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Vorfahrt

  -1- -2- vorwärts >>>  
Jonsen - 35
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1566 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 16:36 Uhr

Grüß Gott Leute,

es geht um eine Vorfahrtsregel an einer Kreuzung bei der sich zwei Straßen wie ein + kreuzen

Links (Westen/9Uhr) steht einer, der will nach rechts abbiegen (nach unten/Süden/6Uhr).

Unten (Süden/6Uhr) steht einer, der will nach links abbiegen (nach links/Westen/9Uhr)

Rechts (Osten/3Uhr) steht einer, der will nach links abbiegen (nach unten/Süden/6Uhr)

Nach der rechts vor links Regel aus §8 der StVO muss der Karren links auf den unten warten.
Der muss allerdings auf den rechts warten. Der rechte darf als erstes los fahren da er niemanden rechts von sich hat.

Nach den Abbiegevorschriften aus §9 muss allerdings der Linksabbieger auf den Rechtsabbieger warten. Darum müsste der rechte auf den linken warten.

Wir wären also in der selben Situation wie wenn alle vier Kreuzungsseiten belegt sind und keiner so richtig weiß wer jetzt fährt. --> Handzeichen/Absprache

Oder gilt hier einfach das rechts vor links aus §8?

Ich bin der Meinung das die Vorfahrtsregel in folgender Reihenfolge beachtet werden müssen:
Polizist
Ampel
Schilder
rechts vor links
Rechtsabbieger vor Linksabbieger.

Kennt sich hier jemand genauer aus?

Zitat:


§ 8 Vorfahrt


(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.



Zitat:


§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren


(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 17:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.03.2017 um 17:18 Uhr

Bei § 9 geht's doch nur um deinen Gegenverkehr. Das kommt in deinem Fall bei einer Situation zwischen 12 und 6 Uhr-Aufeinandertreffen zum Tragen.

Nach § 8 hast du keinen Gegenverkehr, weil immer erst der rechts von dir fahren darf. Wurscht, wo er hin will.
weylen
Experte (offline)

Dabei seit 10.2008
1940 Beiträge
Geschrieben am: 15.03.2017 um 17:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.03.2017 um 17:34 Uhr

Also... Welche Regeln das genau begründen weiß ich jetzt auch nicht.
Aber ich denke wir sind uns einig, dass wenn man bei einer Plus-Kreuzung nach rechts abbiegen will und genug Platz ist, man für gewöhnlich keine Probleme haben sollte. Deshalb sollte wohl der von rechts erst den von links fahren lassen und zum Schluss fährt der von unten.
Edit: §9 (4) liefert doch was passendes dazu. Alles weitere sollte durch Handzeichen geregelt werden. Aber wie gesagt, nach rechts abbiegen an so einer Kreuzung sollte dann schon durch Mitdenken der Beteiligten möglich sein.

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Dummheit schützt nicht vor Verantwortung.

Jonsen - 35
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1566 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 18:03 Uhr

Ich denke wir sind uns nicht einig.
Du bist der Meinung: links, rechts, unten
Ich und namnam sind wohl der Meinung: rechts, unten, links

Mir wurde in der Fahrschule folgende Priorität beigebracht:

Polizist
Ampel
Schilder
rechts vor links
Rechtsabbieger vor Linksabbieger

Wenn das richtig ist, Greift ja erst die rechts vor Links Regel.


Wobei du natürlich schon recht hast, dass ein Rechtsabbieger ja so gut wie immer freie Bahn hat und es Sinn machen würde wenn er als erstes los fährt. Mir gehts aber nicht um Sinn und Unsinn, sondern ums Recht.


Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 18:44 Uhr

Ich bin maximal verwirrt. 9(4) sagt durchaus, dass der Westen, der eigentlich der Mops ist nach 8, als Erstes fahren dürfte, weil er rechts abbiegt und der Osten links abbiegt.

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-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 18:53 Uhr

Ich hab in der fahrschule gelernt, dass bei solchen Vorfahrt Dilemma die Beteiligten Verkehrsteilnehmer per Hand Zeichen o.ä. die Situation klären müssen.

There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 19:08 Uhr

Zitat von Jonsen:

Ich denke wir sind uns nicht einig.
Du bist der Meinung: links, rechts, unten
Ich und namnam sind wohl der Meinung: rechts, unten, links

Mir wurde in der Fahrschule folgende Priorität beigebracht:

Polizist
Ampel
Schilder
rechts vor links
Rechtsabbieger vor Linksabbieger

Wenn das richtig ist, Greift ja erst die rechts vor Links Regel.


Wobei du natürlich schon recht hast, dass ein Rechtsabbieger ja so gut wie immer freie Bahn hat und es Sinn machen würde wenn er als erstes los fährt. Mir gehts aber nicht um Sinn und Unsinn, sondern ums Recht.


Wenn jeder, wie es sein sollte blinkt, hast du doch absolut kein Problem?

Ansonsten, Handzeichen. Zur Not, aussteigen und in der Mitte auf ne Runde Schnick-Schnack-Schnuck treffen

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Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 19:19 Uhr

Und wie ist nun die Rechtslage?

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Crankr - 30
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 15.03.2017 um 21:09 Uhr

Stehe ich auf dem Schlauch, oder wieso verstehe ich nicht, wieso der, der von links kommt und nach unten fahren will, auf den, der von unten kommt und nach links fahren will, irgendwie achten muss. Bzw. auch umgekehrt.

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namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 21:13 Uhr

Weil der, der unten steht, sowieso erst mal nicht fahren würde, sondern der, der rechts steht und dem Linken durch Linksabbiegen direkt auf die Nüsse ginge.

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Caarcrinolas - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
909 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 22:36 Uhr

Gehen wir mal logisch an die Sache ran:

Würden in einer Kreuzung alle Fahrzeuge nur nach rechts fahren würde sich Niemand behindern.

Im Gegensatz dazu würden sich alle Fahrzeuge gegenseitig behindern wenn Sie nur nach links fahren und Niemand wüsste wer jetzt fahren darf.

Daher bedarf es für Linksabbieger einer logischen Reihenfolge. Durch Rechts-vor-links ist die Reihenfolge der Linksabbieger dann sonnenklar.
Der von unten kommende hat Jemanden von rechts und wartet ab

Somit ergibt sich die Reihenfolge: links, rechts und unten.

Ohne Blinker würde diese Konstellation prinzipiell zu einem Unfall führen, daher wird es hier wohl auch Schilder geben ;-)








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Aristoteles: "Es gibt kein großes Genie ohne einen Schuß Verrücktheit."

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2017 um 22:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.03.2017 um 22:53 Uhr

Bezieht sich rechts vor links nach 8 aufs Abbiegen?

Ich versuche gerade eine Kreuzung in meiner Heimatstadt optisch zu rekonstruieren. Ich glaube nicht, dass dort Schilder stehen. Meinst du Handzeichen?
-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2017 um 00:09 Uhr

Vereinfachung der Situation:
4 Autos aus 4 Richtungen, alle wollen Links abbiegen, wer hat Vorfahrt?
Ich wiederhole meine vorherige Antwort, die Verkehrsteilnehmer müssen das per Hand Zeichen klären.

There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

antiCharmant - 40
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2014
3 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2017 um 00:22 Uhr

Ist doch easy :pfeiffer: ...unten/links/rechts
Der rechts kommende hat zwar nach § 8 Vorfahrt, wird aber durch § 9(4) ausgehebelt.
Für links gilt dann gegenüber unten rechts-vor-links.

Eine ähnliche Situation wird hier erläutert:

Zitat:


Rechtstipp: Rechts-vor-links
An Kreuzungen und Einmündungen mit bestehender „rechts-vor-links" - Regelung kann es hinsichtlich der Vorfahrtsfrage zu Missverständnissen kommen, wenn sich aus verschiedenen Richtungen gleichzeitig drei Fahrzeuge (A, B, C) nähern und dabei der von äußerst rechts Kommende (A) als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr (B) wartepflichtig ist.
Der Linksabbieger (A), der niemanden von rechts kommend hat, darf in diesem Fall zwar als erster losfahren, zunächst aber nur soweit, dass der entgegenkommende Geradeausverkehr (B) ausreichend Raum zur Durchfahrt hat.
Danach darf dann das Fahrzeug (C), welches sich rechts von (B) befindet, die Kreuzung überqueren, sodann das in dieser Reihenfolge dritte Fahrzeug, also der dem Linksabbieger (A) entgegenkommende Geradeausfahrer (B).
Als Letzter darf dann der Linksabbieger (A) seinen Abbiegevorgang fortsetzen.
Etwas anderes gilt, wenn wegen der Verkehrsdichte, wegen der Größe der Fahrzeuge oder wegen der baulichen Gestaltung der Kreuzung die zuvor gemäß § 8 Abs. 1 StVO (Vorfahrt) und § 9 Abs. 3 StVO (Linksabbiegen) beschriebene Überquerungsreihenfolge nicht möglich ist.
Dann ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer über Vorfahrt, Wartepflicht und Reihenfolge der Querung z.B. durch Handzeichen verständigen. Unter Umständen muss der von äußerst rechts kommende Linksabbieger (A) auf sein Vorfahrtrecht verzichten.
Dasselbe gilt, wenn sich an einer „rechts-vor-links“ Kreuzung vier Fahrzeuge annähern, weil dann jeder Fahrzeugführer dem sich jeweils rechts befindlichen Fahrzeug Vorfahrt einräumen müsste.
ADAC, Juristische Zentrale

https://ralphlentz.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-rechts-vor-links.html

Es gilt also immer der Grundsatz: Warum einfach, wenns auch so schön kompliziert geht. ;-)
Die alte DDR Regel lautete übringens strickt rechts-vor-links, egal wohin der Karren will. Dabei hätte ich in einem sozialistischen Staat ja eigentlich eher bedingungsloses links-vor-rechts erwartet...:kopfschuettel:

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2017 um 00:54 Uhr

Zitat von antiCharmant:

Ist doch easy :pfeiffer: ...unten/links/rechts
Der rechts kommende hat zwar nach § 8 Vorfahrt, wird aber durch § 9(4) ausgehebelt.
Für links gilt dann gegenüber unten rechts-vor-links.

Eine ähnliche Situation wird hier erläutert:

Zitat:


Rechtstipp: Rechts-vor-links
An Kreuzungen und Einmündungen mit bestehender „rechts-vor-links" - Regelung kann es hinsichtlich der Vorfahrtsfrage zu Missverständnissen kommen, wenn sich aus verschiedenen Richtungen gleichzeitig drei Fahrzeuge (A, B, C) nähern und dabei der von äußerst rechts Kommende (A) als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr (B) wartepflichtig ist.
Der Linksabbieger (A), der niemanden von rechts kommend hat, darf in diesem Fall zwar als erster losfahren, zunächst aber nur soweit, dass der entgegenkommende Geradeausverkehr (B) ausreichend Raum zur Durchfahrt hat.
Danach darf dann das Fahrzeug (C), welches sich rechts von (B) befindet, die Kreuzung überqueren, sodann das in dieser Reihenfolge dritte Fahrzeug, also der dem Linksabbieger (A) entgegenkommende Geradeausfahrer (B).
Als Letzter darf dann der Linksabbieger (A) seinen Abbiegevorgang fortsetzen.
Etwas anderes gilt, wenn wegen der Verkehrsdichte, wegen der Größe der Fahrzeuge oder wegen der baulichen Gestaltung der Kreuzung die zuvor gemäß § 8 Abs. 1 StVO (Vorfahrt) und § 9 Abs. 3 StVO (Linksabbiegen) beschriebene Überquerungsreihenfolge nicht möglich ist.
Dann ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer über Vorfahrt, Wartepflicht und Reihenfolge der Querung z.B. durch Handzeichen verständigen. Unter Umständen muss der von äußerst rechts kommende Linksabbieger (A) auf sein Vorfahrtrecht verzichten.
Dasselbe gilt, wenn sich an einer „rechts-vor-links“ Kreuzung vier Fahrzeuge annähern, weil dann jeder Fahrzeugführer dem sich jeweils rechts befindlichen Fahrzeug Vorfahrt einräumen müsste.
ADAC, Juristische Zentrale

https://ralphlentz.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-rechts-vor-links.html

Es gilt also immer der Grundsatz: Warum einfach, wenns auch so schön kompliziert geht. ;-)
Die alte DDR Regel lautete übringens strickt rechts-vor-links, egal wohin der Karren will. Dabei hätte ich in einem sozialistischen Staat ja eigentlich eher bedingungsloses links-vor-rechts erwartet...:kopfschuettel:


wie wir alle wissen ist ganz arg links nicht weit von ganz arg rechts, womit das ganze dann vollends ad absurdum geführt wird. - Falls es nicht seit dem ersten Post dort war, da die Lage ja eigentlich klar ist. Wir können allerdings im Zweifelsfall noch je zwei Anwälte je Partei hin zu ziehen und das ganze vor Gericht klären. :-)

Gute Nacht

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2017 um 19:18 Uhr

Ich frage mich, ob Jonsen heute Nacht besser schlafen wird.

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Roddi, Spearhead, ... mehr anzeigen

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