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CSU-Augsb.: komisches Verständnis v. Presse-Meinungsfreiheit

Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.06.2013 um 23:14 Uhr
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Vor einiger Zeit hat schon der heutige Bundestagskandidat der Augsburger CSU als Ordnungsreferent eine Redaktionsdurchsuchung bei der "Augsburger Allgemeinen" initiiert, da er hier im Forum Kritik ertragen musste, die er als beleidigend empfand (aber juristisch wohl unbedeutend). Dann stellte sich heraus, dass das rechtswidrig war und es sogar in Bayern so etwas wie Pressefreiheit geben soll. Wenn ein CSU-Ordungsreferent aber die Durchsuchung und Beschlagnahmung will, dann macht da anscheinend die bayerische Polizei und Justiz erstmal mit und lässt sich dann halt später ermahnen, dass das ja gar nicht rechtsstaatlich gedecktes Handeln war. Ups, welch Überraschung.
Von vielen wurde dies als Versuch gewertet, dass hier Kritiker mundtot gemacht werden sollten und die Presse eingeschüchtert werden sollte und das mit Methoden, die sich dann als rechtswidrig herausgestellt haben.
Abmahnung wegen Leserbrief: CSU attackiert Rentnerin
Jetzt geht es weiter mit der CSU in Augsburg und der Kritik einer Rentnerin. Die Rentnerin hat einen kritischen Leserbrief geschrieben und deswegen wurde sie jetzt von zwei CSU-Führungskräften abgemaht worden und drohen mit einer Strafe von jeweils 5000 Euro.
Seltsames Verständnis von Meinungsfreiheit hat hier die CSU. Wirkt schon eher danach, dass hier missliebige Kritiker mit allen Mitteln mundtot gemacht werden sollen. Und das für einen recht harmlosen Leserbrief. Aber harmlose Tweets gehen in Bayern ja auch nicht. Traurige Realität in Bayern!
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 11.06.2013 um 23:44 Uhr
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Hast du mir mal kurz die Quellen zu dem betreffenden Leserbrief? Weisst du mehr, warum die Oma aus "Protest" ausgetreten ist?
Zu dem wissen wir ja alle, das die süddeutsche nicht gerade das objektivste Blatt ist.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 11.06.2013 um 23:55 Uhr
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Wie war das nochmal mit, "wer nichts zu verbergen hat muss sich auch nicht vor Überwachung fürchten"?
Schade, dass die Frau den Molath-Tweet gelöscht hat. den Polizeibesuch hätte sie stattdessen twittern sollen. Aber verständlich ist es leider auch. Sowas gerät schnell aus den Fugen.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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39 - 30
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 00:15 Uhr
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Was bitte erwartest du von der CSU?
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 01:12 Uhr
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Die SZ ist natürlich nicht so objektiv wie der Bayernkurrier. Das wissen wir natürlich alle.
CSU geht juristisch gegen Leserbriefschreiberin vor
In der Augsburger Allgemeinen mit mehr Hintergrunden zum Austritt etc.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 08:35 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Hast du mir mal kurz die Quellen zu dem betreffenden Leserbrief? Weisst du mehr, warum die Oma aus "Protest" ausgetreten ist?
Zu dem wissen wir ja alle, das die süddeutsche nicht gerade das objektivste Blatt ist.
Du hast natürlich recht, da die SZ nicht dafür bekannt ist konservativen Kreisen besonders nahezustehen erfindet sie nun 3 Personen, beanstandete Zitate und Abmahnungen. Wiedermal ein Fall wo Kritik und Hinterfragen der Systempresse absolut sinnvoll ist, insbesondere da sich die betroffenen Personen ja bereits geäußert haben und den Sachverhalt in vollem Umfang bestätigt haben.
Das hilft es auch das Rechtsbeuger wie Ullrich immer noch richtung Bundestag wanken, statt mit nem Grundgesetz verstand eingeprügelt zu bekommen um diese heheren Prinzipien der Meinungsverteidigung ährm ... oder so... hoch zu halten.
Echt jetzt... -.-
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 08:39 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Wie war das nochmal mit, "wer nichts zu verbergen hat muss sich auch nicht vor Überwachung fürchten"?
Schade, dass die Frau den Molath-Tweet gelöscht hat. den Polizeibesuch hätte sie stattdessen twittern sollen. Aber verständlich ist es leider auch. Sowas gerät schnell aus den Fugen.
Hat sie übrigens, sowie eben blogposting. Über die Repressionsmaßnahmen gab's zeitweilig ne "Debatte" sowie Solidarität ausgedrückt.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 09:50 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von bockwurst82: Wie war das nochmal mit, "wer nichts zu verbergen hat muss sich auch nicht vor Überwachung fürchten"?
Schade, dass die Frau den Molath-Tweet gelöscht hat. den Polizeibesuch hätte sie stattdessen twittern sollen. Aber verständlich ist es leider auch. Sowas gerät schnell aus den Fugen.
Hat sie übrigens, sowie eben blogposting. Über die Repressionsmaßnahmen gab's zeitweilig ne "Debatte" sowie Solidarität ausgedrückt.
Das ganze hat mich fast dazu gebracht meinen bisher gigantischen Twitterverlauf von 2 Tweets um einen zu erweitern...
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Aelleshe - 61
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 13:57 Uhr
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Na das ist doch mal wieder eine Holzhammermeinungs(um)gestaltung. Wie kann es sein dass angeblich demokratisch gewählte Politiker sich eine(n) herauspicken und dann versuchen ein Exempel zu statuieren. Dass dabei Meinungs und Pressefreiheit (Grundrechte) mit den Stiefeln getreten werden, ist allen Anschein nach nur noch eine Randerscheinung. Gerechtfertigt wird das von diesen Herren mit deren "Ehrgefühl"einfach nur noch lächerlich.
Der Tod wird nur einem Lebenden zuteil.
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.06.2013 um 21:36 Uhr
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Inzwischen berichtet auch der Spiegel:
Meinungsfreiheit: CSU-Prominenz blamiert sich mit Feldzug gegen Leserbriefschreiberin
Okay, auch wieder böse Systempresse und nicht objektiv gegenüber Koservativen.
CSU-Politiker drohen alter Dame – Seehofer sauer
Aber auch der Focus klingt da recht kritisch. Bestimmt von Linksradikalen und Ökofaschisten unterwandert. Kein anderer würde doch so etwas den armen Konservativen anhängen versuchen.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 14.06.2013 um 19:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.06.2013 um 19:28 Uhr
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Zitat von Aelleshe: Dass dabei Meinungs und Pressefreiheit (Grundrechte) mit den Stiefeln getreten werden, ist allen Anschein nach nur noch eine Randerscheinung. Gerechtfertigt wird das von diesen Herren mit deren "Ehrgefühl"einfach nur noch lächerlich.
Da musst du schon etwas genauer hinschauen: Meinungsfreiheit ist in der Tat ein hohes Gut. Ihre Grenzen findet sie jedoch, wenn falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Dann ist es keine Meinungsbekundung mehr, sondern eben eine Tatsachenbehauptung. Juristisch kann es also gut sein, dass die Männer im Recht sind.
Was problematisch ist, ist die Verhältnismäßigkeit ("mit Kanonen auf Spatzen schießen"): Mir ist schleierhaft, ob sich die beiden Politiker ihrer Wahl so sicher sind oder ob sie einfach in dieser Situation dumm waren. Es hätte ihnen in jedem Fall einleuchten müssen, dass sich sowas in einem Wahlkampfjahr mehr als schlecht macht, wenn die Presse Wind davon bekommt. Und im Wahlkampf kann man damit rechnen, dass sie Wind davon bekommt.
Grundsätzlich scheint es ein gewisses Problem der Augsburger CSU zu sein, für negative Schlagzeilen zu sorgen. Wie es inzwischen hieß, ist Seehofer ganz und gar nicht begeistert von seinen Augsburger Kollegen.
edit:
Besonders peinlich sind solche Sachen eben, wenn sie weitere Kreise ziehen. Während anfangs nur die Augsburger Allgemeine berichtet hat, interessieren sich inzwischen ja auch die überregionalen Zeitungen dafür.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.06.2013 um 21:37 Uhr
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Wenn die Tatsachenbehauptung davor aber auch schon so in der Augsburger Allgemeinen stand und sich die Leserin in ihrem Leserbrief darauf bezog, dann kann ja kaum auf Unterlassung gegen die Leserbriefschreiberin geklagt werden. Hier ging es wohl kaum um die Unterlassungsklage an sich, sondern um die Androhung der Klage und die Einschüchterung damit und natrülich die 800€ Anwaltsgebühren, die die alte Frau dafür zahlen sollte. Das war wohl eher eine beleidigte Reaktion auf eine ausgetretene Frau, die sie seit etlichen Jarhen persönlich aus der Zusammenarbeit in der CSU kannten. Dann müsste doch zuerst gegen die AA vorgegangen werden, die diese möglicherweise falsche Tatsachenbehauptung (übrigens können selbst falsche Tatsachenbehauptungen durchaus auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein) verbreiet hat. Nur wollten die Herren hier nicht einmal eine Gegendarstellung oder gar einen Widerruf oder haben von ihren presserechtlichen Möglichkeiten gebrauch gemacht. Und dann eine Unterlassungsklage gegen die ältere Frau? Dass das juristisch gut sein kann, dass die CSU-Promis hier im Recht war, halte ich für sehr fragwürdig. Dass die Meinungsfreiheit nicht grenzelos gilt, ist klar, aber das ist hier doch etwas schwach und entschuldigt hier nichts. Billiger Versuch...
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 14.06.2013 um 22:09 Uhr
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Zitat von Haseloff: Wenn die Tatsachenbehauptung davor aber auch schon so in der Augsburger Allgemeinen stand und sich die Leserin in ihrem Leserbrief darauf bezog, dann kann ja kaum auf Unterlassung gegen die Leserbriefschreiberin geklagt werden.
Das Unterlassen bezieht sich ja auf zukünftige Äußerungen (siehe § 1004 BGB). Vergangenes kann natürlich nicht ungeschehen gemacht werden (Alle Zeitungen einsammeln und Gedächtnislöschungen wären dann etwas absurd ).
Zitat von Haseloff: Hier ging es wohl kaum um die Unterlassungsklage an sich, sondern um die Androhung der Klage und die Einschüchterung damit und natrülich die 800€ Anwaltsgebühren, die die alte Frau dafür zahlen sollte.
Natürlich muss erst mit Unterlassung gedroht werden. Schon allein aus Gründen des Prozessrisikos: Wenn du ohne Drohung klagst bzw. gar kein Anlass zur Klage besteht (weil der Klagegegner einverstanden ist), dann bleibst du auf den Prozesskosten sitzen. Es ist also üblich, dass man es erst außergerichtlich versucht.
Dass es dabei häufig (so wohl auch hier) um Einschüchterung geht, steht völlig außer Frage. Bei den Abmahnanwälten bezüglich Internetpiraterie haben auch die wenigsten Interesse daran, dass man die Sache vor Gericht klärt.
Im vorliegenden Fall waren die beiden Herren wohl einfach ziemlich leicht aus der Ruhe zu bringen. Womöglich hat, wie du es ansprichst, auch noch eine Rolle gespielt, dass sie ausgetreten ist. In jedem Fall ging es um Emotionen. Politisch aber nicht glücklich, wenn man Emotionen einfach rauslässt. Da hätten die beiden besser eine Nacht drüber geschlafen. Vermute, dass die Mehrheit der Zeitungsleser den Leserbrief nicht gelesen haben und die Minderheit, die ihn gelesen hat, ihn recht schnell wieder vergessen hätte.
Zitat von Haseloff: Dann müsste doch zuerst gegen die AA vorgegangen werden, die diese möglicherweise falsche Tatsachenbehauptung (übrigens können selbst falsche Tatsachenbehauptungen durchaus auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein) verbreiet hat. Nur wollten die Herren hier nicht einmal eine Gegendarstellung oder gar einen Widerruf oder haben von ihren presserechtlichen Möglichkeiten gebrauch gemacht.
Es würde aber wenig bringen, wenn die alte Dame diese Aussage weiter verbreitet, gegen die AZ vorzugehen Zumal sich meines Wissens die Zeitungen dabei ja auch meist Distanzieren mit Sachen wie "Die Leserbriefe geben die Meinung der einzelnen Autoren wieder".
Wie gesagt, würde dir nicht widersprechen wollen, dass es hier auch um Einschüchterung ging. Man weiß ja nicht, inwiefern die Parteien früher schon persönlich miteinander zu tun hatten.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.06.2013 um 23:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2013 um 01:17 Uhr
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Zitat von Cymru: Vergangenes kann natürlich nicht ungeschehen gemacht werden (Alle Zeitungen einsammeln und Gedächtnislöschungen wären dann etwas absurd  ).
Ziemlich absurd, da ich ja von einem Widerruf gesprochen habe und der Möglichkeit der Gegendarstellung, die den CSU-Herren offen stand. Muss ja nicht gleich mit Klageandrohung etc. laufen.
Zitat von Cymru: Natürlich muss erst mit Unterlassung gedroht werden.
Da gab es eben noch ganz andere Möglichkeiten, allein selbst einen Leserbrief als Antwort zu schreiben und zu widersprechen, als andere außergerichtliche Versuche und vor Gericht wäre das sicherlich sowieso nie gelandet, auch wenn es nicht wie jetzt von den Medien aufgegriffen wurde (zu Recht in meinen Augen übrigens) allein schon, da jetzt die heiße Phase des Wahlkampfs beginnt und das auch sonst juristisch eine extrem riskante Sache gewesen wäre und sie hier besimmt kaum gute Chancen auf Erfolg gehabt hätten.
Aus der AZ:
Zitat: Im Schreiben an die Kanzlei Beyer heißt es pikanterweise: „Im Übrigen entspricht die Aussage im Leserbrief unserer Mandantin auch den Tatsachen. Dies wurde unserer Mandantin anlässlich eines persönlichen Gesprächs mit Herrn Johannes Hintersberger ausdrücklich bestätigt."
Und Sachen wie „Hüter der Mittelmäßigkeit“ würden kaum für eine Unterlassungsklage reichen, da diese vermeintlich nicht zutreffende Behauptung „in der Öffentlichkeit herabgewürdigt“ wirken würde? Really?! Mögen die eingeschnappten Herren nicht nett finden, aber für eine Klage ausreichend? Klar sehen die sich als bayerischer Präsident des Steuerzahlerbundes und damit Elite und als CSU-Größen ja sowieso, da ist diese Behauptung mit der Mittelmäßigkeit natürlich eine falsche Tatsachenbehauptung und total herabwürdigend. Wirklich gut möglich, dass Zitat von Cymru: "Juristisch kann es also gut sein, dass die Männer im Recht sind" ???
Aber noch mehr haben sie sich ja an diese Aussage gestört: „Im 70. Jahr angekommen, kickt er mit seinen Verbündeten Johannes Hintersberger und Herrn von Hohenhau zwei verdiente Männer wie Christian Ruck und Rainer Schaal aus dem Feld, um den Kandidaten Volker Ullrich ins Rennen für den Bundestag zu schicken.“
Nun war Ullrich der Kandidat, den die Herren tatkräftig unterstützt haben und der sich gegen die beiden von ihr als verdient bezeichneten Männer durchgesetzt hat. Ob man die Unterstüztung der CSU-Prominenz als "aus dem Feld kicken" der Konkurrenz betrachtet, kann man natürlich drüber streiten. Sonderlich herabwürdigend ist es nicht und für eine Klage soll so etwas reichen? Falsche Tatsachenbehauptung, da die Herren die anderen gar nicht getreten haben und es so klingt, als ob die mit ihren Köpfen Fußball gespielt haben oder sie getreten/gekickt hätten? Sorry, aber dass das jurisitsch gut möglich sei, dass sie hier im Recht waren, halte ich für kompletten Unsinn und braucht schon einiges an Kreativität.
Ich meine, dass die Darstellung, dass die beiden Mitkonkurrenten bei der CSU-Kandidatur für den Bundestagsplatz in der Form, dass diese zwei verdiente Politiker ausgebootet wurden auf jeden Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und so einfach geht das mit der "falschen Tatsachenbehauptung" in Wirklichkeit jurisitsch nicht. Ich meine mich auch an die Berichterstattung dazu schon vor dem Leserbrief erinnern zu können, die zwar in der Wortwahl anders war, aber in der Sache selbst nicht so anders. Nun mögen das die CSU-Promi-Typen ja als falsch betrachten und dass es gar keine Tatsache sei, dass die anderen aus dem Feld gekickt oder ausgebootet oder sonst was wurden, weil sie den anderne Kandidaten unterstützt haben und sie die Formulierung als zu weitreichend ansehen und dass die Vorgänge ja anders gewesen seien, aber für eine falsche Tatsachenbehauptung mit Unterlassungsklage taugt das nicht wirklich gut. Solche Leserbriefe beinhalten zwar Kritik und sind damit kritisch, aber für mich weit entfernt um überhaupt justiziabel zu sein.
Wenn so etwas schon als juristisch gerechtfertig und mit guten Chancen angesehen wird und nur als emotionale Dummheit in Wahlkampfzeiten bagatelisiert wird, dann gute Nacht Bayern. Ist auf jeden Fall ne gute Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte, die daran verdienen. Aussagen, dass es gut möglich sei, dass diese CSU-Promi-Herren juristisch im Recht waren, sorry, aber halte ich für realitätsfernes Wunschdenken. Aber kann sich natürlich alles schönreden. Meinungsfreiheit und so... selbst in Bayern, hoffentlich.
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Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 15.06.2013 um 23:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2013 um 23:26 Uhr
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Zitat von Haseloff: Ziemlich absurd, da ich ja von einem Widerruf gesprochen habe und der Möglichkeit der Gegendarstellung, die den CSU-Herren offen stand. Muss ja nicht gleich mit Klageandrohung etc. laufen.
Natürlich auch eine Möglichkeit. Politisch in meinen Augen aber genauso schlecht, da wieder der Zwang dabei wäre. Das Beste wäre gewesen, die Herren hätten den Leserbrief ignoriert. Jedes Agieren führt zu mehr Aufmerksamkeit. Wenn sie die Dame zum Widerruf gedrängt hätten, hätte das wieder nach Zensur ausgesehen.
Zitat von Haseloff: ...und vor Gericht wäre das sicherlich sowieso nie gelandet, auch wenn es nicht wie jetzt von den Medien aufgegriffen wurde (zu Recht in meinen Augen übrigens)[...]
Ich nehme auch an, dass die Herren mit einer stillschweigenden Lösung gerechnet hatten. Die Mehrheit derer, die solche Unterlassungserklärungen unterzeichnen soll, tut dies schon aus Angst vor den angedrohten Folgen. Die wenigsten sind wohl so resolut wie diese ältere Dame und gehen sogar zum Anwalt. Sie hat Mut bewiesen und wurde ja auch dafür belohnt.
Zitat von Haseloff:
Nun war Ullrich der Kandidat, den die Herren tatkräftig unterstützt haben und der sich gegen die beiden von ihr als verdient bezeichneten Männer durchgesetzt hat.
Dazu hat der Anwalt der Politiker ja wiederum folgendes geschrieben: "„Ihre Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Herr Kränzle und Herr von Hohenhau haben nicht daran mitgewirkt, dass Herr Ruck und Herr Schaal nicht für den Bundestag kandidieren. Herr Ruck hatte bereits am 28. Januar erklärt, dass er nicht mehr für den Bundestag kandidiert, um zukünftig in der Entwicklungshilfe tätig zu werden.“
Es müsste also gerichtlich geklärt werden, inwieweit die Tatsache stimmt. Ob sie also unwahr ist oder nicht. Wie das ein Gericht sehen würde, ist hier Spekulation. Letztendlich spielt die juristische Einschätzung aber ja nur eine sekundäre Rolle, wie wir gesehen haben: Der politische Schaden durch diese Aktion ist wesentlich größer, als er selbst mit einem juristischen Erfolg etwas bringen würde (würde das denn etwa mehr Wähler anlocken? Ich bezweifle es.).
Zitat von Haseloff:
Wenn so etwas schon als juristisch gerechtfertig und mit guten Chancen angesehen wird und nur als emotionale Dummheit in Wahlkampfzeiten bagatelisiert wird, dann gute Nacht Bayern.
Eine Bagatellisierung würde ich darin nicht sehen. Das sieht folg ja schon aus der Berichterstattung: Auf der einen Seite die "prominenten" (hatte von den Herren zuvor noch nicht gehört) CSU-Politiker und auf der anderen Seite die alte wehrlose Frau. Eine solche Berichterstattung, die zwangsläufig aus dieser Aktion folgen musste, ist für eine Wahl wohl tödlich.
Zitat von Haseloff: Aussagen, dass es gut möglich sei, dass diese CSU-Promi-Herren juristisch im Recht waren, sorry, aber halte ich für realitätsfernes Wunschdenken. Aber kann sich natürlich alles schönreden. Meinungsfreiheit und so... selbst in Bayern, hoffentlich.
Dazu müsste man, wie gesagt, den Fall genau aufrollen. Ob es eine falsche Tatsachenbehauptung ist oder nicht. Oder wenn es sich um eine geringe Abweichung von der Wahrheit handelt und diese dann nicht angegriffen werden kann.
Mein Ausgangspost bezog sich in erster Linie auf IchbinneElfe, die indirekt Politikern absprechen wollte, sich gegen falsche Behauptungen und ähnliches zur Wehr zu setzen. So einfach ist es aber eben nicht. Auch Politikern stehen gewisse Rechte zu. Ob sie dadurch dann einen Nutzen oder eher einen Schaden haben, ist wiederum eine andere Frage (im Fall hier auf jeden Fall einen Schaden).
edit:
Auch ganz interessant:
"Wer muss die Wahrheit der verbreiteten Tatsache in einem Prozess beweisen?
Soweit es sich bei den falschen Äußerungen um eine üble Nachrede handelt, soweit also die falschen Tatsachen geeignet sind, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss derjenige, der eine Äußerung verbreitet hat, deren Wahrheit beweisen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich letztlich nicht feststellen und beweisen lässt, ob eine Äußerung wahr ist oder nicht."
Quelle
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Roddi - 39
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 16.06.2013 um 14:45 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Hast du mir mal kurz die Quellen zu dem betreffenden Leserbrief? Weisst du mehr, warum die Oma aus "Protest" ausgetreten ist?
Zu dem wissen wir ja alle, das die süddeutsche nicht gerade das objektivste Blatt ist.
Was ist denn für dich ein "objektives" Blatt?
"Nope".
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