andere auswirkungen...aber ich weiß es nicht!
da müsste man jemanden fragen der sich da besser auskennt....
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 01.08.2007 um 11:34 Uhr
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Zitat von Kleinresi:
wenn jemand psychisch krank ist und in einer gewissen hinsicht gestört und es auch nachweisbar ist, dann sollte man ihn nicht mit der todesstrafe bestrafen....
weil?
und ...sondern?
#phipsil ab.
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Kleinresi - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.08.2007 um 11:48 Uhr
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weil ich finde dass er dann keine 100 pozent schuld trägt...
ich denke lebenslang(15 jahre) wenn nicht nohc länger anstatt...
er bekommt dort dann ja dann auch hilfe...
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X_FISH - 50
Champion
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Geschrieben am: 01.08.2007 um 22:04 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von Kleinresi:
wenn jemand psychisch krank ist und in einer gewissen hinsicht gestört und es auch nachweisbar ist, dann sollte man ihn nicht mit der todesstrafe bestrafen....
weil?
Weil du niemanden, der nicht vorsätzlich die Tat begeht wie jemand bestraft werden kann der sie vorsätzlich begeht.
Oder eben anders formuliert: Wer nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte ist sollte auch so behandelt werden.
Alternativ könnte die Formulierung "das war keine Vergewaltigung, sie war auf GHB" ja für den (Nicht-)Vergewaltiger positiv ausgelegt werden? Schließlich hatte sie in dem Moment rein gar nichts gegen die (Nicht-)Vergewaltigung...
Das bestehende System Gutachten, Sicherheitsverwahrung, psychologische Betreuung.
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Phipsil - 40
Experte
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Geschrieben am: 01.08.2007 um 22:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.08.2007 um 22:21 Uhr
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Zitat von X_FISH:
Weil du niemanden, der nicht vorsätzlich die Tat begeht wie jemand bestraft werden kann der sie vorsätzlich begeht.
es gibt auch fahrlässigkeits- (, abstrakte und konkrete gefährungs-) und begehungsdelikte.
vorsatz ist nicht schuld.
Zitat: Oder eben anders formuliert: Wer nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte ist sollte auch so behandelt werden.
mhm... das sehe ich alles auch so.
nur passt das nicht so ganz in die logik dieses todesstrafe als opferschutz und auch nicht in die todesstrafe als rache für das opfer überlegung... oder?
schließlich ist das leid und die gefahr die gleiche.
Zitat: Alternativ könnte die Formulierung "das war keine Vergewaltigung, sie war auf GHB" ja für den (Nicht-)Vergewaltiger positiv ausgelegt werden? Schließlich hatte sie in dem Moment rein gar nichts gegen die (Nicht-)Vergewaltigung...
das ist so falsch wie das oben mit schuld und vorsatz.
für einen eingriff in die sexuelle selbstbestimmung muss das opfer sich nicht aktiv wehren können... im gegenteil. wenn du dir die entsprechenden paragraphen durchliest wirst du etwas dazu finden.
außerdem fehlt mir die parallele zum obigen...
Zitat:
Das bestehende System Gutachten, Sicherheitsverwahrung, psychologische Betreuung.
danke bin auch hier informiert... ich wollte das nur von unserer todesstrafenbeführworterin noch hören.
#phipsil ab.
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