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CSU-Augsb.: komisches Verständnis v. Presse-Meinungsfreiheit

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SavanTorian
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
828 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2013 um 15:29 Uhr

wahrscheinlich die welt, die bild und anderes springer-gedoenze... *sarkasmus off* oder spiegel, denn die dessen leser wissen bekanntlich mehr? ;-)

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alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2013 um 15:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.06.2013 um 15:36 Uhr

Im [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden] steht ja nichts! Und Bild führt die Paywall ein! Wo soll man sich dann sonst informierten?

Wir Sind Hier

Haseloff - 69
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
141 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2013 um 16:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.06.2013 um 17:21 Uhr

Zitat von Cymru:


Natürlich auch eine Möglichkeit. Politisch in meinen Augen aber genauso schlecht, da wieder der Zwang dabei wäre. Das Beste wäre gewesen, die Herren hätten den Leserbrief ignoriert. Jedes Agieren führt zu mehr Aufmerksamkeit. Wenn sie die Dame zum Widerruf gedrängt hätten, hätte das wieder nach Zensur ausgesehen.


Wäre aber das mildere Mittel gewesen (und gab ja noch weitere, wie von mir beschrieben) und damit verhältnissmäßiger und hätte auch kaum für so viel Emörung gesorgt. Es war nicht alternativlos (entweder Klage androhen/andere genausoschlechte Möglichkeiten oder gar nichts tun und ignorieren). Und nicht alle Alternativen hätten genauso beschissen ausgesehen. Politisch haben die CSU-Promis große Scheiße gebaut, klar. Sie haben sich als politisch inkompetent mit so einem Verhalten eigentlich selbst für weitere herausgehobenen Positionen disqualifiziert, aber bei dem Alter auch nicht mehr weiter wichtig... da können sie ruhig ihren Ruf und den ihrer Parei noch weiter schädigen. Bei den ganzen Skandalen um die CSU kommt es darauf ja fast nicht mehr an. Insgesamt kann in Augsburg doch eine schwarze Mülltonne aufgestellt werden, die würde auch von den CSU-Freunden gewählt werden ^^. Kompetenz und Vernunft oder die Person an sich hat doch hier noch nie eine große Rolle gespielt und das macht sich eben bemerkbar. Ein Leistungsprinzip ist hier leider ein Fremdwort und vieles geht sehr nach der Vetterles- und Spetzle-Wirtschaft und ob sie von den richtigen Leuten unterstützt werden. In den Dörfern um Augsburg ist das ja besonders extrem. Aber Demokratie lebt eben auch vom Wechsel und während es das noch etwas in Augsburg gibt, ist das im Umland und auf Landesebene leider nicht so der Fall und das fördert die Verfilzungen und Vetterleswirtschaft enorm.

Zitat von Cymru:

Ich nehme auch an, dass die Herren mit einer stillschweigenden Lösung gerechnet hatten. Die Mehrheit derer, die solche Unterlassungserklärungen unterzeichnen soll, tut dies schon aus Angst vor den angedrohten Folgen. Die wenigsten sind wohl so resolut wie diese ältere Dame und gehen sogar zum Anwalt. Sie hat Mut bewiesen und wurde ja auch dafür belohnt.


Deswegen war es ja auch lediglich ein Einschüchterungsversuch und es ging nie um die Klage an sich. Die Drohung war das worauf gesetzt wurde. Für politische Funktionäre eine ziemlich skandalöse Methode und absolut nicht legitim. Leider wissen wir ja nicht, wie oft solche Methoden funktionieren, aber befürchte da einiges. Das ist ja das perfide an diesen Methoden. Es wird hier auch mit Angst vor der mächtigen Staatspartei CSU gearbeitet. Die Personen wurden in ihrer Rolle als CSU-Funktionäre kritisiert und das darf es natürlich nicht geben. Die haben entsprechend Geld und Einfluss und drohen dann eben, die Kritiker fertig zu machen und versuchen so Kritik zu unterbinden. Und das kann schon sehr bedrohlich wirken und ist nicht spaßig und auf keinen Fall in so einem Fall auch nur ansatzweise legitim.


Zitat von Cymru:

Zitat von Haseloff:


Nun war Ullrich der Kandidat, den die Herren tatkräftig unterstützt haben und der sich gegen die beiden von ihr als verdient bezeichneten Männer durchgesetzt hat.


Dazu hat der Anwalt der Politiker ja wiederum folgendes geschrieben: "„Ihre Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Herr Kränzle und Herr von Hohenhau haben nicht daran mitgewirkt, dass Herr Ruck und Herr Schaal nicht für den Bundestag kandidieren. Herr Ruck hatte bereits am 28. Januar erklärt, dass er nicht mehr für den Bundestag kandidiert, um zukünftig in der Entwicklungshilfe tätig zu werden.“

Es müsste also gerichtlich geklärt werden, inwieweit die Tatsache stimmt. Ob sie also unwahr ist oder nicht. Wie das ein Gericht sehen würde, ist hier Spekulation. Letztendlich spielt die juristische Einschätzung aber ja nur eine sekundäre Rolle, wie wir gesehen haben: Der politische Schaden durch diese Aktion ist wesentlich größer, als er selbst mit einem juristischen Erfolg etwas bringen würde (würde das denn etwa mehr Wähler anlocken? Ich bezweifle es.)..


Ein möglicher juristischer Erfolg ist hier nur nie wirklich angestrebt worden, da es nie vor Gericht gegangen wäre (jetzt nach der Entschuldiung und dem erklärten Verzicht nach der Empörung natürlich eh nich, aber auch sonst wäre es kaum dazu gekommen) und es auch nie darum ging. Die Spekulation jetzt klingt auch schon ganz anders, als dass es gut möglich sei, dass sie juristisch im Recht waren. Fehlerhaft ist deine Argumentation, da gar nicht klar ist, ob es sich hier um eine entsprechend schützenswerte Tatsachenbehauptung handelt. Du behauptest einfach, dass es schon derart als Tatsache zu sehen sei und tust so, als ob das schon feststehen würde. Auch das müsste erst gerichtlich festgestellt werden. Tatsachenbehauptungen können von der Meinungsfreiheit geschützt sein, auch wenn sie falsch sind, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind. Herr Ruck kandidiert nicht erneut, aber der Verzicht ist nicht so einfach auf die Tatsache zurückzuführen, dass er lieber in der Entwicklungshilfe arbeiten möchte und kein Interesse mehr hatte. Zuvor gab es eben auch die Unterstüzung von der CSU-Prominenz für den umstrittenen Ullrich, der ja mit seinem Pressefreiheitsverständnis ziemlich umstritten ist. Dass diese Unterstützung für die Entscheidung nicht mehr zu Kandidieren keine Rolle gespielt haben kann und das eine Tatsache sei, ist zweifelhaft. Die Behauptung, dass die Unterstützung der CSU-Promis zu einem Rückzug beigetragen haben, ist vertretbar und schützenswert. Bei einier Vermischung von wertender und tatsächlicher Bestandteile einer Äußerung ist diese im Zweifel insgesamt der Meinungsäußerungsfreiheit zuzuordnen. Hier ist es durchaus auch wertend, dass die Unterstützung auch eine Rolle beim Rückzug gespielt hat und dem Verzicht. Bei solchen Fällen muss eben im Zweifel die vertretbare Interpretation der Äußerung genommen werden, die am positivsten für die Meinungsfreiheit endet. Es muss sich also unzweifelhaft um eine Tatsache handeln, die auch nichts zu verfassungsrechtlich vorausgesetzen Meinungsbildung durch Vermischung mit wertenden Meinungsbestandteilen beitragen kann. Für mich ist hier recht unzweifelhaft der Fall, dass es sich hier bei der Aussage um keine schützenswerte Tatsachenbehauptung handelt, die falsch war. Aber selbst wenn man daran zweifelt, ist es eben noch nicht unzweifelhaft eine schüztenswerte Tatsachenbehauptung und die Hürde ist ziemlich hoch (auch wenn es hier auch noch gewisse Einschränkungen gibt). Schaue dir mal dazu die Entscheidung des BVerfG zur Auschwitzlüge an (BVerfGE 90, 241). Die Hürden sind schon sehr hoch, aber bei dir klingt es, als ob die Hürde überhaupt nicht genommen werden müsste. Und auch dann sind wir noch nicht an deinem Punkt des spekulativen Ergebnisses einer gerichtlichen Klärung des Wahrheitsgehalts. Auch davor gibt es noch prozesuale Dinge, die noch geklärt werden müssten und es soweit auch nicht kommen muss.

Zitat von Cymru:


Soweit es sich bei den falschen Äußerungen um eine üble Nachrede handelt, soweit also die falschen Tatsachen geeignet sind, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss derjenige, der eine Äußerung verbreitet hat, deren Wahrheit beweisen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich letztlich nicht feststellen und beweisen lässt, ob eine Äußerung wahr ist oder nicht."


Auch das müsste erst geklärt werden und steht genausowenig fest, wie die schützenswerte Tatsachenbehauptung. Bei dir klingt es so, als sei das hier so. Üble Nachrede ist eine Straftat mit der du die alte Dame nun in Zusammenhang bringst, die sonst überhaupt nicht zur Debatte stand und ich auch nicht im geringsten sehe, dass das hier einschlägig sein kann. Üble Nachrede? Echt nicht. Geeignet um die Personen verächtlich zu machen? Nö. In der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? Also schmähend? Herabwürdigend in einer Weise, dass es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um die Diffamierung der Person und diese im Vordergrund steht? Klingt auch etwas weit hergeholt und konstruiert. Trifft in gewisser allgemeinsprachlicher und sehr weit ausgelegten Weise sonst auf fast jede Kritik zu und ob das bei der doch recht harmlosen Kritik schon juristisch einschlägig wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Jede Kritik kann so als üble Nachrede abqualifiziert werden, aber juristisch bedeutend wird es erst bei einer recht hohen Insentität. Auch hier sind die Hürden nicht so niedrig. Von dem her sagt das Edit nicht viel interessantes und ist eingentlich recht unverschämt.

Von "Juristisch kann es also gut sein, dass die Männer im Recht sind" bleibt nicht viel übrig und betrachte ich weiter als bagatellisierenden Unsinn, der gegen das hohe Gut der Meinungsfreiheit geht. Die ältere Frau hat sich mMn juristisch nichts zu schulden kommen lassen, erstrecht nicht strafrechtlich und sie in so eine Ecke zu schieben und solche Behauptungen finde ich in so einem Fall eigentlich ziemlich unverschämt, aber natürlich durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt.

"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn

0verkillll
Profi (offline)

Dabei seit 02.2013
488 Beiträge

Geschrieben am: 18.06.2013 um 15:49 Uhr

Zitat von Roddi:


Was ist denn für dich ein "objektives" Blatt?

Na eine Zeitung die seine Meinung vertritt. Irgendwas zwischen Heimatkurier und deutsche Stimme.

Antisemitismus ist nicht sexy!      ♥&h earts;♥♥

AlbernerUser
Experte (offline)

Dabei seit 09.2012
1800 Beiträge
Geschrieben am: 18.06.2013 um 15:53 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Zitat von Roddi:


Was ist denn für dich ein "objektives" Blatt?

Na eine Zeitung die seine Meinung vertritt. Irgendwas zwischen Heimatkurier und deutsche Stimme.

Auf jeden Fall kein so ein anarchistisches Hetzblatt, wie die Süddeutsche.

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