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Bündnis 90 die Grünen

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Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 17:10 Uhr

Zitat von King_Kloete:

Wo wir bei der Definition von "schwerwiegend" wären ;-) die meisten dieser "besorgten Bürger" (Neusprech für behinderte vollpfosten) klingen eher, als wollen Sie gleich mal jeden aus Generalverdacht am liebsten direkt an den IS zurückliefern. Als Tote oder Sklaven kommen sie wenigstens nichtmehr zurück...
Bis der Wert eines Menschenlebens mal so sehr gesunken ist, dass man ihn bedenkenlos in ein Gebiet schickt in dem (und ich zitiere hier aus dem Artikel:) " sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde." muss schon einiges mehr passieren, als ein Diebstahl im Tante Emma Laden, oder Pot verticken, um nicht einfach nur 24 std am Tag in einem überfüllten Flüchtlingsheim zu verschimmeln.

Klar kann man jetzt einen gefassten Attentäter von mir aus dahin zurückschicken, wo er hergekommen ist, aber ob damit jetzt irgendwem ein Gefallen getan ist, oder ob man ihn lieber da behält, wo man auch dafür sorge tragen kann, dass er nichtmehr rauskommt, kann jeder für sich selbst entscheiden...


Schwerwiegend und eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist afaik jede Straftat, die mit mehr als 3 Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.

Die Einschränkung, dass das Leben wegen seines Glaubens etc. gefährdet wird verkompliziert die Entscheidung natürlich.

Deswegen von Mord zu sprechen finde ich überzogen. Selbstmord ist da der treffendere Begriff.
Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 17:14 Uhr

Zitat von Roddi:

Du willst mir doch nicht ernsthaft eine "Quelle" an die Backe schmieren, dessen "Autoren" fordern die Grünen vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen und nach "Waffen für alle" jaulen?

Edit: Das ist , wie selbst geschrieben, ein Debattenforum. Fällt dir was auf?



War nur der erste Link den ich gefunden hab, der den betreffenden Textauszug hatte

Pardon
Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 17:18 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Zitat von Roddi:

Du willst mir doch nicht ernsthaft eine "Quelle" an die Backe schmieren, dessen "Autoren" fordern die Grünen vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen und nach "Waffen für alle" jaulen?

Edit: Das ist , wie selbst geschrieben, ein Debattenforum. Fällt dir was auf?



War nur der erste Link den ich gefunden hab, der den betreffenden Textauszug hatte

Pardon


Ja und jetzt? Das Klientel von so einem Forum mag wohl ein Götz Kubitschek sein und kommt "intellektuell" daher hat aber null mit Seriösität zu tun.

Btw: Yoshi bist du es?

"Nope".

Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.08.2016 um 18:10 Uhr

Zitat von Roddi:

Ja und jetzt? Das Klientel von so einem Forum mag wohl ein Götz Kubitschek sein und kommt "intellektuell" daher hat aber null mit Seriösität zu tun.

Btw: Yoshi bist du es?


Ja und jetz? Was schießt du dich auf die Quelle ein? Existiert deswegen der Artikel 33 Absatz 2 in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht?

Hier nochmal von der Zeit in einem anderen Zusammenhang. Zwar ein schmaler Grat, trotzdem geltendes Recht.

Zitat:

Ich halte das für inakzeptabel. Der Unionsvorschlag verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese erlaubt die Ausweisung von Flüchtlingen nur unter der Bedingung, dass der Betreffende eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt, weil er rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens verurteilt wurde (Artikel 33, Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention). Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung belegt aber gerade, dass eine solche Gefahr nicht bestehtBisher ist es so, dass ein Asylbewerber, Flüchtling oder Asylberechtigter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden sein muss, damit ihm die Asylberechtigung verweigert werden kann. Man kann zwar darüber diskutieren, ob man diese Grenze eventuell auf zwei Jahre absenkt, aber beliebig absenken lässt…


Artikel bei der Zeit

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Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 19:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.08.2016 um 20:12 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Zitat von Roddi:

Ja und jetzt? Das Klientel von so einem Forum mag wohl ein Götz Kubitschek sein und kommt "intellektuell" daher hat aber null mit Seriösität zu tun.

Btw: Yoshi bist du es?


Ja und jetz? Was schießt du dich auf die Quelle ein? Existiert deswegen der Artikel 33 Absatz 2 in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht?

Hier nochmal von der Zeit in einem anderen Zusammenhang. Zwar ein schmaler Grat, trotzdem geltendes Recht.

Zitat:

Ich halte das für inakzeptabel. Der Unionsvorschlag verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese erlaubt die Ausweisung von Flüchtlingen nur unter der Bedingung, dass der Betreffende eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt, weil er rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens verurteilt wurde (Artikel 33, Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention). Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung belegt aber gerade, dass eine solche Gefahr nicht bestehtBisher ist es so, dass ein Asylbewerber, Flüchtling oder Asylberechtigter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden sein muss, damit ihm die Asylberechtigung verweigert werden kann. Man kann zwar darüber diskutieren, ob man diese Grenze eventuell auf zwei Jahre absenkt, aber beliebig absenken lässt…


Artikel bei der Zeit


Sag mal... kannst du nicht lesen?

Deine Quelle:

Zitat:

Thomas Oberhäuser: Ich halte das für inakzeptabel. Der Unionsvorschlag verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.


Deine Suggestiv Fragen kannst du also bleiben lassen. Und verstehst du nicht einmal was der Experte von sich gibt?

Hingegen behauptest du:

Zitat:

Die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt ausdrücklich, Straftäter sogar in Kriegsgebiete abzuschieben. Artikel 33, Zitat am Ende


Und du scheinst auch wohl vom Thema keine Ahnung zu haben. Wenn du Asyl bekommst , bist du hier anerkannt. Wenn dir dein Asyl aberkannt wird , heisst das lange noch nicht , dass du sofort abgeschoben werden darfst. 1.) Was in einer Demokratie so üblich ist: Du kannst dagegen klagen. 2.) Der Großteil der hier lebenden Asylbewerber leben unter dem sog. Duldungsstatus d.h. das du abgeschoben werden kannst und eben das würde in deiner , von dir zitierten Quelle von "der Zeit" eintreten , wenn du drei Jahre auf Bewährung kriegen würdest und weißt du was? Die Vorraussetzungen dafür sind , was beim sog. Nabada zigfach passiert. Kneipenschlägereien 3.) Es heisst nicht ohne Grund Asylbewerber(!). 4.) Es passiert doch schon , auch bei völlig straffreien Menschen , wenn diese einen sog. Duldungsstatus haben. So und jetzt meine Frage auf die ich gerne eine Antwort hätte:

Was willst du? Schnellgerichte oder sowas?


Edit:

Zitat:

Deswegen von Mord zu sprechen finde ich überzogen. Selbstmord ist da der treffendere Begriff.


Nein. Selbstmord ist es wenn der sog. Vollstrecker des Volkswillens aus Heidenau nach dem viertägigen Meth Rausch mit 3,5 Promille umkippt. Hat er alles selbst geschafft. Mord passiert durch Fremdeinfluss und unfreiwillig.

"Nope".

King_Kloete - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
831 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:03 Uhr

Bei einem Vergehen mit 3 Jahren Gefängnisstrafe willst du also schon mit freiem Gewissen Flüchtlinge nach Hause schicken, die ja eine so extreme Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, weil was nochmal genau?! Wenn der Kerl kein Deutsch spricht, keine Hilfe erhält, vom Amt in seinem Gemeinschaftsschlafraum gepfercht und mehr oder minder eingesperrt wird und das Geld hinten und vorne für nichts außer Sachspenden reicht, dann möchte ich den sehen, der Nein sagt, wenn einem angeboten wird für ein paar eigene Euros das Kannonenfutter in der Hasenheide zu spielen...

Dass du es allerdings für gerechtfertigt und "selbstmord" empfindest, den dann in seine zerbombte Heimat zu schicken lässt allerdings tiefer Blicken, als dein Verständnis von Quellen und deren Interpretation.

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Roddi, -miep-, ... mehr anzeigen


hail to the king.... kloete

Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:21 Uhr

Zitat von King_Kloete:

Bei einem Vergehen mit 3 Jahren Gefängnisstrafe willst du also schon mit freiem Gewissen Flüchtlinge nach Hause schicken, die ja eine so extreme Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, weil was nochmal genau?! Wenn der Kerl kein Deutsch spricht, keine Hilfe erhält, vom Amt in seinem Gemeinschaftsschlafraum gepfercht und mehr oder minder eingesperrt wird und das Geld hinten und vorne für nichts außer Sachspenden reicht, dann möchte ich den sehen, der Nein sagt, wenn einem angeboten wird für ein paar eigene Euros das Kannonenfutter in der Hasenheide zu spielen...

Dass du es allerdings für gerechtfertigt und "selbstmord" empfindest, den dann in seine zerbombte Heimat zu schicken lässt allerdings tiefer Blicken, als dein Verständnis von Quellen und deren Interpretation.


Er sagte es sei Mord. Mord ist eine Straftat und verboten. Nun ist es offensichtlich nicht verboten das zu tun und das habe ich gesagt. Dass die Einschränkungen es trotzdem fast unmöglich machen in Deutschland einen Straftäter in diesem Fall nach Syrien zurückzuschicken steht auf einen anderen Blatt.

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:26 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Zitat von King_Kloete:

Bei einem Vergehen mit 3 Jahren Gefängnisstrafe willst du also schon mit freiem Gewissen Flüchtlinge nach Hause schicken, die ja eine so extreme Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, weil was nochmal genau?! Wenn der Kerl kein Deutsch spricht, keine Hilfe erhält, vom Amt in seinem Gemeinschaftsschlafraum gepfercht und mehr oder minder eingesperrt wird und das Geld hinten und vorne für nichts außer Sachspenden reicht, dann möchte ich den sehen, der Nein sagt, wenn einem angeboten wird für ein paar eigene Euros das Kannonenfutter in der Hasenheide zu spielen...

Dass du es allerdings für gerechtfertigt und "selbstmord" empfindest, den dann in seine zerbombte Heimat zu schicken lässt allerdings tiefer Blicken, als dein Verständnis von Quellen und deren Interpretation.


Er sagte es sei Mord. Mord ist eine Straftat und verboten. Nun ist es offensichtlich nicht verboten das zu tun und das habe ich gesagt. Dass die Einschränkungen es trotzdem fast unmöglich machen in Deutschland einen Straftäter in diesem Fall nach Syrien zurückzuschicken steht auf einen anderen Blatt.


Für deine hier verbundene Rechtstreue hast du aber ganz schön wirre Interpretationen.

Und du glaubst doch wohl kaum , dass das dt. Staatsrrecht der Ausländerbehörde sie nur ein Krümelchen in Syrien juckt?

"Nope".

Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:28 Uhr

Zitat von Roddi:

Sag mal... kannst du nicht lesen?

Deine Quelle:

Zitat:

Thomas Oberhäuser: Ich halte das für inakzeptabel. Der Unionsvorschlag verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.


Deine Suggestiv Fragen kannst du also bleiben lassen. Und verstehst du nicht einmal was der Experte von sich gibt


Kannst du lesen? Das inakzeptable bezieht sich auf eine damals in die Diskussion gebrachte Gesetzesverschärfung, wodurch der Art. 33 schon bei geringfügigen Bewährungsstrafen angewandt werden würde also komm mir mal nicht so :)
Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:31 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von Sean_Hart:

Zitat von King_Kloete:

Bei einem Vergehen mit 3 Jahren Gefängnisstrafe willst du also schon mit freiem Gewissen Flüchtlinge nach Hause schicken, die ja eine so extreme Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, weil was nochmal genau?! Wenn der Kerl kein Deutsch spricht, keine Hilfe erhält, vom Amt in seinem Gemeinschaftsschlafraum gepfercht und mehr oder minder eingesperrt wird und das Geld hinten und vorne für nichts außer Sachspenden reicht, dann möchte ich den sehen, der Nein sagt, wenn einem angeboten wird für ein paar eigene Euros das Kannonenfutter in der Hasenheide zu spielen...

Dass du es allerdings für gerechtfertigt und "selbstmord" empfindest, den dann in seine zerbombte Heimat zu schicken lässt allerdings tiefer Blicken, als dein Verständnis von Quellen und deren Interpretation.


Er sagte es sei Mord. Mord ist eine Straftat und verboten. Nun ist es offensichtlich nicht verboten das zu tun und das habe ich gesagt. Dass die Einschränkungen es trotzdem fast unmöglich machen in Deutschland einen Straftäter in diesem Fall nach Syrien zurückzuschicken steht auf einen anderen Blatt.


Für deine hier verbundene Rechtstreue hast du aber ganz schön wirre Interpretationen.

Und du glaubst doch wohl kaum , dass das dt. Staatsrrecht der Ausländerbehörde sie nur ein Krümelchen in Syrien juckt?


Heißt es dass es verboten ist dich auf die Rechtslage hinzuweisen? Ich habe das weder moralisch bewertet noch die Durchsetzung gefordert. Aber lesen ist ja nicht deine Stärke.
Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.08.2016 um 20:36 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Zitat von Roddi:

Sag mal... kannst du nicht lesen?

Deine Quelle:

Zitat:

Thomas Oberhäuser: Ich halte das für inakzeptabel. Der Unionsvorschlag verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.


Deine Suggestiv Fragen kannst du also bleiben lassen. Und verstehst du nicht einmal was der Experte von sich gibt


Kannst du lesen? Das inakzeptable bezieht sich auf eine damals in die Diskussion gebrachte Gesetzesverschärfung, wodurch der Art. 33 schon bei geringfügigen Bewährungsstrafen angewandt werden würde also komm mir mal nicht so :)



So du kannst nicht lesen. Es geht um das Aberkennen eines Asylstatus. Du kannst nicht einmal "geduldet" von "anerkannt" unterscheiden=).

"Nope".

King_Kloete - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
831 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:34 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Deswegen von Mord zu sprechen finde ich überzogen. Selbstmord ist da der treffendere Begriff.


*hust* wertung *hust
Aber erinnern scheint ja nicht so deine Stärke zu sein

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Roddi, ... mehr anzeigen


hail to the king.... kloete

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 20:36 Uhr

@Sean_Hart:


Kennst du das wenn Leute sich etwas so lange einreden bis sie es glauben? Deine Interpretation ist schlicht weg falsch :schlafer: .

"Nope".

Sean_Hart - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2016
17 Beiträge
Geschrieben am: 11.08.2016 um 21:28 Uhr

Was ist denn meine Interpretation?
Dass es laut Recht legal ist das Asylrecht abzuerkennen bei Straftaten mit mehr als 3 Jahren Haft, wobei eine Ausweisung bzw. Abschiebung durch das einschränkende Recht, wonach das Leben wegen Verfolgung im betreffenden Land nicht gefährdet sein darf quasi unmöglich ist?

Siehe Post oben auf dieser Seite.

Ich finde das angemessen. Selbst ein Straftäter muss nicht um sein Leben fürchten, bekommt aber trotzdem das Zeichen dass sein Aufenthalt hier nur sehr begrenzt ist.

@KK

Entschuldige meine zynische Bewertung, aber bei einer Straftat >3 Jahren muss ich davon ausgehen, dass Kalkül dahintersteckt.
Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 11.08.2016 um 22:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.08.2016 um 22:42 Uhr

Zitat von Sean_Hart:

Was ist denn meine Interpretation?
Dass es laut Recht legal ist das Asylrecht abzuerkennen bei Straftaten mit mehr als 3 Jahren Haft, wobei eine Ausweisung bzw. Abschiebung durch das einschränkende Recht, wonach das Leben wegen Verfolgung im betreffenden Land nicht gefährdet sein darf quasi unmöglich ist?

Siehe Post oben auf dieser Seite.

Ich finde das angemessen. Selbst ein Straftäter muss nicht um sein Leben fürchten, bekommt aber trotzdem das Zeichen dass sein Aufenthalt hier nur sehr begrenzt ist.

@KK

Entschuldige meine zynische Bewertung, aber bei einer Straftat >3 Jahren muss ich davon ausgehen, dass Kalkül dahintersteckt.



Zitat:

Was ist denn meine Interpretation?
Dass es laut Recht legal ist das Asylrecht abzuerkennen bei Straftaten mit mehr als 3 Jahren Haft, wobei eine Ausweisung bzw. Abschiebung durch das einschränkende Recht, wonach das Leben wegen Verfolgung im betreffenden Land nicht gefährdet sein darf quasi unmöglich ist?

Siehe Post oben auf dieser Seite.


Nein. Dass du den Status "geduldet" mit "anerkannt" verwechselst und wahrscheinlich nicht einmal weißt was dieser beinhaltet und du auch wohl keinerlei Ahnung hast wieviele Menschen mit dem Status "Duldung" abgeschoben werden.

Zitat:

Ich finde das angemessen. Selbst ein Straftäter muss nicht um sein Leben fürchten, bekommt aber trotzdem das Zeichen dass sein Aufenthalt hier nur sehr begrenzt ist.


Hui...da hast du echt so "niedlich" ein Amt wie die Ausländerbehörde beschrieben, dass ich glatt dieses Hippie Bildchen posten muss:

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

Die schieben auch Leute ab , die suizidal sind , mit der Begründung , dass "die schon vor ihrer Flucht nach Deutschland depressiv" waren.

nur mal so als Beispiel

Und denen willst du irgendeine Feinfühligkeit "attestieren"?



"Nope".

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