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Forum / Politik und Wirtschaft
Fehler des Landgerichts Köln sorgt für neue Abmahnwelle

Barmonster - 40
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Geschrieben am: 17.12.2013 um 10:18 Uhr
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Staatsanwaltschaft Köln hat mit Ermittlungen begonnen
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht."
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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schnaebber
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Geschrieben am: 17.12.2013 um 15:01 Uhr
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Weshalb bist du eigentlich so interessiert daran? Bist du betroffener Pornokonsument?
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 17.12.2013 um 15:11 Uhr
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Zitat von schnaebber: Weshalb bist du eigentlich so interessiert daran? Bist du betroffener Pornokonsument?
nein, ich bin selbst (zumindest noch) nicht betroffen und dass es um Pornos geht halte ich auch erstmal für extrem nebensächlich (wenn man mal von dem Punkt absieht, dass es Betroffene aus Schamgefühl dazu bringt, lieber zu zahlen als sich zu wehren).
Ich bin vor allem deshalb so interessiert daran, weil mich diese Abmahn-Praxis schon immer ziemlich geärgert hat und jetzt die Möglichkeit besteht, dass entsprechende Urteile gefällt werden, die sowas in Zukunft erschweren oder ganz verbieten. Wenn man dem nämlich nicht Einhalt gebietet, wird das gesamte Internet in absehbarer Zeit für Deutsche unbenutzbar und ich hänge doch sehr an dieser Errungenschaft der Neuzeit
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 11:02 Uhr
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Fun-Fact: Das Landgericht München I hat am 29. Mai 2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, dass "Filmen unterhalb eines gewissen Niveaus die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Urheberrechtsfähigkeit abzusprechen sei. In Pornofilmen würden nämlich lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise dargestellt. Solchen Filmproduktionen fehlt es daher an der persönlichen geistigen Schöpfung.“
Das Eis, auf dem sich U+C bewegt, wird immer dünner
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SeeFucknLies - 38
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 12:10 Uhr
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Zitat von Barmonster: Fun-Fact: Das Landgericht München I hat am 29. Mai 2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, dass "Filmen unterhalb eines gewissen Niveaus die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Urheberrechtsfähigkeit abzusprechen sei. In Pornofilmen würden nämlich lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise dargestellt. Solchen Filmproduktionen fehlt es daher an der persönlichen geistigen Schöpfung.“
Das Eis, auf dem sich U+C bewegt, wird immer dünner
du siehst aber auch dass das tor, durch das die pornoflut in die "normale" welt schwemmt massivst maximiert wurde, bzw dem verteilen von pornographischem material tür und tor geöffnet, ohne der industrie ihren anteil anzuerkennen.. -.-
PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon
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O0O0O0O0O
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 12:23 Uhr
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Zitat: in primitiver Weise
das ist doch sicherlich anfechtbar.
wie kriegen die das hin, obwohl sie ständig neue scheisse posten, mich nie zu überraschen?
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 12:24 Uhr
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Zitat von SeeFucknLies: Zitat von Barmonster: Fun-Fact: Das Landgericht München I hat am 29. Mai 2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, dass "Filmen unterhalb eines gewissen Niveaus die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Urheberrechtsfähigkeit abzusprechen sei. In Pornofilmen würden nämlich lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise dargestellt. Solchen Filmproduktionen fehlt es daher an der persönlichen geistigen Schöpfung.“
Das Eis, auf dem sich U+C bewegt, wird immer dünner
du siehst aber auch dass das tor, durch das die pornoflut in die "normale" welt schwemmt massivst maximiert wurde, bzw dem verteilen von pornographischem material tür und tor geöffnet, ohne der industrie ihren anteil anzuerkennen.. -.-
Das sehe ich, aber das ist ein anderes Thema. Wenn du darüber diskutieren willst, inwiefern das Urteil des Münchner Landgerichts der Pornoindustrie schadet, dann solltest dafür einen neuen Thread eröffnen 
Mir gehts halt darum, dass dieses Urteil dem Abmahnwahn zusätzlich zu allem bisher aufgeführtem jede Grundlage entzieht.
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the_WarLord - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 12:35 Uhr
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Zitat von Barmonster: Fun-Fact: Das Landgericht München I hat am 29. Mai 2013 (Az. 7 O 22293/12) entschieden, dass "Filmen unterhalb eines gewissen Niveaus die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Urheberrechtsfähigkeit abzusprechen sei. In Pornofilmen würden nämlich lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise dargestellt. Solchen Filmproduktionen fehlt es daher an der persönlichen geistigen Schöpfung.“
Gibt es unterschiedliche Auffassungen von: http://www.dr-bahr.com/news/pornofilme-urheberrechtlich-nicht-geschuetzt.html und http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/neuigkeiten/newsdetails/article/lg-muenchen-i-kein-urheberrechtsschutz-fuer-pornos/
Auch steht in folgendem: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html , "Da die beiden genannten Filme nicht als DVDs auf dem deutschen Markt sind und auch eine Abrufbarkeit über Video on Demand nicht festgestellt wurde, erkannte das Gericht auch keinen Anspruch des Laufbilderschutzes an, wie er im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte festgeschrieben ist."
Stellt sich die Frage, was als Video on Demand gewertet wird. Für meine Begriffe ist das alles, was auf einem Portal bereitgestellt und abrufbar ist. RedTube wäre ein solches Portal, Youtube ebenfalls. Bei RedTube kann man, afaik, Videos auch gegen Geld anbieten.
Grüße vom WarLord
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 12:44 Uhr
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Zitat von the_WarLord: [...]
Stellt sich die Frage, was als Video on Demand gewertet wird. Für meine Begriffe ist das alles, was auf einem Portal bereitgestellt und abrufbar ist. RedTube wäre ein solches Portal, Youtube ebenfalls. Bei RedTube kann man, afaik, Videos auch gegen Geld anbieten.
hier geht es darum, dass die abgemahnten Filme in Deutschland nirgends in einer vom Rechteinhaber lizensierten Variante erhältlich sind und dem Rechteinhaber demnach in Deutschland auch kein finanzieller Schaden durch Raubkopien entstehen kann, den er geltend machen könnte.
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SeeFucknLies - 38
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 13:25 Uhr
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Zitat von O0O0O0O0O: Zitat: in primitiver Weise
das ist doch sicherlich anfechtbar.
wenn man einen andrew blake streifen zur grundlage nimmt bestimmt..
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the_WarLord - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 15:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2013 um 15:11 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von the_WarLord: [...]
Stellt sich die Frage, was als Video on Demand gewertet wird. Für meine Begriffe ist das alles, was auf einem Portal bereitgestellt und abrufbar ist. RedTube wäre ein solches Portal, Youtube ebenfalls. Bei RedTube kann man, afaik, Videos auch gegen Geld anbieten.
hier geht es darum, dass die abgemahnten Filme in Deutschland nirgends in einer vom Rechteinhaber lizensierten Variante erhältlich sind und dem Rechteinhaber demnach in Deutschland auch kein finanzieller Schaden durch Raubkopien entstehen kann, den er geltend machen könnte.
Mit Spekulationen kommen wir hier zwar nicht weiter, aber ob das Urteil anders ausgesehen hätte, wenn er es auf einem ordentlichen Portal, wo deutsches Recht ebenfalls gilt, hochgeladen und vermarktet hätte?
Es stellt ja bereits einen Urheberrechtsverstoß dar, wenn ich was auf einem Portal kaufe und es dort wieder hochlade, sofern ich nicht die Freigabe des Inhabers hab.
Grüße vom WarLord
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 20.12.2013 um 16:36 Uhr
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Zitat von the_WarLord: Zitat von Barmonster: Zitat von the_WarLord: [...]
Stellt sich die Frage, was als Video on Demand gewertet wird. Für meine Begriffe ist das alles, was auf einem Portal bereitgestellt und abrufbar ist. RedTube wäre ein solches Portal, Youtube ebenfalls. Bei RedTube kann man, afaik, Videos auch gegen Geld anbieten.
hier geht es darum, dass die abgemahnten Filme in Deutschland nirgends in einer vom Rechteinhaber lizensierten Variante erhältlich sind und dem Rechteinhaber demnach in Deutschland auch kein finanzieller Schaden durch Raubkopien entstehen kann, den er geltend machen könnte.
Mit Spekulationen kommen wir hier zwar nicht weiter, aber ob das Urteil anders ausgesehen hätte, wenn er es auf einem ordentlichen Portal, wo deutsches Recht ebenfalls gilt, hochgeladen und vermarktet hätte?
Es stellt ja bereits einen Urheberrechtsverstoß dar, wenn ich was auf einem Portal kaufe und es dort wieder hochlade, sofern ich nicht die Freigabe des Inhabers hab.
irgendwie verstehe ich nicht, worauf du hinaus willst...
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 27.01.2014 um 19:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.01.2014 um 19:32 Uhr
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so, das Landgericht Köln ist eingeknickt und hat in vier Beschlüssen unter anderem festgehalten, dass das Ansehen von Streams keinen Verstoß gegen das Urheberrecht und insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darstellt.
Damit ist auch die Nutzung von Seiten wie kinox.to quasi legalisiert worden.
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 17.02.2014 um 15:12 Uhr
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Fun-Fact: wie jetzt bekannt wurde, hatte RedTube bereits im Dezember erfolgreich vor dem Hamburger Landgericht eine Unterlassungsklage gegen die Kanzlei U+C durchgesetzt. Das heißt, alles was seit Dezember von U+C zu hören war ("Das war erst die Spitze des Eisbergs, Kunden anderer Provider kommen auch noch dran...") war ganz bewusst nichts als heiße Luft.
Quelle: giga.de
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Chirurg - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.02.2014 um 16:02 Uhr
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Zitat von the_WarLord: Zitat von Barmonster: Zitat von the_WarLord: [...]
hier geht es darum, dass die abgemahnten Filme in Deutschland nirgends in einer vom Rechteinhaber lizensierten Variante erhältlich sind und dem Rechteinhaber demnach in Deutschland auch kein finanzieller Schaden durch Raubkopien entstehen kann, den er geltend machen könnte.
Mit Spekulationen kommen wir hier zwar nicht weiter, aber ob das Urteil anders ausgesehen hätte, wenn er es auf einem ordentlichen Portal, wo deutsches Recht ebenfalls gilt, hochgeladen und vermarktet hätte?
Es stellt ja bereits einen Urheberrechtsverstoß dar, wenn ich was auf einem Portal kaufe und es dort wieder hochlade, sofern ich nicht die Freigabe des Inhabers hab.
irgendwie verstehe ich nicht, worauf du hinaus willst...
Die GEMA Schützt alles was nicht eine Gebühr zahlt und sagt meins darf man auch so zeigen ich will das es vervielfältigt wird.
Hardcore never dies
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