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Vorfahrt

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Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2017 um 17:21 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von antiCharmant:

Ist doch easy :pfeiffer: ...unten/links/rechts
Der rechts kommende hat zwar nach § 8 Vorfahrt, wird aber durch § 9(4) ausgehebelt.
Für links gilt dann gegenüber unten rechts-vor-links.

Eine ähnliche Situation wird hier erläutert:

Zitat:


Rechtstipp: Rechts-vor-links
An Kreuzungen und Einmündungen mit bestehender „rechts-vor-links" - Regelung kann es hinsichtlich der Vorfahrtsfrage zu Missverständnissen kommen, wenn sich aus verschiedenen Richtungen gleichzeitig drei Fahrzeuge (A, B, C) nähern und dabei der von äußerst rechts Kommende (A) als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr (B) wartepflichtig ist.
Der Linksabbieger (A), der niemanden von rechts kommend hat, darf in diesem Fall zwar als erster losfahren, zunächst aber nur soweit, dass der entgegenkommende Geradeausverkehr (B) ausreichend Raum zur Durchfahrt hat.
Danach darf dann das Fahrzeug (C), welches sich rechts von (B) befindet, die Kreuzung überqueren, sodann das in dieser Reihenfolge dritte Fahrzeug, also der dem Linksabbieger (A) entgegenkommende Geradeausfahrer (B).
Als Letzter darf dann der Linksabbieger (A) seinen Abbiegevorgang fortsetzen.
Etwas anderes gilt, wenn wegen der Verkehrsdichte, wegen der Größe der Fahrzeuge oder wegen der baulichen Gestaltung der Kreuzung die zuvor gemäß § 8 Abs. 1 StVO (Vorfahrt) und § 9 Abs. 3 StVO (Linksabbiegen) beschriebene Überquerungsreihenfolge nicht möglich ist.
Dann ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer über Vorfahrt, Wartepflicht und Reihenfolge der Querung z.B. durch Handzeichen verständigen. Unter Umständen muss der von äußerst rechts kommende Linksabbieger (A) auf sein Vorfahrtrecht verzichten.
Dasselbe gilt, wenn sich an einer „rechts-vor-links“ Kreuzung vier Fahrzeuge annähern, weil dann jeder Fahrzeugführer dem sich jeweils rechts befindlichen Fahrzeug Vorfahrt einräumen müsste.
ADAC, Juristische Zentrale

https://ralphlentz.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-rechts-vor-links.html

Es gilt also immer der Grundsatz: Warum einfach, wenns auch so schön kompliziert geht. ;-)
Die alte DDR Regel lautete übringens strickt rechts-vor-links, egal wohin der Karren will. Dabei hätte ich in einem sozialistischen Staat ja eigentlich eher bedingungsloses links-vor-rechts erwartet...:kopfschuettel:


wie wir alle wissen ist ganz arg links nicht weit von ganz arg rechts, womit das ganze dann vollends ad absurdum geführt wird. - Falls es nicht seit dem ersten Post dort war, da die Lage ja eigentlich klar ist. Wir können allerdings im Zweifelsfall noch je zwei Anwälte je Partei hin zu ziehen und das ganze vor Gericht klären. :-)

Gute Nacht


Diablos exzessiver Hass auf Menschen mit einer progressiven Einstellung. Erklärt übers saufen und Verkehrsregeln.


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"Nope".

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