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Forum / Politik und Wirtschaft

Idiotischte Urteile

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Steffente - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:24 Uhr

Auch dann sicherlich nicht 5 Jahre dürfte es für gewerbsmäßiges Raubkopieren geben...
Allstar92
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2006
24 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:31 Uhr

Zitat von Allstar92:

Zitat von Cle:

Auf Kiondesmissbrauch stehen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrefe und nicht bis zu 3 Jahre. (§176-§182 Stgb.)
Aber wie leicht man hier mit irgendwas erfundenem wellen schlagen kann.

Du meinst wohl Vergewaltigung gibt bis zu zehn Jahren

Ok so ganz sicher bin ich nicht aber 10 Jahre kriegt man nicht obwohl es mehr als angebracht währe
nippongirl89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
200 Beiträge

Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:41 Uhr

auch wenn es für kindesmissbrauch bis zu 10 jahre geben soll, das ist immer noch zu wenig. wenn man das in einem vergleich zum raubkopieren sieht, ist das viel zu wenig. mit raubkopieren schädigt man ein unternehmen, hinterzieht "nur" geld. bei kindesmissbrauch oder vergewaltigung schädigt man einen menschen fürs ganze leben, und die erinnerungen sind nicht mehr wegzukriegen, weder mit geld, noch mit gefängnisstrafen. ich denke, dass man für kindesmissbrauch und /oder vergewaltigung ebenfalls lebenslänglich geben sollte.

Realität ist für Leute, die mit Drogen nicht klarkommen.

m1 - 44
Champion (offline)

Dabei seit 10.2004
7108 Beiträge

Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:45 Uhr

Zitat von nippongirl89:

auch wenn es für kindesmissbrauch bis zu 10 jahre geben soll, das ist immer noch zu wenig. wenn man das in einem vergleich zum raubkopieren sieht, ist das viel zu wenig. mit raubkopieren schädigt man ein unternehmen, hinterzieht "nur" geld. bei kindesmissbrauch oder vergewaltigung schädigt man einen menschen fürs ganze leben, und die erinnerungen sind nicht mehr wegzukriegen, weder mit geld, noch mit gefängnisstrafen. ich denke, dass man für kindesmissbrauch und /oder vergewaltigung ebenfalls lebenslänglich geben sollte.


Lebenslänglich hört sich toll an, aber is in Deutschland doch ein Witz.......Des bedeutet hier doch nur max. 25 Jahre und des is meistens viel zu wenig !! !!

Wenn dich das Leben fickt, bewege dich im Rhythmus, vielleicht gelangst du auch so zum Höhepunkt!!!!

Steffente - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:50 Uhr

Zitat von Allstar92:

Zitat von Allstar92:

Zitat von Cle:

Auf Kiondesmissbrauch stehen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrefe und nicht bis zu 3 Jahre. (§176-§182 Stgb.)
Aber wie leicht man hier mit irgendwas erfundenem wellen schlagen kann.

Du meinst wohl Vergewaltigung gibt bis zu zehn Jahren

Ok so ganz sicher bin ich nicht aber 10 Jahre kriegt man nicht obwohl es mehr als angebracht währe



Wie wäre es anstatt weiter Halbwissen zu verbreiten einfach einmal nachzu schauen?

176 Stgb:

Wer eine sexuelle HAndlung an einer Person unter 14 Jahren vornimmt wird mit Freiheutsstrafe von sechsmonaten bis zu zehn Jahren verurteilt, in minderschweren Fällen bis zu 5 Jahren...

(anmerkung, das gilt theoretisch auch für den 16 jährigen mit 13 Jähriger Freundin ...)

176a Stgb: ergänzt noch zusätzlich einge Mindeststrafen:

176b bei Todesfolge des Kinds nicht unter 10 Jahren

um mehr abzutippen hab ich keine zeit, schaut doch einfach mal nach bevor hier lustig mit halbwissen geschwallt wird.

Die rechtsgrundlagen sind Hart und ausreichend, und die Anwendung ist immer eine Sache des Einzelfalls.... Es hat durchaus einen Grund das manche Leute Jura Studieren....
Allstar92
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2006
24 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 12:57 Uhr

Zitat von Steffente:

Zitat von Allstar92:

Zitat von Allstar92:

Zitat von Cle:

Auf Kiondesmissbrauch stehen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrefe und nicht bis zu 3 Jahre. (§176-§182 Stgb.)
Aber wie leicht man hier mit irgendwas erfundenem wellen schlagen kann.

Du meinst wohl Vergewaltigung gibt bis zu zehn Jahren

Ok so ganz sicher bin ich nicht aber 10 Jahre kriegt man nicht obwohl es mehr als angebracht währe



Wie wäre es anstatt weiter Halbwissen zu verbreiten einfach einmal nachzu schauen?

176 Stgb:

Wer eine sexuelle HAndlung an einer Person unter 14 Jahren vornimmt wird mit Freiheutsstrafe von sechsmonaten bis zu zehn Jahren verurteilt, in minderschweren Fällen bis zu 5 Jahren...

(anmerkung, das gilt theoretisch auch für den 16 jährigen mit 13 Jähriger Freundin ...)

176a Stgb: ergänzt noch zusätzlich einge Mindeststrafen:

176b bei Todesfolge des Kinds nicht unter 10 Jahren

um mehr abzutippen hab ich keine zeit, schaut doch einfach mal nach bevor hier lustig mit halbwissen geschwallt wird.

Die rechtsgrundlagen sind Hart und ausreichend, und die Anwendung ist immer eine Sache des Einzelfalls.... Es hat durchaus einen Grund das manche Leute Jura Studieren....


bei todesfolge Ok aber mehr als 10 Jahre bei "normalen" kindesmissbrauch sollte man trotzdem einführen
epikur23 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2002
261 Beiträge

Geschrieben am: 18.04.2006 um 13:20 Uhr

Zitat von dany-0815:

Zitat von Cle:

Auf Kiondesmissbrauch stehen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrefe und nicht bis zu 3 Jahre. (§176-§182 Stgb.)
Aber wie leicht man hier mit irgendwas erfundenem wellen schlagen kann.


gut, kann sein, dass auf Kindesmissbrauch nicht nur 3, sondern 10 Jahre stehen, trotzdem find ich teilweise die Urteile zu milde.


Lol. Das is schon sehr cool. Nachdem sich 20 Leute über die "milden" 3 Jahre aufgeregt haben, weil irgendein Spinner mit gefährlichem Halbwissen seinen gesitigen Dünnschiss ins Forum stellen musste, wird die Sache endlich von jemandem, der nicht nur ein bisschen Hirn, sondern anscheinend auch ein StGB besitzt aufgeklärt, und was passiert?
Alle regen sich trotzdem weiter auf, weil ja die 10 Jahre auch zu wenig sind...
Ihr seid echt Helden :totlacher:

"Preiset die Schönheit der Welt!"

dany-0815 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
181 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 14:46 Uhr

nur weil man in google Stgb eingibt und was sucht, hat man noch kein Hirn.
wir wollen es ja net übertreiben.

allgemein gesprochen find ich die Urteile in Deutschland meistens eh viel zu mild. aber das hab ich ja auch schon mal gesagt...
Cle - 35
Experte (offline)

Dabei seit 08.2004
1613 Beiträge

Geschrieben am: 18.04.2006 um 16:07 Uhr

Zitat von dany-0815:

nur weil man in google Stgb eingibt und was sucht, hat man noch kein Hirn.
wir wollen es ja net übertreiben.

allgemein gesprochen find ich die Urteile in Deutschland meistens eh viel zu mild. aber das hab ich ja auch schon mal gesagt...


Aber der hat Hirn, der irgendetwas erfindet...
Und wenn jemand dann so etwas richtig stellen will, wird man beschimpft....

Vaya con tioz

Steffente - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 18.04.2006 um 18:12 Uhr


nur weil man in google Stgb eingibt und was sucht, hat man noch kein Hirn.
wir wollen es ja net übertreiben.

allgemein gesprochen find ich die Urteile in Deutschland meistens eh viel zu mild. aber das hab ich ja auch schon mal gesagt...


Immerhin ist es etwas was du allem Anschein nach nicht getan hast. Ob die Urteile zu mild sind ist subjektiv, nicht mehr und nicht anderes...

Nebenbei ich brauche sucherlich nicht die Bestätigung im Team Ulm Forum ob ich HIrn habe oder nicht, denn diese hier zu suchen wäre fatal....
Aber ich finde es erschreckend, wech ein Bla Bla von mit gefährlichem Halbwissen unterfütterten hier manche Leute von sich geben, und es für den Skandal schlecht hin ausgeben....

Nebenbei ich hab nicht gegooglet, sondern ganz altmodisch ein Buch benutzt....


ONKELZ_89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
225 Beiträge

Geschrieben am: 18.04.2006 um 20:33 Uhr

das ligt wol daran dass die die solche Urteile sprechen
in irgend einer hinnsicht.................

mehr sag ich da nicht
will ja nicht verklagt weden ..gg..

KÄMPFE UM DAS WAS DIR WICHTIG IST AUCH WENN DU ES SCHON LÄNGST VERLOREN HAST!!

Federkind - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2005
57 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2006 um 12:01 Uhr

Das Verbot, Flugzeuge in der Gewalt von terroristen abzuschiessen, fand ich selten dämlich.
Hallo, Gund Remmingen, Isar & Neckarwestheim *augen roll*

Und als Vergewaltiger hast dus in Deutschland ja eh leicht.

Wo sie recht hat, hat sie recht

ApOsTeL88 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2006
22 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2006 um 12:07 Uhr

die Gesetze sin eh HIRNVERBRAND
man hey ich kann doch vergewaltiger nemme frei rumlaufen lassen des würd ich denen auf die wange brennen...

-Es ist in diesem Land sinnlos für das zu kämpfen woran man glaubt-

Steffente - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 20.04.2006 um 16:37 Uhr

Zitat von Federkind:

Das Verbot, Flugzeuge in der Gewalt von terroristen abzuschiessen, fand ich selten dämlich.
Hallo, Gund Remmingen, Isar & Neckarwestheim *augen roll*

Und als Vergewaltiger hast dus in Deutschland ja eh leicht.


So und nun gehen wir wieder an den Stammtisch klappen unsere Bildzeitung auf und ziehen uns ne halbe rein....

Das Verbot Flugzeuge abzuschießen ist unumgänglich. Es ist nicht das Recht des Staates abzuwiegen, das man soundsoviel Menshcen Tötet um so und soviel zu retten, dies würde massivst Gegen das Grundgesetz verstoßen (und vorallem auch gegen Art 1. Abs1, welcher gar nicht geändert werden könnte)....

Wenn es zu einer solchen Situation käme wäre es letztlich den Verantwortlichen beim Millitär überlassen, ob sie sich über diesen Spruch des Gerichts hinwegsetzen......


robinhood12 - 41
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
661 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2006 um 17:20 Uhr

Zitat von Federkind:

Das Verbot, Flugzeuge in der Gewalt von terroristen abzuschiessen, fand ich selten dämlich.
Hallo, Gund Remmingen, Isar & Neckarwestheim *augen roll*

Und als Vergewaltiger hast dus in Deutschland ja eh leicht.


Naja, dieses Urteil wurde vom BVG gesprochen. Daran erkannt man, dass nicht ein X-beliebiges Gericht dieses Urteil traf. Das BVG urteil wie der Name schon sagt nach der Deutschen Verfassung. Dieses Urteil wurde mit dem Artikel 1 des GG begründet "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpfllichtung aller staatlichen Gewalt. ..."
Jetzt erkläre mir mal bitte, wie die Würde von mir nicht angegriffen sein soll wenn ich abgeschossen werde? Damit rechne ich Leben gegen Leben auf. Wer sagt mir welches Leben mehr Wert ist? Gibt es überhaupt Leben das mehr Wert ist als anderes? Du siehst schon, dieses Thema ist nocht so einfach wie man auf den erstem Augenblick denkt.

Dazu aber noch meine eigenen Meinung: Es müsste meiner Meinung nach tatsächlich über eine grundgesetzliche Möglichkeit überlegt werden im absoluten Notfall diese Möglichkeit dem Staate zu geben. Wobei ich ganz ehrlich den Abschussbefehl nicht treffen will. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein Regierungschef in solcher einem Ausnahmefall solche ein Entscheidung treffen könnte.

Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein

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