Geschrieben am: 23.11.2006 um 20:25 Uhr
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Zitat von Cle: Zitat von Allstar92: Ich finds der Hammer das Kindermissbrauch grad mal mit bis zu 3 Jahren und raubkopieren mit bis zu 5 Jahren bestraft wird.
In welchem Paragraphen steht denn dass auf Kindesmussbrauch nur bis zu 3 Jahre steht?...
Eben. Nach § 176 StGB:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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